Executive Club
Mitgliedschaftsbedingungen
Gültig ab 1. Juli 2003

Die folgenden Mitgliedschaftsbedingungen bilden die Grundlage Ihrer Rechte und Pflichten als Executive Club Mitglied. Bitte beachten Sie insbesondere die Bestimmungen, die sich auf das Sammeln und Einlösen von BA Miles sowie auf die Aufhebung des Executive Club Meilenprogramms beziehen.

Bitte lesen Sie diese Mitgliedschaftsbedingungen und das Handbuch zu Ihrer Mitgliedschaft, das Sie online unter ba.com finden, aufmerksam durch, bevor Sie zum ersten Mal Ihre Mitgliedsnummer bei British Airways, einem Airline- oder Servicepartner angeben. Falls Sie zu den Bedingungen noch Fragen haben, hilft Ihnen Ihr Service Center gerne weiter.

Die Mitgliedschaftsbedingungen des Executive Club enthalten unter anderem einige Haftungsausschlüsse und -beschränkungen.

0 0
1. MITGLIEDSCHAFTSVEREINBARUNG
Diese Mitgliedschaftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen British Airways und dem Executive Club Mitglied.

2. DEFINITIONEN
Im Rahmen dieser Mitgliedschaftsbedingungen bedeuten die folgenden Begriffe, falls im jeweiligen Kontext nicht anders erläutert: -

0 0 0
"Airline Partners"Fluggesellschaften (außer British Airways), deren Flüge in bestimmten Fällen beim Sammeln von BA Miles und Statuspunkten gültig sind;

"Asia Miles"Meilen, die von Mitgliedern des Asia Miles Programme erflogen werden können;

"Asia Miles Programme"Das Vielflieger-Meilenprogramm, das von Cathay Pacific Loyalty Programmes Ltd (CPLP) angeboten und durchgeführt wird und bei dem bestimmte Mitglieder gemäß Ziffer 3.1.2 registriert sind;

"Betrug"alle tatsächlich vollendeten oder versuchten Täuschungsmanöver, insbesondere:

 -wissentlich falsche Angaben, zum Beispiel bei der Buchung, um BA Miles oder Statuspunkte zu erlangen;

 -der Versuch, BA Miles oder Statuspunkte gutschreiben zu lassen für Flüge, die nicht angetreten wurden oder nicht zu einer Gutschrift berechtigen;

 -Vorlage falscher Dokumente zur Erlangung von BA Miles oder Statuspunkten;

 -der Versuch, BA Miles oder Statuspunkte gutschreiben zu lassen für Flüge, die nicht vom Mitglied selbst durchgeführt wurden;

 -die Vorlage oder versuchte Vorlage gestohlener oder gefälschter Flugscheine von British Airways oder Airlinepartnern;

 -der Versuch, für ein und denselben Flug mehrmals BA Miles oder Statuspunkte gutschreiben zu lassen;

 -der Verkauf, Eintausch oder Erwerb von BA Miles oder anderen Prämien - auch über Internet-Tauschbörsen und -Versteigerungen; oder

 -die wissentliche Nutzung von Executive Club Vorteilen, die ein anderes Mitglied oder irgendeine andere Person durch Betrug oder Fehlverhalten erlangt hat;

"British Airways"British Airways Plc;

"Daten"die persönlichen Daten des Mitglieds;

"Datennutzung"umfasst die Erhebung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Nutzung von Daten in elektronischer oder anderer Form;

"Executive Club"British Airways Executive Club;

"Executive Club Vorteile"Privilegien, Dienstleistungen, Prämien und Annehmlichkeiten, die dem Mitglied ständig oder zeitweise von British Airways oder Servicepartnern gewährt werden;

"Fehlverhalten"Hierzu gehören unter anderem:-

 -Verstöße gegen diese Mitgliedschaftsbedingungen oder die Geschäftsbedingungen eines unserer Geschäfts- oder Airlinepartner;

 -der Versuch, auf betrügerische Weise Statuspunkte oder BA Miles zu erlangen;

 -Missbrauch der angebotenen Serviceleistungen;

 -Fehlverhalten beim check-In, in der Lounge, an Bord auf einem Flug mit British Airways oder einem Airlinepartner;

 -Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern von British Airways oder eines Airlinepartners;

 -Verstöße gegen die Allgemeinen British Airways Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck sowie gegen andere anwendbare Vorschriften und Regelungen;

"Fernost"Brunei, Hongkong, Indonesien, Kambodscha, Laos, Macau, Malaysia, Myanmar, Nordkorea, Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand, Vietnam und Volksrepublik China;

