Allgemeine Beförderungsbedingungen
Allgemeine Passagier- und Gepäckbeförderungsbedingungen
Wenn Sie ein Ticket für einen Flug erwerben, den wir durchführen, gehen Sie einen Beförderungsvertrag mit uns ein.
Dieser Vertrag unterliegt:
- den Vertragsbedingungen auf dem Ticket oder dem Dokument „Reiseroute und Quittung“
- allen anwendbaren Tarifen
- Beförderungsbedingungen
- unseren Vorschriften
Wir, uns, unser – British Airways Plc, BA CityFlyer, BA Euroflyer.
Sie, Ihr, Ihre bezieht sich auf jede Person, ausgenommen Mitglieder der Flugzeugbesatzung, die im Besitz eines Tickets ist und die in einem Flugzeug befördert werden soll oder die in einem Flugzeug befördert wird oder, was Erstattung des Preises eines Tickets anbelangt, auf die Person, die das Ticket bezahlt hat. (Siehe auch die Begriffsbestimmung von Fluggast.)
Vereinbarte Zwischenlandeorte sind solche Orte, ausgenommen Abflugs- und Bestimmungsort, die in Ihrem Ticket oder in unseren Flugplänen als planmäßige Landeorte auf Ihrem Reiseweg vermerkt sind.
Kenncode für Fluggesellschaften bezeichnet die zwei oder drei Buchstaben oder den Buchstaben und die Ziffer, die eine bestimmte Fluggesellschaft kennzeichnen.
Bevollmächtigter Agent ist ein Verkaufsagent, den wir eingesetzt haben, um in unserer Vertretung Beförderungen auf unseren Flügen an Fluggäste zu verkaufen.
Gepäck sind Ihre persönlichen Sachen, die Sie auf Ihrem Flug mit sich führen. Soweit wir nichts andere bestimmen, umfasst dieser Begriff sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr nicht aufgegebenes Gepäck.
Gepäckschein sind die Teile Ihres Tickets, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.
Gepäckmarke ist ein Dokument, das wir Ihnen überreichen, um jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks zu identifizieren.
Fluggesellschaft ist ein Luftbeförderungsunternehmen.
Aufgegebenes Gepäck ist Gepäck, das wir in unsere Obhut genommen haben und für das wir eine Gepäckmarke oder einen Gepäckschein oder beides ausgestellt haben. (Aufgegebenes Gepäck wird im Frachtraum des Flugzeuges befördert.)
Eincheckzeit ist derjenige von uns bestimmte Zeitpunkt, bis zu dem Sie vollständig eingecheckt und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.
Beförderungsbedingungen sind diese Beförderungsbedingungen oder gegebenenfalls die Beförderungsbedingungen einer anderen Fluggesellschaft.
Anschluss-Ticket ist ein von uns für Sie in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestelltes Ticket, wobei beide Tickets zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag bilden.
Anschlussflug ist ein anschließend erfolgender Flug zur Weiterreise auf Grundlage desselben Tickets oder eines Anschluss-Tickets.
Verbraucher bezeichnet einen Mann oder eine Frau, der/die ein Ticket, dessen vertragliche Grundlage dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union unterliegt, erworben hat und das Ticket für eine Reise benutzen möchte, die nicht mit seinem/ihrem Gewerbe, Geschäftsbetrieb oder Beruf im Zusammenhang steht.
Abkommen bedeutet, je nachdem, welches der nachfolgenden Regelungswerke auf die Beförderung anwendbar ist,
Das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 (im folgenden Warschauer Abkommen genannt),
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955,
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Zusatzprotokolls Nummer 1 von Montreal (1975),
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nummer 2 von Montreal (1975),
das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls und des Zusatzprotokolls Nummer 4 von Montreal (1975),
das Zusatzabkommen von Guadalajara (1961),
das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, unterzeichnet am 28. Mai 1999 in Montreal (im Folgenden bezeichnet als Montrealer Übereinkommen).
Coupon ist ein Flug-Coupon in Papierform oder ein elektronischer Coupon, der jeweils den darin benannten Fluggast berechtigt, auf dem darin genau bezeichneten Flug zu reisen.
Schaden umfasst Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes. Der Begriff umfasst auch Verlust von, Teilverlust von, Diebstahl von oder andere Schäden an Gepäck, die aus oder in Verbindung mit der von uns durchgeführten Luftbeförderung oder anderen durch uns geleisteten Diensten entstehen.
Tage - sind alle sieben Tage der Woche. Beim Versand von Mitteilungen rechnen wir den Tag der Absendung der Mitteilung nicht mit. Bei Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Ticketsrechnen wir den Tag der Ausstellung des Tickets oder den Tag des Beginns des ersten Fluges nicht mit.
Elektronischer Coupon ist ein elektronischer Flug-Coupon für ein elektronisches Ticket aus unserem Computer-Datenbestand.
Elektronisches Ticket bedeutet ein mit Reiseroute und Quittung (itinerary and receipt) bezeichnetes Dokument, elektronische Coupons bezeichnetes Dokument and jedes Abfertigungsdokument, das wir Ihnen ausgestellt haben.
Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben - bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbares Umstände, auf die Sie keinen Einfluss haben und deren Folgen Sie auch unter größtem Sorgfaltsaufwand nicht hätten vermeiden können.
Flug-Coupon ist der Teil Ihres Tickets, der den Vermerk „Good for Passage“ (Berechtigung zur Beförderung) trägt. Im Falle eines elektronischen Tickets bezeichnet dies den Elektronischen Coupon. Der Flug-Coupon gibt den Abflugs- und Bestimmungsort an, zwischen denen Sie berechtigt sind, befördert zu werden.
Unfreiwillige Flugpreiserstattung – eine Erstattung des Preises für Ihr Ticket gemäß Paragraf 10b.
Reiseroute und Quittung (Itinerary and receipt) bezeichnet das Dokument oder die Dokumente, die wir oder unsere bevollmächtigten Agenten in Papierform, per Fax oder per E-Mail Fluggästen mit elektronischen Tickets ausstellen oder elektronisch übermitteln.Es enthält den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und eine Quittung.
Fluggast – bedeutet jede Person, ausgenommen Mitglieder der ausführenden Flugzeugbesatzung, die im Besitz eines Tickets ist und die in einem Flugzeug befördert wird oder befördert werden soll. (Siehe auch die Begriffsbestimmung von Sie, Ihr.)
Fluggast-Coupon ist der Teil Ihres Tickets, der als solcher bezeichnet ist.
SZR bezeichnet ein Sonderziehungsrecht gemäß der Definition des Internationalen Währungsfonds.
Zwischenlandung ist die flugplanmäßige Landung während Ihrer Reise an einem Ort zwischen dem Abflugs- und Bestimmungsort.
Tarife sind die veröffentlichten Flugpreise, Zuschläge und die in Bezug genommenen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die - sofern erforderlich - bei den zuständigen Behörden hinterlegt worden sind.
Ticket ist entweder die von uns oder unserenbevollmächtigen Agenten an Sie ausgestellte Urkunde, die als „Passenger Ticket and Baggage Check“ (Flugschein und Gepäckschein) gekennzeichnet ist, oder ein elektronisches Ticket.
Transitfluggast bezeichnet einen Fluggast, der an einem Flughafen zur Weiterreise in ein anderes Land ankommt:
- auf demselben Flug von diesem Flughafen,
- auf einem Anschlussflug von diesem Flughafen,
- auf einem Anschlussflug von einem anderen Flughafen,
- einem anderen weiterführenden Flug von diesem Flughafen.
Nicht aufgegebenes Gepäck – Ihr Gepäck mit Ausnahme Ihres aufgegebenen Gepäcks. (Sie nehmen Ihr nicht aufgegebenes Gepäck mit an Bord des Flugzeugs.)
Gültigkeitsdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem Ihr Ticket für die Reise gültig ist.
Freiwillige Flugpreiserstattung – bezeichnet eine Erstattung des Preises für Ihr Ticket gemäß Paragraf 10c.
2a) Allgemeines
Vorbehaltlich der Regelung in Artikel 2c sind diese Beförderungsbedingungen auf alle Flüge, die wir unter dem BA-Kenncode für Fluggesellschaften ausführen, und auf jeden Fall, in dem wir Ihnen gegenüber in Zusammenhang mit Ihrem Flug haften, anwendbar.
2b) Code Share- und Franchise-Vereinbarungen
Für bestimmte Flüge haben wir Vereinbarungen, die mit „Code Share“ bezeichnet werden, mit anderen Fluggesellschaften geschlossen. Dies bedeutet, dass selbst dann, wenn Sie eine Reservierung mit uns haben und im Besitz eines Tickets sind, das den BA-Kenncode für diesen betreffenden Flug aufweist, eine andere Fluggesellschaft den Flug ausführen kann.
Des Weiteren haben wir für bestimmte Flüge Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften als Franchisenehmer geschlossen. Diese Franchisenehmer bedienen das Flugzeug, mit dem Sie reisen, benutzen unseren Namen, unser Erscheinungsbild und den BA-Kenncode.
Wenn für Ihren Flug eine Code Share- oder Franchise-Vereinbarung gilt, so werden wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Buchung darüber unterrichten, ob wir oder eine andere Fluggesellschaft den Flug ausführen wird.
2c) Unterschiede zwischen diesen Beförderungsbedingungen und Tarifen und gesetzlichen Bestimmungen
Wenn diese Beförderungsbedingungen mit Tarifen oder auf Ihren Beförderungsvertrag anwendbarem Recht unvereinbar sind, gehen derartige Tarife oder derartiges anwendbares Recht vor.
2c) Unterschiede zwischen diesen Beförderungsbedingungen und unseren Vorschriften
Wenn diese Beförderungsbedingungen unseren Vorschriften unvereinbar sind, gehen diese Beförderungsbedingungen vor.
2e) Wirksamkeit dieser Beförderungsbedingungen
Wenn eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen unwirksam ist, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
3a) Allgemeines
a1) Wir werden Sie nur dann befördern, wenn Sie der im Ticket benannte Fluggast sind. Möglicherweise werden wir Sie bitten, einen entsprechenden Nachweis zu führen.
3a2) Ihr Ticket können Sie nicht auf eine andere Person übertragen. Lesen Sie jedoch bitte Artikel 3e und 3f.
3a3) Wir verkaufen einige Tickets zu ermäßigten Tarifen, die teilweise oder vollständig nicht erstattungsfähig sind. Sie sollten den Tarif wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht und den Abschluss einer Versicherung für den Fall in Betracht ziehen, dass Sie Ihr Ticket stornieren müssen.
3a4) Wenn Ihr Ticket von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten ausgestellt wurde, ist es jederzeit unser Eigentum. Wenn Ihr Ticket durch oder im Namen/Auftrag einer anderen Fluggesellschaft ausgestellt wurde, ist es Eigentum der Fluggesellschaft, die es ausgestellt hat.
3a5) Außer wenn Sie über ein elektronisches Ticket verfügen, sind Sie nicht zur Beförderung auf einem Flug berechtigt, solange Sie uns kein gültiges Ticket mit folgenden Informationen vorzeigen: -
- den Flug-Coupon für diesen Flug,
- alle anderen noch nicht benutzten Flug-Coupons, und
- den Fluggast-Coupon
Sie haben auch keinen Anspruch auf Flugbeförderung, wenn das von Ihnen vorgelegte Ticket Ticket unbrauchbar gemacht worden, zerrissen oder beschädigt ist oder verändert oder gefälscht wurde, es sei denn, dass wir oder unsere bevollmächtigten Agenten diese Änderungen vorgenommen haben.
Wenn Sie mit einem elektronischen Ticket reisen, haben Sie keinen Anspruch auf Flugbeförderung, es sei denn, das elektronische Ticket wurde auf Ihren Namen ausgestellt und Sie können uns beweisen, dass Sie die darauf genannte Person sind.
3a6) Ein Ticket ist ein wertvolles Dokument. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass es nicht verloren geht oder gestohlen wird.
