Reklamationen und Ansprüche
Es tut uns leid, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren. Bitte teilen Sie uns mehr dazu mit, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hat Ihre Reise bereits begonnen?
Wenn Sie bereits mit uns gereist sind oder eine Verspätung oder Stornierung erlebt haben, können Sie hier eine Beschwerde einreichen oder einen Anspruch geltend machen. Wenn Sie noch nicht bei uns gebucht haben oder mit uns gereist sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wenn Sie bereits eine Anfrage übermittelt haben, können Sie den Status Ihrer Anfrage über unseren Chatbot verfolgen (nur auf Englisch). Dazu müssen Sie nur unten rechts auf „Start Chat“ klicken und „Check my case status“ eingeben.
Eine neue Beschwerde einreichen oder Anspruch erheben
Stellen Sie eine Reklamationsanfrage auf Gepäck, Ausgaben oder Entschädigung für unterbrochene Flüge oder reichen Sie eine Beschwerde über Ihre Erfahrungen bei uns ein.
Ihre Anfrage oder das Reklamationsverfahren verfolgen und aktualisieren
Bevor Sie sich wegen einer bestehenden Beschwerde oder einer Reklamationsanfrage an uns wenden, sollten Sie Ihre Anfragereferenznummer zur Hand haben.
Sie können unseren Chatbot verwenden, um den Status Ihrer bestehenden Anfrage zu überprüfen, Sie können von dort jedoch nicht eskalieren.
Wenn Sie Ihre Anfragedetails übermittelt haben, prüfen wir diese und werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Bitte erstellen Sie in der Zwischenzeit keine neue Anfrage, da dies zu einer längeren Wartezeit führen könnte, bevor wir Ihnen ein Update zur Anfrage mitteilen können.
Weitere Themen
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Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde unzufrieden?
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an das britische Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) richten. Diese Einrichtung hat eine Genehmigung von der Zivilluftfahrtbehörde, einen unabhängigen Schlichtungsdienst bei Beschwerden über Fluggesellschaften zu bieten. Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb von 12 Monaten dort einreichen. Das CEDR kann Ihnen dann mitteilen, ob Ihre Beschwerden in seinen Aufgabenbereich fällt.
Alternativ können Sie auch die Online-Schlichtungsplattform der Europäischen Kommission nutzen, um Ihre Beschwerde einzureichen.