"Handbuch"die jeweils aktuelle Fassung des Executive Club Mitgliederhandbuchs und weiterer Informationen, die online unter ba.com zur Verfügung stehen;

"Haushalts-Meilenkonto"Ein von British Airways eingerichtetes Meilenkonto, das bis zu sieben Mitglieder eines Haushaltes zum Sammeln und Einlösen von BA Miles nutzen können. Das Konto kann von den Mitgliedern des Haushaltes gemeinsam oder einzeln genutzt werden, nicht jedoch von Personen, die nicht für dieses Haushalts-Meilenkonto registriert sind;

"Karte"je nach Mitglieds-Status die Gold, Silver oder Blue Mitgliedskarte des Executive Club;

"Lounge"Flughafenlounge zur Benutzung durch Mitglieder;

"Marketing-Partner"Dienstleistungspartner, Franchisenehmer und Tochtergesellschaften von British Airways, oneworld™ Allianz-Airlines und andere Unternehmen, die von British Airways als Lieferanten von Dienstleistungen oder Produkten für das Mitglied ausgewählt wurden;

"Meilen"BA Miles, die dem Mitglied als Prämie auf dem Meilenkonto gutgeschrieben werden;

"Mitglied"die Person, die Executive Club Mitglied ist und deren Name auf der Mitgliedskarte steht;

"Mitgliedschaft"die Mitgliedschaft im Executive Club;

"Mitgliedsjahr"Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der Executive Club Mitgliedskarte.

"Nachteile"Verlust, Unkosten, Beschädigungen, Verletzungen, Unfälle oder Ansprüche (direkt oder indirekt), die dem Mitglied im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Flugtickets des Executive Club entstehen;

"Prämien"Flugtickets oder Dienstleistungen, die von oder im Namen von British Airways im Austausch gegen gesammelte BA Miles angeboten werden;

"Statuspunkte"Executive Club Statuspunkte, die dem Mitglied den Aufstieg von der Blue zur Silver und zur Gold Mitgliedschaft bzw. die Erhaltung des Blue Status ermöglichen. Nicht zu verwechseln mit BA Miles. Statuspunkte können nur gemäß den im Handbuch (online unter ba.com) genannten Bedingungen erworben werden;

"Sektor"eine einzelne, für das Meilensammeln relevante Flugstrecke;

"Servicepartner"Partner (einschließlich Airlinepartner) und Unternehmen wie Finanzdienstleister, Versicherungen, Hotel- und Mietwagenfirmen, die dem Mitglied aufgrund seiner Mitgliedschaft Leistungen anbieten;

"World Airport Mileage Table"weltweite British Airways Meilentabelle zum Zweck der Meilenberechnung. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert;

3. MITGLIEDSCHAFT

3.1 Einen Mitgliedsantrag kann jeder Fluggast stellen, der mindestens 18 Jahre alt ist und innerhalb von drei Monaten vor Antragseingang bei British Airways mindestens einen Flug absolviert hat, der zum Sammeln von Statuspunkten berechtigt. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

3.1.1 British Airways behält sich vor, Mitgliedsanträge von Einwohnern bestimmter Länder oder Regionen abzulehnen. Die jeweils aktuelle Liste der betroffenen Länder steht unter ba.com zur Verfügung.

3.1.2 Antragsteller mit Wohnsitz in Fernost werden automatisch Mitglieder des Asia Miles Programme. Als solche können sie Asia Miles sammeln und einlösen, jedoch keine BA Miles.

3.2 Unternehmen, Kooperativen, Vereine, Sozietäten und andere juristische Personen können nicht Mitglied werden.

3.3 Bedingung für die Mitgliedschaft ist ein ausgefüllter Mitgliedsantrag, der online unter ba.com oder auf anderem Wege an British Airways gesandt wird. Der Antrag muss den vollständigen Namen des Antragstellers und die Adresse eines Wohnsitzes enthalten. Nach dem Wohnsitz richtet sich die Verfügbarkeit regionaler Serviceleistungen und das Recht, zum Beispiel lokale Sonderangebote in Anspruch zu nehmen. Jedes Mitglied darf nur einen Wohnsitz angeben.

3.4 Über die Zulassung zur Mitgliedschaft entscheidet British Airways. Der Antrag auf Mitgliedschaft kann abgelehnt werden.