3b) Gültigkeitsdauer des Tickets
3b1) Wenn in dem Ticket selbst, in diesen Beförderungsbedingungen oder in anwendbaren Tarifbestimmungen nicht anderes vorgesehen ist, ist das Ticket für die Reise gültig:
- ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungstag an, oder
- ein Jahr, gerechnet von dem Zeitpunkt an, an dem Sie unter Verwendung des Tickets zum ersten Mal gereist sind, sofern Ihrerster Flug innerhalb eines Jahres seit der Ausstellung des Tickets erfolgt war.
3b2) Wenn Sie daran gehindert werden, innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Tickets zu reisen, weil wir Ihre Reservierung zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie danach gefragt haben, nicht bestätigen konnten, werden wir Folgendes unternehmen:
- entweder die Gültigkeitsdauerdes Tickets verlängern, oder
- Ihnen eine freiwillige Flugpreiserstattung leisten.
3b3) Falls Sie nach Antritt Ihrer Reise:
- erkranken,
- durch Ihre Erkrankung am Antritt Ihres nächsten Fluges innerhalb der GültigkeitsdauerIhres Ticketsgehindert werden, und
- Sie wünschen, dass wir die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets verlängern, so dass Sie Ihre Reise fortsetzen können,
müssen Sie uns ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dieses Zeugnis muss:
- die Tatsachen, die sich auf Ihre Erkrankung beziehen, aufführen, und
- das Datum bescheinigen, zu dem Siewieder in der Lage sind zu reisen (das Datum Ihrer Reisefähigkeit).
Wenn wir dieses ärztliche Zeugnis erhalten, behalten wir uns das Recht vor, die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets zu verlängern, und zwar entweder:
- bis zum Datum Ihrer Reisefähigkeit, sofern ein Beförderungsplatz auf dem Flug und in der Beförderungsklasse, für die Sie den Flugpreis entrichtet haben, noch zur Verfügung steht, oder
- andernfalls bis zum ersten Tag nach dem Datum Ihrer Reisefähigkeit, zu dem ein solcher Beförderungsplatz zur Verfügung steht.
Falls die noch in Ihrem Ticket befindlichen Flug-Coupons einen oder mehrere Zwischenlandeorte aufweisen, behalten wir uns das Recht vor, die Gültigkeitsdauer bis höchstens drei Monate nach dem Datum Ihrer Reisefähigkeit zu verlängern. Sofern nahe Familienangehörige mit Ihnen gereist sind, als Sie erkrankten, werden wir die Gültigkeitsdauer ihrer Tickets für einen ähnlichen Zeitraum verlängern.
3b4) Wenn:
- ein Fluggast während seiner Reise verstirbt, und
- andere Fluggäste in derselben Reisegruppe mit dem verstorbenen Fluggast gereist sind,
wir behalten uns das Recht vor, eine oder beide der nachfolgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Wir berufen uns nicht auf Mindestaufenthaltsbedingungen, die auf die Tickets der Mitglieder der Reisegruppe anwendbar sind.
- Wir verlängern die Gültigkeitsdauer ihrer Tickets.
3b5) Wenn:
- Sie Ihre Reise bereits begonnen haben
- ein naher Familienangehöriger verstirbt und
- Sie uns eine Sterbeurkunde vorgelegt haben,
behalten wir uns das Recht vor, Ihre Tickets und diejenigen Ihrer nahen Familienangehörigen, die mit Ihnen reisen, durch eine oder beide der nachfolgenden Maßnahmen abzuändern:
- Wir berufen uns nicht auf Mindestaufenthaltsbedingungen, denen die Tickets unterliegen.
- Wir verlängern die Gültigkeitsdauer der Tickets.
Wir werden jedoch die Gültigkeitsdauer der Tickets nur für längstens 45 Tage nach dem Todestag verlängern.
3c) Benutzung der Flug-Coupons in der angegebenen Reihenfolge und Änderungen der Reiseroute
3c1) Ihr Ticket gilt nur für die Beförderung, die darauf angegeben ist, vom Abflugort über jegliche planmäßigen Zwischenlandeorte bis zum endgültigen Reiseziel. Der Flugpreis, den Sie bezahlt haben, basiert auf unserem Beförderungstarif gemäß Ihrem Ticket und ist Bestandteil Ihres Vertrags mit uns.
3c2) Gemäß der Bestimmungen dieses Paragrafen gilt Ihr Ticket nicht mehr, wenn Sie nicht sämtliche Coupons in der Reihenfolge verwenden, die auf dem Ticket vorgesehen ist. Wenn Sie Ihre Beförderung ohne unser Einverständnis ändern, werden wir Ihren Tarif gemäß Ihre geänderten Strecke erneut berechnen. Der Preis für den von Ihnen geplanten, resultierenden Transport ergibt sich aus dem Preis, den Sie für Ihre tatsächliche Strecke am Tag Ihres Ticketerwerbs hätten bezahlen müssen. Dieser Tarif kann höher oder niedriger als der ursprünglich gezahlte Tarif sein. Wenn zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Tarifklasse ein Sonderpreis galt, wird dies bei Ihrem neu berechneten Tarif berücksichtigt. Wenn der Preis höher ist als der ursprünglich von Ihnen bezahlte Preis, werden Sie zur Zahlung der Preisdifferenz aufgefordert. Sofern Sie versäumen, den anwendbaren Preis Ihrer veränderten Beförderung zu zahlen, wird Ihnen die Beförderung versagt.
3c3) Sofern Sie Ihre gesamte oder einen Teil Ihrer Beförderung ändern wollen, sind Sie verpflichtet, im Voraus mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden den durch die Änderung entstandenen Flugpreis berechnen. Sie haben die Wahl, entweder den geänderten Flugpreis zu akzeptieren oder Ihre ursprüngliche Beförderung beizubehalten.
3c4) Falls Sie einen Teil Ihrer Beförderung auf Grund von Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben, ändern müssen, sind Sie verpflichtet, uns so schnell wie möglich kontaktieren. Wir werden uns bemühen, Sie zu Ihrem nächsten Zwischenlandeort oder Bestimmungsort zu befördern, ohne den Flugpreis neu zu berechnen.
3c5) Wenn Sie Ihre Beförderung ohne unser Einverständnis ändern, sind Ihre unbenutzten Flugcoupons nicht für die Reise gültig und haben keinen Wert und wir werden Sie nicht befördern, bis:
- wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den für Ihre tatsächliche Beförderung angefallenen Flugpreis neu berechnet haben, und
- Sie einen eventuell entstandenen Differenzbetrag zwischen dem bereits bezahlten und dem aufgrund Ihrer geänderten Beförderung neu berechneten Flugpreis bezahlt haben.
Falls der neu berechnete Flugpreis geringer als der bereits von Ihnen bezahlte Flugpreis sein sollte, werden wir oder unsere bevollmächtigten Agenten den Differenzbetrag erstatten.
3c6) Während einige Änderungen an Ihrer Beförderung keine Tarifänderung zur Folge haben, können andere, wie z. B. die Änderung des Abflugortes (z. B. weil Sie den ersten Flugcoupon in Ihrem Ticket nicht genutzt haben oder Sie die Richtung Ihrer Reise umgekehrt haben), zu einer Tariferhöhung führen. Viele Tarife gelten nur für Reisen zu den auf dem Ticket angegebenen Daten und Flügen. Sie können diese möglicherweise gar nicht oder nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr ändern.
3c7) Wir akzeptieren jeden Flugcoupon in Ihrem Ticket für die Beförderung in der Serviceklasse an dem Datum und auf dem Flug, für den Sie eine Reservierung haben, es sei denn, Sie erfüllen die Check- in- und Boarding-Voraussetzungen gemäß Klausel 6 nicht oder wir müssen Ihnen die Beförderung aufgrund von Überbuchung verweigern oder wir üben unser Recht aus, Sie gemäß Klausel 5d3 oder 7 nicht zu befördern.
3c8) Wenn wir ein Ticket ausstellen, auf dem keine Reservierung angegeben ist, können Sie später eine Reservierung vornehmen, ob Sie dazu in der Lage sind, hängt jedoch von unserem Tarif ab und davon, ob auf Ihrem gewählten Flug ein Sitzplatz verfügbar ist.
3c9) Wenn Sie eine Buchung vor der Eincheckzeit Ihres Flugs stornieren, stornieren wir nicht Ihre Rück- oder Weiterflugbuchungen.
3c10) Wenn Sie eine Buchung nicht vor der Eincheckzeit Ihres Flugs stornieren und nicht zum Flug erscheinen, können wir Ihre Rück- oder Weiterflugbuchung stornieren.
3d) Ersatz-Tickets
Auf Ihren Wunsch ersetzen wir Ihr Ticket durch ein neues Ticket, wenn:
- Sie Ihr Ticket oder einen Teil desselben verloren haben,
- Ihr Ticket unbrauchbar geworden, zerrissen oder beschädigt ist oder verändert oder gefälscht wurde,
- SieIhr Ticket nicht bei sich haben und es deshalb uns nicht vorlegen können, oder
- aus Ihrem Flugschein ein oder mehrere Flug-Coupons oder der Passagier-Coupon (oder beides) fehlen.
Wir tun dies nur, wenn:
- wir oder unsere bevollmächtigten Agenten das Original- Ticket ausgestellt haben,
- Sie eine Erklärung unterschrieben, dass Sie uns alle Kosten und Schäden - begrenzt auf den Wert des Originalflugscheins - ersetzen, die wir oder eine andere Fluggesellschaft aufgrund eines möglichen Missbrauchs des Flugscheins erleiden, und
- Sie den Nachweis erbringen, dass Sie ein gültiges Ticket haben.
Wir werden von Ihnen keinen Ersatz für solche Schäden verlangen, die Folge unserer eigenen Fahrlässigkeit sind.
Wir können eine angemessene Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen eines neuen Tickets verlangen, sofern weder wir noch unsere bevollmächtigten Agenten den Verlust oder die Beschädigung verursacht haben.
Wenn:
- Sie nicht den Nachweis führen können, dass Sie ein gültiges Ticket gehabt haben, oder
- Sie die oben genannte Erklärung nicht unterschreiben,
Wir können von Ihnen verlangen, dass Sie für das Ersatzticket einen Aufpreis bis zu dem vollen Preis des Tickets bezahlen. Sie erhalten eine Erstattung, wenn wir davon überzeugt sind, dass das Original-Ticket nicht vor Ablauf seiner Gültigkeitsdauer benutzt worden ist. Finden Sie das Original- Ticket vor Ablauf der Gültigkeitsdauer und geben es an uns zurück, werden Sie von uns zu diesem Zeitpunkt eine Erstattung erhalten.
Sofern wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Ihr Ticket nicht ausgestellt haben, müssen Sie eine Erstattung von der Fluggesellschaft verlangen, die es ausgestellt hat.
3e) Ihre Rechte, wenn Sie aufgrund von Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben, an der Reise gehindert sind
Wenn:
- Sie ein Verbraucher sind.
- Sie aufgrund von Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben, an der Reise gehindert waren, und
- die Kosten Ihres Tickets ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig sind.
werden wir Ihnen eine Gutschrift für den nicht erstattungsfähigen Teil dieser Kosten geben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie:
- im Besitz eines völlig unbenutzten Tickets sind,
- uns umgehend bezüglich der Ereignisse, auf die Sie keinen Einfluss haben, unterrichtet haben, und
- uns das Vorliegen dieser Ereignisse nachgewiesen haben.
Die Gutschrift kann für eine künftige Beförderung durch uns entweder von Ihnen oder einer anderen Person Ihrer Wahl verwendet werden. Wir sind berechtigt, eine angemessene Gebühr von der Gutschrift zur Abdeckung unserer Verwaltungskosten einzubehalten.
3f) Ihr Recht, Ihre Buchung auf einen anderen Fluggast zu übertragen, wenn die Bedingungen für Pauschalreisen, Pauschalurlaub und Pauschaltouren (Package Travel, Package Holidays and Package Tour Regulations) anwendbar sind
Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten werden auf Ihren Wunsch anstelle Ihres Tickets ein neues Ticket zugunsten einer anderen Person ausstellen, falls:
- Ihr Ticket als Teil einer Pauschalreise ausgestellt worden ist, auf die die Bedingungen für Pauschalreisen, Pauschalurlaub und Pauschaltouren (Package Travel, Package Holidays and Package Tour Regulations 1992 SI 1992/3288) in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) anwendbar sind,
- Sie Ihre Buchung gemäß Ziffer 10 der Bedingungen übertragen wollen,
- Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten den Nachweis erbringen, dass Sie die Voraussetzungen der Ziffer 10 der Bedingungen erfüllt haben und berechtigt sind, die Buchung zu übertragen,
- Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten in einem angemessenen Zeitraum vor dem Datum Ihres Abfluges Kenntnis geben von Ihrem Wunsch, Ihre Buchung auf eine andere Person zu übertragen,
- Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten den vollständigen Namen, die Adresse und Kontaktnummer der Person geben, in deren Namen Sie das neue Ticket ausgestellt haben möchten,
- Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten Ihr Ticket aushändigen, und
- Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten eine angemessene Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen des neuen Tickets bezahlen.
3g) Unser Name und unsere Anschrift auf den Tickets
Unser Name kann auf dem Ticket mit dem BA-Kenncode für Fluggesellschaften abgekürzt werden. Unsere Adresse lautet: Waterside, PO Box 365, Harmondsworth UB7 OGB, Großbritannien. Weitere Angaben zur Kontaktaufnahme mit uns finden Sie auch auf unserer Website www.ba.com.
4a) Flugpreise und Zuschläge
4a1) Ihr Flugpreis gilt für die Beförderung vom Flughafen am Abflugsort bis zum Flughafen am Bestimmungsort, sofern wir nicht etwas anderes bestimmt haben.
4a2) Ihr Flugpreis schließt Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein.
4a3) Wir oder unsere bevollmächtigen Agenten berechnen denjenigen Flugpreis für Ihr Ticket, der an dem Tag, an dem Sie das Ticket bezahlen, gemäß unserer Tarifbestimmungen Anwendung findet. Der Preis bezieht sich auf eine Reise an den spezifischen Daten und auf der Reiseroute, die in Ihrem Ticket angegeben sind.
4a4) Wenn Sie entweder Ihre Reiseroute oder die Daten Ihrer Reise ändern möchten, kann dies den Flugpreis erhöhen.
4a5) Von der Fluggesellschaft auferlegte Zuschläge und/oder andere Zuschläge werden Ihrem Flugpreis möglicherweise als Teil des publizierten, zu zahlenden Gesamtbetrags für Ihre Beförderung aufgeschlagen.
4b) Steuern, Gebühren und Kosten
4b1) Sie müssen alle Steuern, Gebühren und Kosten bezahlen, die uns oder Ihnen gegenüber von staatlichen oder sonstigen Stellen oder von Betreibern von Flughäfen erhoben werden.
4b2) Wenn Sie Ihr Ticket kaufen, erhalten Sie von uns die folgenden Informationen:
- Von der Fluggesellschaft auferlegte und andere Zuschläge
- Steuern, Gebühren und Zuschläge
4b3) Steuern, Gebühren und Zuschläge ändern sich laufend und können auch noch nach dem Datum der Ausstellung Ihres Tickets entstehen, auferlegt oder verändert werden. Wenn nach der Ausstellung des Tickets sich Steuern, Gebühren und Kosten ändern oder neue Steuern, Gebühren und Kosten auferlegt werden, müssen Sie uns jede Erhöhung bezahlen. Ebenso können Sie von uns eine Erstattung verlangen, wenn Steuern, Gebühren oder Kosten, die Sie uns für die Beförderung bezahlt haben, entfallen oder reduziert werden. Falls Sie deutscher Staatsbürger sind und Ihr Flug von der Bundesrepublik Deutschland aus abfliegt, gelten sämtliche Steuer- oder Gebührenerhöhungen erst 4 Monate nach dem Kaufdatum des Tickets.
4b4) Wenn Sie Ihr Ticket nicht benutzen, sind Sie zu einer Rückforderung aller Steuern, Gebühren und Kosten berechtigt, die Sie bezahlt haben, abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr.
4c) Währung
Sie müssen den Flugpreis und alle Steuern, Gebühren, Kosten und Zuschläge in der Währung des Landes zahlen, in dem das Ticket ausgestellt worden ist, es sei denn, wir oder unsere bevollmächtigten Agenten teilen Ihnen zum oder vor dem Zeitpunkt Ihrer Zahlung mit, dass Sie in einer anderen Währung bezahlen müssen. Wir können die Bezahlung eventuell auch in einer anderen Währung akzeptieren.
5a) Allgemeines
5a1) Wir werden Ihre Reservierungen in unserem Computersystem speichern. Auf Wunsch können Sie von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten eine Bestätigung an die E-Mail-Adresse erhalten, die Sie bei der Ihrer Reservierung angegeben haben.
5a2) Bestimmte Flugpreise unterliegen Bedingungen, die Ihr Recht, Reservierungen zu ändern oder zu stornieren, beschränken oder ausschließen
5a3) Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten sind berechtigt, zusätzliche Fluggesellschafts- oder Agenturgebühren für das Ausstellen oder die Änderung des Tickets oder für die Bereitstellung anderer Reservierungsleistungen zu berechnen.
5b) Fristen für die Zahlung des Flugpreises
Wenn Sie Ihr Ticket nicht innerhalb der von uns oder einem unserer bevollmächtigten Agenten gesetzten Frist bezahlt haben, können wir Ihre Reservierung stornieren.
5c) Persönliche Daten
5c1) Wir können die persönlichen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen und die wir sammeln, einschließlich Informationen darüber, auf welche Weise Sie das Ticket erworben haben und wie Sie unsere Dienste und Einrichtungen nutzen („Ihre persönlichen Daten“), für folgende Zwecke nutzen:
- Reservierung und Ausstellung eines Tickets
- Durchführung Ihrer Beförderung und aller weiteren damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Einrichtungen,
- Buchhaltung, Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung,
- Überprüfung und Überwachung von Kredit- oder anderer Zahlungskarten,
- Einreise- und Zollkontrollen,
- Sicherheit, Risikovermeidung, Gesundheit (einschließlich der Einhaltung der von Regierungen und Aufsichtsbehörden auferlegten Untersuchungsanforderungen) sowie administrative und rechtliche Belange
- statistische Analysen
- Marketing-Analysen,
- Durchführung von Vielfliegerprogrammen,
- Systemtests, -wartung und -entwicklung,
- Kundenbetreuung,
- Erleichterung zukünftiger Geschäftsverbindungen mit Ihnen, und
- Direktmarketing und Marktforschung (was wir nur auf Ihre Anfrage oder in Ihrem Einverständnis tun werden, oder wir Ihnen die Möglichkeit einräumen, Ihre Teilnahme zu verweigern).
5c2) Für die oben genannten Zwecke können wir Ihre persönlichen Daten weitergeben an:
- unseren Tochtergesellschaften,
- Fluggesellschaften oder anderen Unternehmen, die daran beteiligt sind, Sie zu befördern oder Ihnen Dienstleistungen und Einrichtungen, die mit der Beförderung im Zusammenhang stehen, bereitzustellen,
- unseren oneworld™-Partner-Fluggesellschaften und unseren Franchisenehmern,
- Datenverarbeitungsunternehmen,
- unseren Agenten,
- Regierung, Gesundheitsbehörden und Vollzugsbehörden und
- Kreditkarten- und anderen Kartenzahlungsunternehmen sowie Screening-Unternehmen.
Dazu kann auch die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes erforderlich werden.
5d) Fluggäste, die Vorausdispositionen benötigen
5d1) Fluggäste mit einer Behinderung fallen unter Paragraf 20.
5d2) Sofern Sie kein Fluggast mit einer Behinderung sind, Sie aber uns oder unsere bevollmächtigten Agenten im Zeitpunkt der Buchung darum ersuchen, spezielle Betreuung bereitzustellen, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um Ihre Anfrage zu erfüllen.
5d3) Wir können die Beförderung folgender Personen verweigern:
- schwangere Frauen oder
- kranke Fluggäste
- wenn vor dem Einchecken keine Vereinbarung zur Beförderung getroffen wurde; oder
- unbegleitete Kinder ohne eine Einverständniserklärung (siehe Klausel 5d5).
5d4) Wir befördern Sie nicht, wenn Sie zum Zeitpunkt der Reise jünger als 14 Jahre sind und Ihre Buchung oder eine verknüpfte Buchung keine mitreisende Person enthält, die mindestens 16 Jahre alt ist. Im Falle eine Verweigerung der Beförderung tritt Klausel 10b) ein.
5d5) Wenn Sie zum Zeitpunkt der Reise jünger als 16 Jahre sind und ohne eine Person reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist, müssen Sie jederzeit eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung für allein reisende junge Fluggäste bei sich tragen, die Sie auf unserer Website finden. Sie müssen außerdem eine Kopie des Reisepasses oder Ausweises der Eltern oder Erziehungsberechtigten mit sich führen. Wenn Sie diese Dokumente nicht jederzeit bei sich führen oder nach Aufforderung durch uns oder einen unserer Vertreter vorzeigen, können wir Ihnen die Beförderung verweigern. Im Falle eine Verweigerung der Beförderung tritt Klausel 10b) ein.
5e) Sitzplatz
5e1) Wir bemühen uns, im Voraus geäußerte Sitzplatzwünsche zu erfüllen.
5e2) Wir können jedoch nicht garantieren, dass Sie einen bestimmten Sitzplatz erhalten.
5e3) Wir können Ihnen jederzeit einen anderen Sitzplatz zuteilen, auch nach dem Einsteigen, sofern dies aus operativen Gründen oder aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz erforderlich ist.
5f) Rückbestätigung von Reservierungen
5f1) Möglicherweise müssen Sie die Reservierung für den Anschluss- oder Rückflug innerhalb bestimmter Zeitgrenzen rückbestätigen. Wir werden Ihnen mitteilen, wenn eine solche Rückbestätigung erforderlich ist, und wo Sie dies vornehmen können.
5f2) Wird von Ihnen die Vornahme einer Rückbestätigung unterlassen, so kann dies zur Stornierung Ihrer Weiterflug- und/oder Rückflugreservierungen führen.
5f3) Wenn von Ihnen die Vornahme einer Rückbestätigung unterlassen wird, Sie uns aber mitteilen, dass Sie immer noch reisen wollen, und es noch freie Beförderungsplätze auf diesem Flug gibt, werden wir Ihre Reservierungen wieder aufleben lassen und Sie befördern. Wenn es auf diesem Flug keine freien Beförderungsplätze gibt, werden wir uns bemühen, Sie mit einem späteren Flug zu Ihrem nächsten oder endgültigen Bestimmungsort zu befördern.
5f4) Wir empfehlen Ihnen, die Anforderungen im Hinblick auf Rückbestätigungen von anderen an Ihrer Reise beteiligten Fluggesellschaften zu überprüfen und gegebenenfalls gegenüber derjenigen Fluggesellschaft eine Rückbestätigung vorzunehmen, deren Kenncode auf dem Ticket Ihres Fluges erscheint.
6a) Eincheckzeiten
Eincheckzeiten sind unterschiedlich, und Ihre Reise wird angenehmer sein, wenn Sie genügend Zeit zum Einchecken vorsehen. Bitte informieren Sie sich über die die Eincheckzeiten für Ihre Flüge, bevor Sie reisen, und halten Sie diese ein. Wir können Ihnen auch einen Zeitpunkt mitteilen, zu welchem Sie sich zum Einchecken einfinden müssen.