3.5 Mitglieder, deren Antrag angenommen wurde, erhalten eine Mitgliedsnummer und bei Bedarf eine Mitgliedskarte. Mehrfach-Mitgliedschaften sind nicht gestattet, für jedes Mitglied wird nur ein Meilen- und Punktekonto geführt. Im Fall doppelter Mitgliedschaft werden alle Mitgliedschaften außer der zuerst von British Airways bestätigten annulliert. Das gilt auch für die durch zusätzliche Mitgliedschaften erworbenen BA Miles.

3.6 Antragsteller werden zur Mitgliedschaft zugelassen ab dem Tag, an dem sie ihre Mitgliedskarte unterschreiben oder zum ersten Mal entweder bei British Airways oder bei einem Partner ihre Mitgliedsnummer angeben. Durch die Angabe der Mitgliedsnummer bzw. den Einsatz der Karte erkennt das Mitglied die Mitgliedschaftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an. Die aktuelle Fassung der Bedingungen sowie das aktuelle Mitgliederhandbuch stehen online unter ba.com zur Verfügung.

3.7 Jede Namens- und Adressenänderung ist British Airways unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies kann auch online unter ba.com geschehen. Auf Verlangen sind die Änderungen amtlich zu beglaubigen.

3.8 Die Mitgliedschaft kann innerhalb von 6 Monaten höchstens einmal umgeschrieben werden auf ein anderes Land, in dem die Leistungen des Executive Club ebenfalls verfügbar sind.

3.9 Für alle Postsendungen (einschließlich den Versand von Flugtickets) gilt die zuletzt mitgeteilte Postadresse; der Erhalt von Sendungen an diese Adresse wird vorausgesetzt. Andere Korrespondenz kann auch an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesandt werden (siehe hierzu Ziffer 3.7). British Airways behält sich vor, Informationen und Mitteilungen, auch Änderungen der Executive Club Leistungen betreffend, nur an aktive Mitglieder zu senden. Als aktiv gelten Mitglieder, die innerhalb der letzten 12 Monate BA Miles gesammelt bzw. eingelöst haben.

3.10 British Airways übernimmt keine Haftung für verspätete, falsch zugestellte oder verlorengegangene Sendungen.

3.11 Schriftliche Mitteilungen des Mitglieds sollen an das jeweils zuständige, regionale Service Center gesandt werden.

3.12 Die Mitgliedschaft erlischt automatisch in folgenden Fällen:

 
0 0
3.12.1 ab 1. Juli 2004 beim Verfall aller BA Miles auf dem Meilenkonto gemäß Ziffer 12.3, wenn das Mitglied in 36 aufeinander folgenden Monaten BA Miles weder gesammelt noch eingelöst hat;

3.12.2 mit dem Tod des Mitglieds. Nicht benutzte bzw. eingelöste BA Miles und Statuspunkte verfallen.

3.13 Das Mitglied kann eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen, das Meilenkonto zu verwalten und darüber zu verfügen. Diese Vollmacht muss bestimmten juristischen Kriterien entsprechen, die beim zuständigen regionalen Service Center erhältlich sind. Der oder die Bevollmächtigte darf den Meilen- und Statuspunkte-Stand sowie die Liste der getätigten Flüge einsehen, Menü- und Sitzplatzwünsche ändern und Prämienflüge gegen BA Miles buchen. Das Mitglied trägt die volle Verantwortung für die Handlungen der bevollmächtigten Person und muss dem Executive Club jede Änderung in Bezug auf die Vollmacht unverzüglich mitteilen.

3.14 Der Executive Club ist kein Mitglieder- oder Eigentümerclub.

4 DATENSCHUTZ

4.1 Maßnahmen zur Datenverarbeitung
British Airways weist darauf hin, dass nach Angabe der Mitgliedsnummer bei British Airways oder einem Servicepartner die folgenden Maßnahmen zur Datenverarbeitung getroffen werden:

 
0 0
4.1.1 Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten durch British Airways und Tochterunternehmen;

4.1.2 Konzerninterne Übermittlung der Daten (British Airways und Tochterunternehmen) innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') zu Zwecken, die in Absatz 4.3 beschrieben sind;

4.1.3 Übermittlung der Daten an Vertragspartner der Luftfahrtbranche, an Auftragsdatenverarbeiter, an Marketingpartner, an Servicepartner aus der Reisebranche sowie an Einwanderungs- und Zollbehörden innerhalb der Europäischen Union und des EWR zu Zwecken, die in Absatz 4.4 beschrieben sind;

4.1.4 Übermittlung der Daten an und zwischen Tochterunternehmen von British Airways zu den in Absatz 4.3 genannten Zwecken und an die in Absatz 4.1.3 aufgeführten Dritten zu den in Absatz 4.4 genannten Zwecken in Länder außerhalb der Europäischen Union und des EWR. Es wird darauf hingewiesen, dass der Schutz personenbezogener Daten durch die dortige Rechtsordnung möglicherweise nicht dem der Europäischen Union und des EWR entspricht.