6b) Eincheckzeit für Ihren ersten Flug mit uns
Wir oder unsere bevollmächtigten Agenten werden Ihnen die Eincheckzeit für Ihren ersten Flug mit uns mitteilen. Die Eincheckzeiten für alle unsere Flüge finden Sie auf unserer Website www.ba.com. Sie können jederzeit von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten nähere Einzelheiten erfragen.
6c) Sie müssen vor Ablauf der Eincheckzeit einchecken
Falls Sie das Einchecken nicht vor Ablauf der Eincheckzeit abgeschlossen haben, können wir Ihre Reservierung stornieren und Sie nicht befördern. Abschließen des Eincheckens bedeutet, dass Sie Ihre Bordkarte für Ihren Flug erhalten haben.
6d) Sie müssen sich rechtzeitig am Abfluggate einfinden
Sie müssen sich am Abfluggate spätestens zu der Zeit einfinden, die wir Ihnen beim Einchecken mitgeteilt haben. Wir behalten uns das Recht vor, Sie nicht zu befördern, wenn Sie sich nicht rechtzeitig am Abfluggate eingefunden haben.
6e) Wir haften nicht, wenn Sie vorgegebene Fristen nicht einhalten
Wir haften nicht für Verluste oder Kosten, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie die Eincheckzeiten nicht einhalten, dass Sie sich nicht rechtzeitig zum Einchecken einfinden (falls wir Ihnen einen Zeitpunkt mitteilen) oder sich nicht rechtzeitig am Abfluggate einfinden.
7a) Unser Recht, Ihnen die Beförderung zu verweigern
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks zu verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen oder nach vertretbarer Überzeugung unsererseits vorliegen können:
7a1) Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks würde die Sicherheit des Flugzeuges oder die Sicherheit oder Gesundheit der sich im Flugzeug befindenden Personen gefährden.
7a2) Ihre Beförderung oder die Beförderung Ihres Gepäcks würde den Reisekomfort anderer Personen im Flugzeug beeinträchtigen.
7a3) Sie sind betrunken oder stehen unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder Drogen.
7a4) Sie sind im gesetzeswidrigen Besitz von Drogen oder wir haben vertretbare Gründe, dies anzunehmen.
7a5) Wenn Sie auf früheren Flügen jemals beim Rauchen, beim Versuch zu rauchen und/oder Manipulieren eines Rauchmelders von einem Crewmitglied erwischt wurden.
7a6) Wenn Ihr geistiger oder körperlicher Zustand oder Ihre Gesundheit als eine Gefahr oder ein Risiko für Sie, das Flugzeug oder eine darin befindliche Person angesehen wird oder Sie die für das Land, in das Sie reisen, geltenden Gesundheitsvorschriften der Regierung, der Gesundheitsbehörden oder anderer staatlicher Vollzugsorgane nicht eingehalten haben.
7a7) Sie haben eine Sicherheitskontrolle hinsichtlich Ihrer Person oder Ihres Gepäcks verweigert.
7a8) Wenn Sie die Anweisungen unseres Bodenpersonals oder eines Besatzungsmitglieds des Luftfahrzeugs in Bezug auf Sicherheit oder Gefahrenabwehr nicht beachtet oder befolgt haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Forderung, gesundheitsschädigende Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu ergreifen.
7a9) Sie haben sich bedrohender, beschimpfender oder beleidigender Worte gegenüber einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin unseres Bodenpersonals, gegenüber eines anderen Fluggastes oder einem Mitglied der Flugzeugbesatzung bedient.
7a10) Wenn Sie ein Mitglied unseres Bodenpersonals oder ein Mitglied der Flugzeugbesatzung belästigt (einschließlich sexueller Belästigung) oder bedroht, beleidigt, beschimpft oder ungebührlich behandelt haben.
7a11) Sie haben bewusst ein Mitglied der Flugzeugbesatzung bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert.
7a12) Sie haben die Sicherheit des Flugzeuges oder der sich darin befindenden Personen gefährdet.
7a13) Sie haben eine Bombendrohung als Falschmeldung oder eine andere sicherheitsrelevante Drohung ausgesprochen.
7a14) Sie haben eine strafbare Handlung während des Eincheck- oder Einsteigevorgangs oder an Bord des Flugzeuges begangen.
7a15) Sie haben tatsächlich oder allem Anschein nach keine gültigen Reisedokumente.
7a16) Sie versuchen, in ein Land einzureisen, für das Ihre Reisedokumente nicht gültig sind.
7a17) Die Einwanderungsbehörde eines Landes, in das Sie reisen möchten oder in dem Sie eine Zwischenlandung einlegen, hat uns (entweder mündlich oder schriftlich) über ihre Entscheidung informiert, dass Sie in dieses Land nicht einreisen dürfen, auch wenn Sie tatsächlich oder allem Anschein nach gültige Reisedokumente besitzen.
7a18) Sie haben während des Fluges Ihre Reisedokumente vernichtet.
7a19) Sie haben uns gegenüber das Fotokopieren Ihrer Reisedokumente abgelehnt.
7a20) Sie haben trotz unserer Bitte es abgelehnt, Ihre Reisedokumente einem Mitglied der Flugzeugbesatzung zu übergeben.
7a21) Sie haben bei den zuständigen staatlichen Behörden eine Einreiseerlaubnis in das Land beantragt, in dem Sie als Transitfluggast gelandet sind.
7a22) Ihre Beförderung würde gegen geltendes Recht, geltende Bestimmungen oder Auflagen verstoßen.
7a23) Wenn Sie sich geweigert oder es unterlassen haben, uns Informationen mitzuteilen, um deren Weitergabe uns eine staatliche Behörde gebeten hat, einschließlich Fluggastinformationen, die wir vor dem Flug erbeten haben, und Dokumente zu Verifizierung Ihrer Gesundheit, die das Land, in das Sie reisen, erfordert.
7a24) Sie haben kein gültiges Ticket vorgelegt.
7a25) Sie haben den Flugpreis für Ihre Reise (oder die anwendbaren Zuschläge der Fluggesellschaft und andere Zuschläge, Steuern, Gebühren oder Kosten) nicht bezahlt.
7a26) Sie haben ein Ticket vorgelegt, das auf gesetzwidrige Weise erworben wurde.
7a27) Sie haben ein Ticket vorgelegt, das Sie weder von uns noch von unseren bevollmächtigten Agenten gekauft haben.
7a28) Sie haben ein Ticket vorgelegt, das weder von uns noch von unseren bevollmächtigten Agenten ausgestellt worden ist.
7a29) Sie haben ein Ticket vorgelegt, das als verloren oder gestohlen gemeldet wurde.
7a30) Sie haben ein gefälschtes Ticket vorgelegt.
7a31) Sie haben ein Ticket vorgelegt, das Änderungen enthält, die weder von uns noch von unseren bevollmächtigten Agenten vorgenommen worden sind.
7a32) Sie haben ein unbrauchbares, zerrissenes oder beschädigtes Ticket oder ein gefälschtes Ticket vorgelegt.
7a33) Sie können nicht nachweisen, dass Sie die im Ticket genannte Person sind.
7a34) Sie haben Ihre Beförderung ohne unsere Zustimmung, wie unter Paragraf 3c beschrieben, abgeändert.
7a35) Sie haben sich geweigert, Ihr Ticket, Ihre Bordkarte oder Ihre Reisedokumente vorzulegen, als wir Sie berechtigterweise darum gebeten haben
7a36) Sie haben den Eincheckvorgang nicht innerhalb der Eincheckzeit abgeschlossen.
7a37) Sie haben sich nicht rechtzeitig am Abfluggate eingefunden.
7a38) Sie haben sich geweigert oder es unterlassen, sich einer Gesundheitsuntersuchung oder einer Gesundheitskontrolle mit Durchleuchtungsgeräten zu unterziehen, welche wir, eine staatliche Behörde oder eine Vollstreckungsbehörde von Ihnen verlangt haben.
7a39) Sie haben sich auf einem früheren Flug oder im Zusammenhang mit einem früheren Flug in einer der oben beschriebenen Art und Weise verhalten, und wir haben gute Gründe anzunehmen, dass Sie dieses Verhalten wiederholen werden.
7b) Unser Recht, Ihnen die Beförderung zu verweigern, wenn wir Ihnen ein Flugverbot auf unserem Streckennetz auferlegt haben
7b1) Außerdem und zusätzlich zu unserem Recht, Sie gemäß einer der unter 7a) aufgeführten Bedingungen von der Beförderung auszuschließen, sind wir berechtigt, Sie oder Ihr Gepäck von der Beförderung auszuschließen, wenn von uns ein Flugverbot gegen Sie ausgesprochen wurde.
7b2) Auflage eines Flugverbots ist eine von uns an Sie übermittelte schriftliche Mitteilung, mit der wir Sie darüber informieren, dass Sie von der Beförderung auf unserem Streckennetz ausgeschlossen werden. (Das bedeutet, dass Sie von jedweder Beförderung auf allen von uns ausgeführten Flügen ausgeschlossen werden.) Diese Mitteilung gibt das Datum des Inkrafttretens des Verbotes und die Dauer des Verbotes an. Ein Flugverbot hat auch die Wirkung, dass Sie selbst kein Ticket kaufen dürfen oder durch Dritte für Sie kaufen lassen dürfen.
7b3) Falls Sie trotz eines bestehenden Flugverbots zu reisen versuchen, werden wir Ihre Beförderung ablehnen. Als alleiniger Anspruch steht Ihnen eine unfreiwillige Flugpreiserstattung zu. Sie haben keinerlei Ansprüche auf Schadenersatzzahlungen oder sonstige Entschädigungen.
8a) Ihre Freigepäckgrenze
In einem bestimmten Umfang transportieren wir Ihr Gepäck als Freigepäck.Ihre Freigepäckgrenze ist auf Ihrem Ticket oder bei Verwendung eines elektronischen Tickets auf Ihrem Dokument „Reiseroute und Quittung“ (Itinerary and Receipt) ersichtlich. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Freigepäckgrenze und unseren Gepäckbestimmungen haben, wenden Sie sich bitte an uns oder unsere bevollmächtigten Agenten.
8b) Übergepäck
Sie sind verpflichtet, für die Beförderung von Gepäck über Ihre Freigepäckgrenze hinaus Zuschläge zu bezahlen. Einzelheiten zu diesen Zuschlägen sind bei uns bzw. unseren bevollmächtigten Agenten auf Anfrage erhältlich.
Die Beförderung von Übergepäck unterliegt der Verfügbarkeit.
Sie sind verpflichtet, für die Beförderung von Gepäck über Ihre Freigepäckgrenze hinaus Zuschläge zu bezahlen. Einzelheiten zu diesen Zuschlägen sind bei uns bzw. unseren bevollmächtigten Agenten auf Anfrage erhältlich.
Die Beförderung von Übergepäck unterliegt der Verfügbarkeit.
8c) Gegenstände, die nicht in Ihrem Gepäck enthalten sein dürfen
Folgende Gegenstände dürfen weder in Ihrem aufgegebenen noch in Ihrem nicht aufgegebenen Gepäck enthalten sein:
- Gegenstände, die Sie nach dem Gesetz nicht mitführen dürfen.
- Gegenstände, die Sie nach unseren Bestimmungen nicht mitführen dürfen.
- Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug selbst, Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeuges zu gefährden. Dazu gehören alle diejenigen Gegenstände, die in den „International Civil Aviation Organisation (ICAO) Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air“ und den „International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations“ aufgelistet sind.
- Gegenstände, die wir berechtigterweise aus folgenden Gründen als ungeeignet für die Beförderung ansehen: sie sind gefährlich, unsicher, zu schwer, zu groß, zerbrechlich oder verderblich, oder wegen ihrer Form oder Art. Bei der Entscheidung, ob wir Gegenstände als ungeeignet für die Beförderung ansehen, werden wir den Typ des eingesetzten Flugzeuges berücksichtigen.
Falls wir bemerken, dass Sie verbotene Gegenstände mitführen, werden wir die Beförderung dieser Gegenstände verweigern. Bitte holen Sie bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten Auskunft über verbotene Gegenstände ein, sofern Sie solche Auskunft benötigen.
8d) Schusswaffen
8d1) Auf einigen unserer Flüge befördern wir keine Schusswaffen und Munition. Auf Flügen, auf denen wir Schusswaffen und Munition befördern, können wir eine Bearbeitungsgebühr für die Annahme von Schusswaffen und Munition erheben oder wir können Schusswaffen und Munition von Ihrem Freigepäck ausschließen. In diesem Fall müssen Sie eine Übergepäckgebühr bezahlen.
8d2) Wenn Sie möchten, dass wir Sie Schusswaffen und Munition mitführen lassen, die keine Sportwaffen oder -munition sind, müssen Sie unsere Erlaubnis einholen, bevor Sie einchecken. Wenn Sie dies nicht tun, können wir entscheiden, sie nicht mitzunehmen.
8d3) Wenn Sie auf einem Flug reisen, auf dem wir Schusswaffen befördern, und Sie Beförderung von Sportwaffen oder Sportmunition wünschen, müssen Sie uns dies vor dem Einchecken mitteilen. Andernfalls können wir die Beförderung dieser Gegenstände ablehnen.
8d4) Alle Schusswaffen und die Munition müssen als aufgegebenes Gepäck befördert werden. Sie dürfen diese nicht in die Flugzeugkabine mitnehmen.
8d5) Alle als aufgegebenes Gepäck beförderten Schusswaffen müssen ungeladen, gesichert und in geeigneter Weise verpackt sein.
8d6) Das Tragen von Schusswaffen und Munition fällt unter die oben aufgeführten ICAO Technical Instruction und IATA Regulations.
8d7) Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie alle Dokumente, die Sie für Schusswaffen und Munition benötigen, mit sich führen. Andernfalls können wir die Beförderung dieser Gegenstände ablehnen.
8e) Gefährliche Gegenstände, die Sie nicht ins Flugzeug mitnehmen dürfen
8e1) Sie dürfen keine Gegenstände mit in die Flugzeugkabine mitnehmen, wenn wir Ihnen mitteilen, dass wir gute Gründe dafür haben, annehmen zu müssen, dass diese die Sicherheit des Flugzeugs oder irgendwelcher, im Flugzeug anwesender Personen gefährden würden. Sie dürfen keine Gegenstände mit in die Flugzeugkabine mitnehmen, deren Mitnahme in die Flugzeugkabine gesetzlich verboten ist.
8e2) Es ist verboten, antike, Spielzeug- oder nachgebildete Pistolen oder Waffen in die Flugzeugkabine mitzunehmen.
8e3) Es ist verboten, Schwerter, Messer, Pfeil und Bogen oder vergleichbare Waffen in die Flugzeugkabine mitzunehmen.
8e4) Wir werden Ihnen entweder mitteilen, dass Sie die unter Paragrafen 8e1, 8e2 und 8e3 aufgeführten Gegenstände als Gepäck aufgeben müssen oder dass wir deren Beförderung gänzlich verweigern.
8f) Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände dürfen nicht in Gepäckstücken verpackt werden, die aufgegeben werden
Im aufgegebenen Gepäck dürfen keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände oder Gegenstände mit besonderem Wert mitgeführt werden, z.B.:
- Geld
- Schmuck
- Edelmetalle
- Computer
- persönliche elektronische Geräte
- Anteilsscheine, Wertpapiere und andere wertvolle Dokumente
- Geschäftspapiere oder
- Pässe und andere Ausweispapiere.
8g) Unser Recht, die Beförderung von aufgegebenem Gepäck zu verweigern, welches nicht ordnungsgemäß und sicher verpackt ist
8g1) Wir werden die Beförderung von aufgegebenem Gepäck verweigern, wenn wir berechtigten Grund zur Annahme haben, dass es nicht ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältern verpackt ist.
8h) Unser Recht auf Durchsuchung, Überprüfung und Durchleuchtung von Ihnen und Ihrem Gepäck
8h1) Aus Sicherheitsgründen können wir oder unsere Agenten die Durchsuchung, Überprüfung oder Durchleuchtung von Ihnen oder Ihrem Gepäck verlangen. Wir werden grundsätzlich versuchen, Ihr Gepäck in Ihrer Gegenwart zu durchsuchen, zu überprüfen oder zu durchleuchten. Wenn Sie jedoch nicht anwesend sein, können wir Ihr Gepäck auch in Ihrer Abwesenheit durchsuchen.
Wenn Sie uns nicht gestatten, die notwendigen Sicherheitsdurchsuchungen, -überprüfungen und -durchleuchtungen durchzuführen, werden wir Sie und Ihr Gepäck von der Beförderung ausschließen.
8h2) Wenn eine Durchsuchung oder Überprüfung Ihnen einen Schaden zufügt oder eine Durchsuchung, Überprüfung oder Röntgenuntersuchung Ihres Gepäcks dieses beschädigt, haften wir nicht für den Schaden, es sei denn, er wurde durch unsere Fahrlässigkeit oder Schuld verursacht.
8i) Aufgegebenes Gepäck (für die Beförderung im Frachtraum bestimmtes Gepäck)
8i1) Sie müssen an jedem aufgegebenen Gepäckstück Ihren Namen anbringen.
8i2) Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck einchecken, geben wir Ihnen einen Gepäckanhänger für jedes Gepäckstück.
8i3) Wann immer möglich werden wir Ihr aufgegebenes Gepäckim selben Flugzeug wie Sie selbst befördern, es sei denn, wir entscheiden uns aus Sicherheitsgründen oder operativen Gründen dafür, es auf einem anderen Flug zu befördern. Wenn wir Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem anderen Flug befördern, werden wir es an Sie ausliefern, es sei denn, geltende gesetzliche Vorschriften erfordern Ihre Anwesenheit bei der Zollabfertigung.
8j) Nicht aufgegebenes Gepäck (Gepäck, das Sie mit in das Flugzeug nehmen)
8j1) Wir legen Höchstmaße und -gewichte für nicht aufgegebenes Gepäck fest. Dieses muss außerdem:
- unter den Sitz vor Ihnen oder
- in ein geschlossenes Gepäckfach der Flugzeugkabine passen.
8j2) Wenn:
- Ihr nicht aufgegebenes Gepäck die Höchstmaße und -gewichte übersteigt oder
- nicht unter den Sitz vor Ihnen oder in ein geschlossenes Gepäckfach passt, oder
- wenn es unserer Ansicht nach nicht sicher ist,
müssen Sie dieses als Gepäck aufgeben.
8j3) Wenn Sie ein Gepäckstück (z. B. ein Musikinstrument) haben, das größer oder schwerer ist als die maximalen Abmessungen und das maximale Gewicht für unaufgegebenes Gepäck, aber nicht als aufgegebenes Gepäck befördert werden kann, werden wir es in der Flugzeugkabine befördern, wenn:
- Sie uns vor Ihrem Check-in mitgeteilt haben, dass Sie dieses mit in die Flugzeugkabine nehmen möchten
- wir Ihnen vor dem Einchecken die Mitnahme des Gepäckstücks in die Flugzeugkabine gestattet haben und
- Sie eine zusätzliche, für diese Dienstleistung geltende Gebühr entrichtet haben.
Einzelheiten zu unseren Gebühren sind bei uns bzw. unseren bevollmächtigten Agenten auf Anfrage erhältlich.
8k) Abholen und Ablieferung des aufgegebenen Gepäcks
8k1) Sofern nicht Klausel 8i3 zutrifft, müssen Sie Ihr aufgegebenes Gepäck abholen, sobald wir es an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp zur Verfügung gestellt haben. Wenn Sie es nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abholen, können wir Ihnen eine Aufbewahrungsgebühr berechnen. Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem wir es zur Verfügung gestellt haben, einfordern, können wir darüber verfügen, ohne Ihnen gegenüber zu haften.
8k2) Nur der Inhaber der Gepäckmarke und des Gepäckscheins, falls ein solcher ausgegeben wurde, ist berechtigt, das aufgegebene Gepäck herauszuverlangen.
8k3) Falls die Person, die die Herausgabe eines aufgegebenen Gepäckstücks verlangt, die Gepäckmarke und den Gepäckschein, falls ein solcher ausgegeben wurde, nicht vorweisen kann, werden wir ihr das Gepäck nur aushändigen, wenn sie nachweisen kann, dass das Gepäck ihr Eigentum ist.
8l) Tiere
Auf bestimmten Flügen befördern wir keine Tiere. Wenn wir die Beförderung Ihrer Tiere gestatten, erfolgt die Beförderung unter folgenden Bedingungen.
8l1) Auf Inlandsflügen (das heißt, auf Flügen im einheitlichen Reisegebiet des Vereinigten Königreichs (einschließlich den Kanalinseln, der Isle of Man sowie der Republik Irland) gilt Folgendes:
- Nur Begleithunde, die behinderte Fluggäste begleiten, dürfen mit in die Flugzeugkabine genommen werden.
- Begleithunde werden kostenlos befördert. Es kann jedoch eine Gebühr in Rechnung gestellt werden, wenn ein angrenzender Sitzplatz aus dem Verkehr gezogen werden muss, um einen behinderten Fluggast und seinen Begleithund zu befördern.
- Wir befördern Haustiere als aufgegebenes Gepäck oder als Fracht, je nach unseren Richtlinien zur gegebenen Zeit.
- Alle anderen Tiere müssen als Fracht befördert werden.
8l2) Auf internationalen Flügen (d. h. auf allen Flügen außer Inlandsflügen) gilt Folgendes:
- Begleithunde, die behinderte Fluggäste begleiten, können in die Flugzeugkabine mitgenommen werden, falls das anwendbare Recht dies erlaubt und falls die notwendigen Vorkehrungen bei den relevanten Flughäfen geschaffen sind.
- Begleithunde, die behinderte Fluggäste begleiten, werden kostenlos befördert. Es kann jedoch eine Gebühr in Rechnung gestellt werden, wenn ein angrenzender Sitzplatz aus dem Verkehr gezogen werden muss, um einen behinderten Fluggast und seinen Begleithund zu befördern.
- Begleithunde, die nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden können, sowie als Haustiere geltende Hunde und Katzen werden als aufgegebenes Gepäck befördert oder als Frachtsendung, je nach unseren Richtlinien zur gegebenen Zeit.
- Alle anderen Tiere müssen als Fracht befördert werden.
- Wir befördern Tiere nur, wenn es gesetzlich erlaubt ist, dass diese an Ihrem Reiseziel oder Ihrem Transitort ankommen.
8l3) Auf allen Flügen (d. h. sowohl auf Inlandsflügen und internationalen Flügen) gilt Folgendes:
- Mit Ausnahme von Begleithunden, die behinderte Fluggäste begleiten, zählen Tiere und deren Transportbehälter, die als aufgegebenes Gepäck angenommen werden, nicht zu Ihrer kostenlosen Freigepäckgrenze, d.h. Sie müssen eine Übergepäckgebühr für diese entrichten.
- Sie müssen sicherstellen, dass alle Tiere, die als aufgegebenes Gepäck reisen, in ordnungsgemäßen, angemessenen und sicheren Transportbehältern transportiert werden. Falls Sie dies unterlassen, können wir die Tiere eventuell nicht befördern.
- Sie müssen uns alle Gesundheits- und Impfzeugnisse, Einreise-, Durchreise- und Ausreisegenehmigungen und andere für die Tiere benötigten Dokumente vorlegen. Falls Sie dies unterlassen, können wir die Tiere eventuell nicht befördern.
- Sofern die Beförderung der Tiere nicht den Haftungsregeln des Abkommens unterliegt, haften wirnicht deren Verlust, Krankheit, Verletzung oder Tod, es sei denn wir haben fahrlässig gehandelt.
- Wir übernehmen Ihnen gegenüber keine Haftung für Verlust, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie die Gesundheits- und Impfzeugnisse, Einreise-, Durchreise- und Ausreisegenehmigungen und anderen für Ihre Tiere benötigten Dokumente nicht besitzen. Sie müssen uns alle Geldstrafen, Kosten, Gebühren, Verluste und sonstige Ansprüche erstatten, die wir bezahlt oder erlitten haben, weil Sie nicht im Besitz dieser Dokumente waren.
- Gelegentlich erlassen wir Regelungen zur Beförderung von Tieren. Entsprechende Ausfertigungen sind bei uns bzw. unseren bevollmächtigten Agenten auf Anfrage erhältlich.
9a) Flugpläne
9a1) Die in unseren Flugplänen angegebenen Flugzeiten können sich zwischen dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und Ihrem tatsächlichen Reisedatum ändern. Wir können Ihnen für diese Flugzeiten nicht garantieren, und sie sind nicht Gegenstand Ihres Beförderungsvertrags mit uns.
9a2) Bevor wir Ihre Buchung akzeptieren, werden wir oder unsere bevollmächtigten Agenten Ihnen die planmäßige Abflugzeit Ihres Fluges mitteilen und diese wird auf Ihrem Ticket oder Reiseplan und der Quittung angegeben. Wir müssen möglicherweise die planmäßige Abflugzeit Ihres Fluges ändern, nachdem Ihr Ticket an Sie gesendet wurde, oder den planmäßigen Abflugterminal für Ihren Flug ändern. Wenn Sie uns oder unseren bevollmächtigten Agenten Kontaktinformationen geben, werden wir oder sie versuchen, Sie über alle Änderungen zu informieren.
9a3) Wenn nach dem Kauf Ihres Tickets Folgendes eintritt:
- wir die im Flugplan ausgewiesene Abflugzeit Ihres Fluges wesentlich ändern;
- Sie diese Änderung nicht akzeptieren wollen, und
- wir oder unsere bevollmächtigten AgentenSie nicht auf einen anderen und für Sie akzeptablen Flug umbuchen können.
werden wir Ihnen eine unfreiwillige Flugpreiserstattung geben.
9b) Möglichkeiten der Abhilfe im Falle von Flugverspätungen und -annullierungen
9b1) Wir tun unser Bestes, um Verspätungen unserer Fluggäste und ihres Gepäcks zu vermeiden.
9b2) In Ausnahmefällen und, falls erforderlich zur Vermeidung einer Annullierung eines Fluges, können diese Maßnahmen darin bestehen, dass ein Flug durchgeführt wird:
- mit einem anderen Flugzeug,
- von einer anderen Fluggesellschaft oder
- durch beide Möglichkeiten.
9b3) Wenn wir:
- eine Flug annullieren,
- einen Flug durchführen, der fünf Stunden oder mehr verspätet ist,
- keine Zwischenlandung oder Landung am Zielort durchführen, oder
- verantwortlich dafür sind, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine bestätigte Reservierung haben,
können Sie eine der drei nachfolgend genannten Abhilfemöglichkeiten wählen:
1. Möglichkeit
Wir befördern Sie so schnell wie uns möglich zu dem auf Ihrem Ticket angegebenen Zielort auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf dem ein Sitzplatz in der Serviceklasse verfügbar ist, für die Sie den Flugpreis bezahlt haben. Wenn wir dies tun, berechnen wir Ihnen keine zusätzlichen Kosten und verlängern gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets.
2. Möglichkeit
Wir werden Sie zu dem aus Ihrem Ticket ersichtlichen Bestimmungsort in der Klasse, für welche Sie den Flugpreis entrichtet haben, zu einem Ihnen angenehmen späteren Zeitpunkt innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Tickets auf einem anderen unserer planmäßigen Flüge, auf welchem ein Sitzplatz frei ist, befördern. In diesem Fall werden wir keine Zusatzkosten berechnen.
3. Möglichkeit
Wir werden Ihnen eine unfreiwillige Flugpreiserstattung geben oder erlangen.
Wir werden Ihnen weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen, wie Ausgleichsleistungen, Erfrischungen und weitere Betreuung sowie Rückvergütung, falls dies nach dem maßgeblichen Recht erforderlich ist. Wir haben Ihnengegenüber keine weiteren Verpflichtungen.
9c) Ausgleichsleistungen bei Verweigerung des Einsteigens
9c1) Wenn Sie gegen Ihren Willen in einen Flug nicht einsteigen können, für den Sie ein gültiges Ticket und eine bestätigte Reservierung vorweisen können, zahlen wir Ihnen Ausgleichsleistungen und stellen Erfrischungen und weitere Betreuungsleistungen zur Verfügung, falls dies nach dem maßgeblichen Recht erforderlich ist. Dies gilt nicht, falls Sie den Eincheck- und Einsteigeerfordernissen nach Paragraf 6 nicht nachkommen oder wir unser Recht nach Paragraf 5d3 oder 7 ausüben, Ihnen die Beförderung zu verweigern.
9c2) Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, alle für Ihre Reise geltenden Gesundheitsschutzbestimmungen zu prüfen und einzuhalten und vor Reiseantritt die aktuellen staatlichen Gesundheitsrichtlinien und Einreisebestimmungen des Landes, in das Sie reisen, zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie alle anwendbaren Einreisebestimmungen erfüllt haben. Wenn Sie dies nicht tun und Ihnen infolgedessen die Beförderung verweigert wird, finden die in 9c1) genannten Entschädigungs-, Betreuungs- und Unterstützungsbestimmungen keine Anwendung.
10a) Allgemeines
10a1) Wir erstatten Ihnen den Flugpreis, die von der Fluggesellschaft auferlegten Zuschläge und andere Zuschläge für Ihr Ticket oder alle noch nicht benutzten Teile davon einschließlich aller Steuern, Gebühren und Kosten entsprechend den Tarifbestimmungen, die für Ihre Buchung gelten.
10a2) Soweit nicht anders von uns angegeben wurde, nehmen wir eine Erstattung ausschließlich an die Person, die das Ticket bezahlt hat, vor.
10a3) Wenn Sie eine Flugpreiserstattung wünschen, müssen Sie uns den Nachweis erbringen, dass Sie die Person sind, die das Ticket bezahlt hat.
10a4) Außer im Falle des Verlustes des Tickets nehmen wir die Erstattung nur gegen vorherige Rückgabe des Tickets und aller unbenutzten Flugcoupons vor.
10b) Unfreiwillige Flugpreiserstattung
10b1) Wir werden Ihnen den Flugpreis gemäß den nachfolgenden Regelungen erstatten, wenn wir:
- einen Flug annullieren,
- eine Flugzeit so erheblich abändern, dass dies für Sienicht akzeptabel ist,
- einen Flug durchführen, der fünf Stunden oder mehr verspätet ist;
- keine Zwischenlandung oder Landung an Ihrem Zielort durchführen
- dafür verantwortlich sind, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine bestätigte Reservierung hatten, oder
- verweigern Ihre Beförderung, wenn ein gerichtliches Beförderungsverbot gegen Sie vorliegt oder Sie aus irgendeinem anderen Grund gemäß diesen Bedingungen mit Verweis auf diese Klausel nicht befördert werden dürfen.
10b2) Wenn Sie keinen Teil des Tickets benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag dem Flugpreis und jeglichen von der Fluggesellschaft auferlegten und anderen Zuschlägen sowie allen Steuern, Gebühren und Kosten, die Sie bezahlt haben.
10b3) Wenn Sie einen Teil des Tickets benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag mindestens der Differenz zwischen dem Flugpreis und jeglichen von der Fluggesellschaft auferlegten und anderen Zuschlägen sowie allen Steuern, Gebühren und Kosten, für die Sie bezahlt haben, und dem Betrag für Flugpreis, von der Fluggesellschaft auferlegte andere Zuschläge, Steuern, Gebühren und Kosten für die tatsächlichen Reiseziele, die Sie mit Ihrem Ticket angeflogen sind.
10c) Freiwillige Flugpreiserstattung
10c1)Wenn Sie einen Anspruch auf Erstattung des Tickets aus anderen als den in Paragraf 10b genannten Gründen haben, richtet sich die Erstattung nach den nachfolgenden Regelungen:
10c2) Wenn Sie keinen Teil des Tickets benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag dem Flugpreis und jeglichen Gebühren und Zuschlägen der Fluggesellschaft, die Sie bezahlt haben, abzüglich von Stornierungs- und angemessenen Bearbeitungsgebühren. Alle Steuern, Gebühren und Kosten, die Sie entsprechend Ziffer 4b1) bezahlt haben, werden erstattet.
10c3) Wenn Sie einen Teil des Tickets benutzt haben, entspricht der Erstattungsbetrag der Differenz zwischen dem Flugpreis und jeglichen Gebühren und Zuschlägen der Fluggesellschaft, die Sie bezahlt haben, und dem entsprechenden Flugpreis und jeglichen Gebühren und Zuschlägen der Fluggesellschaft für die Beförderung zwischen den Orten, die Sie gezahlt haben und für die Sie Ihr Ticket benutzt haben, abzüglich von Stornierungs- und angemessenen Bearbeitungsgebühren. Alle Steuern, Gebühren und Kosten, die Sie entsprechend Ziffer 4b1) bezahlt haben, die aber nicht angefallen sind, werden erstattet.
10d) Erstattung eines in Verlust geratenen Tickets
10d1) Wenn Sie Ihr Ticket oder einen Teil desselben verlieren und Sie den Verlust in zufriedenstellender Weise nachweisen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr bezahlen, lassen wir Ihnen schnellstmöglich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Tickets eine Erstattung zukommen. Wir tun dies nur, wenn:
- das in Verlust geratene Ticket, oder ein Teil desselben wurde nicht benutzt, früher erstattet oder ersetzt (es sei denn, die Benutzung, Erstattung oder Ersetzung durch oder an eine andere Person beruhte auf unserem Verschulden), und
- der Empfänger des Erstattungsbetrags sich verpflichtet, den Erstattungsbetrag zurückzuzahlen, sofern wir zu einem späteren Zeitpunkt betrügerisches Handeln aufdecken.
Dies gilt nicht, wenn das betrügerische Handeln oder die Benutzung durch eine andere Person auf unserem Verschulden beruhte.
10d2) Falls wir oder unsere bevollmächtigten Agenten das Ticket oder einen Teil desselben verlieren, haften wir für den Schaden.
10e) Unser Recht, eine Flugpreiserstattung abzulehnen
10e1) Wir können eine Erstattung ablehnen, wenn Ihr Antrag hierfür erst nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tickets gestellt wird.
10e2) Wir können die Erstattung für ein Ticket ablehnen, das Sie nach Ankunft in einem Land uns oder den Behörden des Landes zum Nachweis Ihrer Absicht, dieses Land wieder zu verlassen, vorgelegt haben, es sei denn, Sie können belegen, dass:
- Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben, oder
- Sie dieses Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Beförderungsmittel verlassen werden.
10f) Währung
Wir leisten die Erstattung in derselben Art und Weise und in derselben Währung, wie Sie das Ticketbezahlt haben, es sei denn, wir vereinbaren etwas anderes. Wenn Sie beispielsweise in US-Dollar und per Kreditkarte bezahlt haben, leisten wir die Erstattung in US-Dollar auf Ihr Kreditkartenkonto.
10g) Freiwillige Flugpreiserstattungen werden nur vor derjenigen Fluggesellschaft vorgenommen, die das Ticket ausgestellt hat
Wir leisten Ihnen eine freiwillige Flugpreiserstattung nur, wenn wir oder unsere bevollmächtigten Agenten das Ticket ausgestellt und wir oder diese die Erstattung genehmigt haben.
11a) Ungebührliches Verhalten
Wenn wir gute Gründe dafür haben, annehmen zu müssen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes an Bord des Flugzeuges:
- das Flugzeug oder sich darin befindende Personen in Gefahr gebracht haben,
- die Flugzeugbesatzung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bewusst behindert haben,
- Wenn Sie den Sicherheitsanweisungen und den Gesundheitsschutzbestimmungen der Flugzeugbesatzung keine Folge geleistet haben
- den Anzeigen, den Sitzgurt anzulegen oder nicht zu rauchen, keine Folge geleistet haben,
- eine strafbare Handlung begangen haben,
- Ihren physischen oder psychischen Zustand durch Genuss alkoholischer Getränke oder (legaler oder illegaler) Drogen in Mitleidenschaft gezogen haben,
- den Anweisungen der Flugzeugbesatzung im Hinblick auf alkoholische Getränke oder Drogen keine Folge geleistet haben,
- eine Bombendrohung als Falschmeldung oder eine andere sicherheitsrelevante Drohung ausgesprochen haben,
- die Besatzung oder andere Fluggäste bedroht, ungebührlich behandelt, beleidigt oder belästigt (einschließlich sexueller Belästigung) haben
- sich auf drohende, beschimpfende, beleidigende oder ordnungswidrige Art und Weise gegenüber der Flugzeugbesatzung oder anderen Fluggästen verhalten haben, oder
- sich in einer Weise verhalten haben, die bei anderen Fluggästen oder bei der Flugzeugbesatzung eine Einschränkung des Reisekomforts, Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen verursacht haben,
können wir solche Maßnahmen ergreifen, die wir für angemessen halten, um Sie davon abzuhalten, dieses Verhalten fortzusetzen. Nach Landung des Flugzeuges können wir folgende Maßnahmen anordnen:
- wir verweisen Sie des Flugzeuges,
- wir lehnen Ihre Beförderung auf den restlichen Strecken der auf Ihrem Ticket bezeichneten Reise ab, und
- wir melden den Vorfall an Bord des Flugzeuges den zuständigen Behörden mit dem Antrag, Sie wegen aller kriminellen Handlungen, die Sie möglicherweise begangen haben, strafrechtlich zu verfolgen.
11b) Kosten einer Flugumleitung auf Grund ungebührlichen Verhaltens
Wenn wir aufgrund Ihres Verhaltens entscheiden, das Flugzeug zu einem unplanmäßigen Bestimmungsort umzuleiten, um Sie des Flugzeuges zu verweisen, sind Sie verpflichtet, uns alle angemessenen und sachgerechten Kosten der Umleitung zu erstatten.
11c) Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeuges
Aus Sicherheitsgründen können wir den Gebrauch von elektronischen Geräten an Bord des Flugzeuges untersagen, insbesondere von:
- Mobiltelefonen,
- Laptop-Computern,
- Aufzeichnungsgeräten,
- Radiogeräten,
- MP3, Kassetten- und CD-Playern,
- elektronischen Spielen oder
- Übertragungsgeräten (z.B. ferngesteuerten Spielzeugen und Walkie-Talkies) untersagen.
Sie dürfen diese Gegenstände nicht benutzen, wenn wirIhnen ihre Benutzung ausdrücklich untersagt haben.
Wir gestatten den Betrieb von Hörgeräten und Herzschrittmachern.
12a) Wenn wir:
- veranlassen, dass andere Unternehmen (wie z.B. Reiseveranstalter, Bahn-/ Fährunternehmen oder Hotels) Sie zu Lande oder zu Wasser befördern oder andere Dienstleistungen für Sie erbringen, oder
- Ihnen ein Ticket oder einen Gutschein für die (Land- oder Wasser-) Beförderung oder für andere Dienstleistungen ausstellen,
handeln wir ausschließlich als Ihr Vertreter zur Erbringung dieser Dienstleistungen oder Ausstellung des Tickets. Hierbei finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens, das diese Dienstleistungen erbringt, oder diesen Beförderungsschein ausstellt, Anwendung.
12b) Wenn wir auch Beförderungen zu Lande oder zu Wasser für Sie durchführen, finden auf diese Beförderungen besondere Bedingungen (nicht diese Beförderungsbedingungen) Anwendung. Bitte besorgen Sie sich von uns oder unseren bevollmächtigten Agenten eine Kopie dieser besonderen Bedingungen.
13a) Allgemeines
13a1) Sie (nicht wir) sind dazu verpflichtet:
- Prüfen Sie die entsprechenden Einreisebestimmungen, einschließlich der behördlichen Gesundheitsrichtlinien und Anforderungen des jeweiligen Landes, das Sie besuchen, und vergewissern Sie sich, dass Sie alle geltenden Einreisebestimmungen erfüllen, einschließlich von Gesundheitsschutzbestimmungen und
- uns alle Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstige Reisedokumente, die für Ihre Reise benötigt werden, vorzulegen.
13a2) Sie müssen alle Gesetze, Bestimmungen und Auflagen des jeweiligen Landes befolgen, von dem Sie abfliegen, in das Sie fliegen, durch das Sie reisen oder in dem Sie Transitfluggast sind.
13a3) Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn:
- Sie nicht im Besitz aller erforderlichen Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen oder sonstigen Reisedokumente sind,
- IhrReisepass, Ihr Visum, Ihre Gesundheitsbescheinigungen oder sonstigen Reisedokumente ungültig oder abgelaufen sind, oder
- Sie nicht alle einschlägigen Gesetzesbestimmungen befolgt haben.
13b) Sie müssen uns gültige Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstige Reisedokumente vorlegen
Vor Antritt Ihrer Reise müssen Sie uns alle Reisepässe, Visa, Gesundheitsbescheinigungen und sonstigen Reisedokumente, die Sie für Ihre Reise benötigen, vorlegen. Auf unser Verlangen hin müssen Sie:
- uns erlauben, Kopien davon anzufertigen und zu behalten, und
- Ihren Reisepass oder das entsprechende Reisedokument einem Mitglied der Flugzeugbesatzung zur sicheren Verwahrung bis zum Ende des Fluges übergeben.
13c) Was geschieht, wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird?
Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie uns folgende Kosten erstatten:
- jede Geldbuße, Geldstrafe oder sonstige Gebühr, die gegen uns von der betreffenden Regierungsbehörde verhängt wird,
- Kosten einer Inhaftierung, mit denen wir belastet werden,
- Kosten für Ihren Rücktransport zu Ihrem Abflugsort, und
- alle weiteren Kosten, die wir aus gutem Grund bezahlt oder deren Zahlung wir zugestimmt haben.
Wir werden Ihnen für die Beförderung bis zu dem Ort, an welchem Ihnen die Einreise verweigert wurde, nicht erstatten.
13d) Sie müssen uns alle Bußgelder, Inhaftierungskosten und sonstige Gebühren erstatten
Wenn wir aufgefordert werden, Straf- oder Bußgelder zu zahlen oder sonstige Auslagen (wie z. B. Kosten einer Inhaftierung) aufzuwenden, weil Sie die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen oder sonstige Reiseauflagen des betreffenden Landes, in das Sie eingereist sind, nicht befolgt haben oder Sie die von diesem Land geforderten Dokumente nicht haben vorlegen können, so sind Sie verpflichtet, uns die deswegen gezahlten Beträge zu erstatten. Wir können eine solche Zahlung vom Wert eines noch nicht benutzten Teils Ihres Tickets abziehen oder von Ihrem Geld, das sich in unserem Besitz befindet.
13e) Zollkontrollen
Falls erforderlich haben Sie der Durchsicht Ihres Gepäcks durch Zoll- oder andere Beamte beizuwohnen. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Schäden, die Sie im Verlauf einer Zollkontrolle oder dadurch erleiden, dass Sie nicht anwesend sind.
13f) Untersuchungen
Sie sind verpflichtet, uns, staatlichen Behörden, Flughafenmitarbeitern oder anderen Fluggesellschaften Sicherheitsüberprüfungen und Untersuchungen zum Gesundheitszustand Ihrer Person oder Ihres Gepäcks zu gestatten.
Wenn wir und andere Fluggesellschaften Beförderungen für Sie auf Grund eines Tickets oder eines Anschluss-Tickets ausführen, betrachten wir die Beförderung als einheitliche Leistung im Sinne der Vereinbarung. Bitte beachten Sie jedoch Paragraf 15g1.
15a) Diese Beförderungsbedingungen regeln unsere Haftung Ihnen gegenüber.
15b) Die Beförderungsbedingungen anderer Fluggesellschaften regeln deren Haftung Ihnen gegenüber
Die Beförderungsbedingungen jeder anderen Fluggesellschaft, die für Sie eine Beförderungsleistung erbringt, regeln dessen Haftung Ihnen gegenüber. Andere Fluggesellschaften können niedrigere Haftungsgrenzen haben.
15c) Anwendbare Bestimmungen
Unsere Haftung für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck wird von Vereinbarung geregelt. Dieser Paragraf 15 legt die Grenzen unserer Haftung dar und fasst die Haftungsbestimmungen zusammen, die wir gemäß der Vereinbarung anwenden. Sollte der Paragraf unvereinbar sein mit der Vereinbarung oder anderen anwendbaren Bestimmungen, heben die Vereinbarung oder die anderen anwendbaren Bestimmungen diesen Paragrafen 15 auf.
15d) Unsere Haftung für Tod, Körperverletzung oder sonstige gesundheitliche Schädigung von Fluggästen
15d1) Unsere Haftung für nachgewiesene Schäden, die von einem Fluggast erlitten werden bei einem Unfall, bei dem ein Fluggast getötet, körperlich verletzt oder sonst gesundheitlich geschädigt wird, ist keiner finanziellen Begrenzung unterworfen.
15d2) Für Schäden bis einschließlich des Gegenwerts von 128.821 SDRs (ca. 132.446 £) schließen wir unsere Haftung weder aus noch beschränken wir sie.
15d3) Unbeschadet der Bestimmungen des Paragrafen 15d2 sind wir, sofern wir nachweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit oder eine andere unerlaubte Handlung oder Unterlassung des verletzten oder getöteten Fluggastes oder der Person, die Entschädigung verlangt, verursacht oder mitverursacht wurde, gemäß den anwendbaren Bestimmungen ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit.
15d4) Soweit die Schäden unter diesem Paragrafen 15d möglicherweise 128.821 SZR (ungefähr 132.446 £) übersteigen, werden sie entsprechend verringert, wenn wir nachweisen, dass der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder andere unerlaubte Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Agenten beruht oder dass der Schaden ausschließlich auf der Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlung oder Unterlassung eines Dritten beruht.
15d5) Wir zahlen unverzüglich, keinesfalls aber später als 15 Tage nach der Feststellung der Identität der schadensersatzberechtigten natürlichen Person einen Vorschuss, der erforderlich ist zur Beseitigung einer unmittelbaren wirtschaftlichen Notlage, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Falles.
15d6) Unbeschadet von Paragraf 15d5 beläuft sich dieser Vorschuss mindestens auf einen 16.000 SZR (ca. 13.000 £) entsprechenden Betrag je Fluggast im Todesfall.
15d7) Ein Vorschuss stellt keine Haftungsanerkennung durch uns dar.
15d8) Ein Vorschuss kann mit den eventuell später aufgrund unserer Haftung gezahlten Beträgen verrechnet werden.
15d9) Ein Vorschuss ist nicht zurückzuzahlen, es sei denn, es handelt sich um einen der in Paragraf 15d3 genannten Fälle oder um Fälle, in denen in der Folge nachgewiesen wird, dass die Person, die den Vorschuss erhalten hat, nicht die zum Schadensersatz berechtigte Person war.
15d10) Wir haften nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen einschließlich Tod, soweit hierfür Ihr körperlicher Zustand ursächlich ist oder die Verschlechterung eines solchen Zustandes.
15e) Unsere Haftung für Gepäckschäden
15e1) Wirhaften nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck (außer Schäden durch Verspätung, die von Paragraf 15e4 unten geregelt werden), es sei denn der Schaden wurde durch unsere Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit unserer Agenten verursacht.
15e2) Unsere Haftung für Schäden an Ihrem Gepäck, einschließlich Schäden durch Verspätungen, ist begrenzt durch die Vereinbarung auf 1.288 SZR (ungefähr 1.324 £) außer wenn Sie nachweisen, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Agenten verursacht worden ist:
- in der Absicht, den Schaden herbeizuführen; oder
- leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde und Sie nachweisen, dass unsere Mitarbeiter oder Agenten, die für die Handlung oder Unterlassung verantwortlich sind, in Ausführung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.
15e3) Wenn Sie beim Einchecken eine besondere Erklärung eines höheren Wertes ausfüllt und den anwendbaren Zuschlag entrichten, ist unsere Haftung auf den erklärten höheren Wert begrenzt.
15e4) Wir haften nicht für den Schaden, der durch Verspätung bei der Beförderung von Gepäck entstanden ist, wenn wir nachweisen, dass wir und unsere Agenten alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren Agenten nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
15e5) Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden.
15e6) Sie haften für alle Schäden, die durch Ihr Gepäck anderen Personen oder an dem Eigentum anderer Personen, einschließlich unserem Eigentum, verursacht werden.
15e7) We are not liable in any way whatever for damage to or loss of items which you include in your checked baggage although you are forbidden from including them under clauses 8c, 8d or 8f, or in the case of permitted firearms you have not complied with the conditions for including them under clause 8d, except as provided for by the Convention. Diese Gegenstände schließen ein zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Gegenstände mit besonderem Wert, wie z. B. Geld, Schmuckstücke, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Aktien, Wertpapiere oder andere wertbeinhaltende Papiere, Geschäftspapiere oder Reisepässe und andere Ausweispapiere. Im Fall eines Anspruchs wegen Beschädigung, Verspätung oder Verlust können wir jegliche Einwendungen eines Mitverschuldens geltend machen, die im Abkommen aufgeführt sind.
15e8) Wir haften keinesfalls für Schäden an Gegenständen, die Sie in Ihrem nicht aufgegebenen Gepäck mit sich führen, obwohl die Mitnahme dieser Gegenstände gemäß Paragrafen 8c oder 8e verboten ist.
15f) Unsere Haftung für Schäden, die durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen entstehen
15f1) Unsere Haftung für Schäden, die durch Verspätung bei der Beförderung eines Fluggastes entstehen, ist nach der Vereinbarung begrenzt auf 5.346 SZR (ungefähr 5.496 £).
15f2) Wir haften nicht für den Schaden, der durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen entstanden ist, wenn wir nachweisen, dass wir und unsere Agenten alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es uns oder unseren unseren Agenten nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
15g) Allgemeines
15g1) Wenn wir:
- Ihnen für eine Beförderung, die durch eine andere Fluggesellschaftausgeführt wird, ein Ticket ausstellen, oder
- Gepäck zur Beförderung durch eine andere Fluggesellschaft abfertigen,
so handeln wir lediglich als Vertreter dieser Fluggesellschaft. Ansprüche, die aufgegebenes Gepäck betreffen, können Sie gegen die erste oder letzte Fluggesellschaft geltend machen oder gegen die Fluggesellschaft, die die Beförderung ausführte, während derer die Beschädigung eintrat.
15g2) Wir haften nicht für Schäden, die deswegen entstehen,
- weil wir Gesetze, behördliche Anordnungen oder Auflagen erfüllt haben, oder
- weil Sie Gesetze, behördliche Anordnungen oder Auflagen nicht erfüllt haben.
15g3) Soweit diese Beförderungsbedingungen keine andere Regelung vorgeben, haften wir Ihnen gegenüber nur zum Ausgleich derjenigen Schäden und Kosten, die Sie nachgewiesen haben und deren Ausgleich Ihnen gemäß der Vereinbarung zusteht.
15g4) Unser Beförderungsvertrag mit Ihnen (einschließlich dieser Beförderungsbedingungen und der Haftungsausschlüsse und -beschränkungen) gilt für unsere Agenten, Erfüllungsgehilfen, Angestellten und sonstige Vertreter in demselben Maße wie für uns selbst. Infolgedessen darf der von uns selbst und von unseren Agenten, Erfüllungsgehilfen, Angestellten und Vertretern zu leistende Schadensersatz unsere Haftung, soweit eine solche besteht, betragsmäßig nicht übersteigen.
15g5) Sofern wir nicht etwas anderes erklären, hebt keine Regelung in diesen Beförderungsbedingungen einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung auf, die wir nach der Vereinbarung geltend machen können.
15g6) Keine Regelung in diesen Beförderungsbedingungen:
- verwehrt uns, einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung nach der Vereinbarung oder anwendbaren Gesetzen geltend zu machen, oder
- hebt eine Verteidigungsmöglichkeit für uns nach dem Abkommen oder anwendbaren Gesetzen auf
gegen Sozialversicherungsträger oder andere Personen auf, die Entschädigung wegen des Todes, einer Körperverletzung oder einer sonstigen Gesundheitsschädigung eines Fluggastes bezahlt haben oder bezahlen müssen.
16a) Wenn Sie aufgegebenes Gepäck annehmen, ohne einen Schaden anzuzeigen, ist dieses hinreichender Beweis dafür, dass das Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist
Wenn der Inhaber eines Gepäckscheins oder einer Gepäckmarke aufgegebenes Gepäck entgegennimmt, ohne einen Schaden anzuzeigen, gilt dies als hinreichender Beweis dafür, dass das aufgegebene Gepäck in ordnungsgemäßem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist, es sei denn, Sie führen den Nachweis, dass dies nicht der Fall war.
16b) Eine Anzeige über die Beschädigung aufgegebenen Gepäcks muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Gepäcks erfolgen
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck beschädigt ist, müssen Sie uns unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Annahme des aufgegebenen Gepäcks, schriftlich den Schaden anzeigen.
16c) Eine Anzeige über die Verspätung aufgegebenen Gepäcks muss schriftlich innerhalb von 21 Tagen erfolgen, nachdem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist
Im Falle der Verspätung Ihres aufgegebenen Gepäcks ist uns dies spätestens 21 Tage, nachdem Ihnen das aufgegebene Gepäck ausgehändigt worden ist, schriftlich anzuzeigen.
Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie eine Klage nicht innerhalb von zwei Jahren einreichen, gerechnet vom:
- Tag der Ankunft des Flugzeuges am Bestimmungsort
- Tag, an dem das Flugzeug hätte planmäßig ankommen sollen, oder
- Tag, an dem die Beförderung abgebrochen worden ist.
Die Berechnung der Einschränkungsfrist bestimmt sich nach dem Recht des Gerichts, vor dem der Fall verhandelt wird.
18a) Wenn Sie Ansprüche auf Entschädigung bei Stornierung, großer Verspätung oder einer unfreiwilligen Abweisung gemäß EU-Verordnung 261/2004 oder der entsprechenden Gesetzgebung Ihres Landes zur Umsetzung von EU-Verordnung 261/2004 geltend machen können, gilt Folgendes:
18a1) Sie müssen Ihre Ansprüche auf Entschädigung direkt an uns senden und uns 28 Tage (oder den nach geltendem Recht entsprechenden Zeitraum, je nachdem welcher Zeitraum kürzer ist) für die Reaktion auf Ihre Forderung einräumen, bevor Sie Dritte mit der Durchsetzung der Ansprüche in Ihrem Namen beauftragen. Ansprüche können online übermittelt oder schriftlich an unseren Kundenservice gerichtet werden.
18a2) Keine Bestimmungen dieses Paragrafen hindern Sie daran, sich an einen rechtlichen Berater oder ein sonstiges Drittunternehmen zu wenden, bevor Sie Ihre Ansprüche gemäß dem oben aufgeführten Paragrafen 18a1) direkt an uns senden.
18a3) Wir bearbeiten keine Ansprüche, die von Dritten in Ihrem Namen eingereicht werden, wenn Sie nicht vorher das oben in Paragraf 18a1) dargelegte Verfahren befolgen.
18a4) Paragraf 18a1) gilt nicht für Fluggäste, die Ansprüche im Namen anderer Fluggäste derselben Buchung geltend machen, und nicht für Parteien, die Ansprüche im Namen von Minderjährigen oder Fluggästen geltend machen, die selbst nicht zur Geltendmachung ihrer Ansprüche in der Lage sind. Wir bitten Sie ggf. eine Vollmacht der jeweiligen Person zur Geltendmachung der Ansprüche vorzulegen.
18a5) Wir bearbeiten keine Ansprüche, die von Dritten in Ihrem Namen eingereicht werden, wenn diese Dritten nicht belegen können, dass sie zur Geltendmachung der Ansprüche in Ihrem Namen bevollmächtigt sind.
18b) Ansprüche auf Entschädigung müssen innerhalb der jeweiligen Fristen geltend gemacht werden. In England und Wales liegt diese Frist bei 6 Jahren.
19a) Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten.
Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren finden Sie unter: Reklamationen und Ansprüche.
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde an das Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR) wenden.
Sie müssen Ihre Beschwerde innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt unserer endgültigen Antwort an das CEDR richten. Selbstverständlich können Sie auch das elektronische Formular der Europäischen Kommission verwenden.
20a) Allgemeines und Reservierungen
Wenn es sich bei Ihnen um einen Fluggast mit Behinderung handelt und Sie besondere Betreuung benötigen, möchten wir Sie bitten, dass Sie uns bei der Buchung über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren.
20a2) Wenn es sich bei Ihnen um einen Fluggast mit Behinderung handelt, befördern wir Sie, sofern wir Ihren besonderen Bedürfnissen entsprechen können. Wenn Sie uns bei der Buchung nicht über Ihre besonderen Bedürfnisse informieren, werden wir gleichwohl alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihren besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
20b) Sitzplätze
Die Bestimmungen betreffend den Sitzplatz gemäß Paragraf 5e finden auch Anwendung auf Fluggäste mit einer Behinderung. Wenn Sie ein Fluggast mit einer Behinderung sind, wegen der Sie einen Sitz in der ersten Reihe benötigen, wie etwa eine Behinderung, wegen der Sie die Begleitung eines Hundes benötigen in Übereinstimmung mit Paragraf 8l, und Sie einen Sitz in der ersten Reihe verlangen, wird er Ihnen gewährt, wenn er nicht bereits einem anderen Fluggast mit einer Behinderung zugeteilt wurde.
20c) Reisen mit einem Begleiter
Wir können verlangen, dass Sie mit einem Begleiter reisen, wenn dies erforderlich ist für die Sicherheit oder wenn Sie allein nicht in der Lage sind, das Flugzeug zu verlassen oder unsere Sicherheitshinweise zu verstehen.
20d) Gepäck
20d1) Es wird kein Zuschlag für die Beförderung eines Hilfsmittels wie etwa eines Rollstuhls oder einer Gehhilfe verlangt. Solche Hilfsmittel werden bei der Erfassung Ihrer Freigepäckgrenze nicht mitgezählt.
20d2) Auf Flügen, auf denen medizinischer Sauerstoff erlaubt ist, berechnen wir Ihnen den Service für medizinischen Sauerstoff. (Außerdem müssen Sie in Begleitung reisen.)
20e) Tragbahren
Wir behalten uns das Recht vor, Fluggäste nicht anzunehmen, die auf irgendeinem Flug eine Tragbahre benötigen.
Wenn wir Sie und Ihr Gepäck befördern, müssen Sie unsere sonstigen Bestimmungen beachten. Diese betreffen unter anderem:
- unbegleitete Kinder
- Fluggäste mit Behinderungen
- Schwangere und erkrankte Fluggäste
- Beförderung von Tieren
- Einschränkungen des Gebrauchs elektronischer Geräte an Bord des Flugzeuges
- Rauchen und Genuss alkoholischer Getränke an Bord des Flugzeuges
- verbotene Gegenstände im Gepäck und
- Beschränkungen der Maße, der Größe und des Gewichts von Gepäckstücken.
Letzte Aktualisierung: 17. Oktober 2024
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