4.2 Inhalt der Daten
Die von British Airways verarbeiteten Kundendaten können enthalten:

 
0 0
4.2.1 Angaben zu Kontakten mit British Airways (zum Beispiel Anfragen zur Mitgliedschaft);

4.2.2 Daten zur Mitgliedschaft (zum Beispiel Meilen- und Punktestand);

4.2.3 Daten von British Airways Servicepartnern (zum Beispiel Angaben zu dort gesammelten und eingelösten BA Miles);

4.2.4 Daten über Dienstleistungen, die das Mitglied in Anspruch nimmt;

4.2.5 Daten über gebuchte und absolvierte Flugreisen des Mitglieds;

4.2.6 Angaben zu Krankheiten und zur Religionszugehörigkeit, soweit diese Daten in den Angaben des Mitglieds enthalten sind.

4.2.7 alle weiteren Angaben, die vom Mitglied selber freiwillig übermittelt werden (einschließlich persönlicher Vorlieben wie zum Beispiel Sitzplatzwünsche etc.)

4.3 Zweck der Speicherung und sonstigen Nutzung von Daten durch British Airways oder Tochterunternehmen
Daten können von British Airways und den Tochterunternehmen erhoben, gespeichert und genutzt werden:

 
0 0
4.3.1 um dem Mitglied Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Geschäftszweckes von British Airways bzw. Tochterunternehmen anbieten zu können;

4.3.2 zu statistischen und Revisionszwecken (einschließlich Steuerprüfung und Legalitätsprüfung), zum Testen und zur Funktionssicherung des Datensystems und allgemein im Rahmen der Organisation und Administration des Executive Club;

4.3.3 zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen;

4.3.4 zur gezielten Verbesserung des Service-Angebots auf Flügen mit British Airways und unseren Airlinepartnern;

4.3.5 zur Kundenbetreuung, zur Behebung von Unstimmigkeiten und allgemein, um British Airways ein gezieltes Service-Angebot für das einzelne Mitglied zu erleichtern;

4.3.6 im Rahmen der Arbeit von Einwanderungs- und Zollbehörden;

4.3.7 zur Kontrolle der Liquidität und bei Kreditproblemen;

4.3.8 (von oder im Namen von British Airways oder unserer Marketingpartner) zum Versand von Informationen an Mitglieder. Dies schließt Informationen zu Dienstleistungen, Produkten und Arrangements von anderen Unternehmen ein, die von British Airways oder Marketingpartnern sorgfältig ausgewählt wurden;

4.3.9 (von oder im Namen von British Airways oder unserer Marketingpartner) zur Kommunikation mit Mitgliedern zu Marketing- und Marktforschungszwecken per eMail oder über das Internet (sofern das Mitglied die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt hat) oder im direkten Gespräch. Dies schließt Informationen zu Dienstleistungen, Produkten und Arrangements von anderen Unternehmen ein, die von British Airways oder Marketingpartnern sorgfältig ausgewählt wurden;

4.3.10 über den notwendigen Zeitraum hinaus für Zwecke des Marketing und der Marktforschung für eigene Leistungen;

4.3.11 zur Erstellung von Kundenprofilen aus selbst erhobenen Daten und anderen Analysemaßnahmen, wie die Zusendung und Auswertung von Fragebögen, für Zwecke des Marketing und der Marktforschung für eigene Leistungen. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte außerhalb des British Airways Konzerns erfolgt nicht

4.3.12 Daten über Gesundheit und Religion des Mitglieds werden nur verwendet, um besonderen Bedürfnissen des Mitglieds, wie Rollstuhlplatz oder Auswahl der Speisen, gerecht werden zu können.

4.4 Zweck der Übermittlung von Daten durch British Airway oder Tocherunternehmen an Dritte Daten werden von British Airways oder Tochterunternehmen an Dritte nur in dem Umfang übermittelt, der erforderlich ist, damit:

 
0 0
4.4.1 Servicepartner und Vertragspartner der Luftfahrtbranche British Airways bei der Erbringung ihrer Leistungen unterstützen können (zum Beispiel Check-In);

4.4.2 Auftragsdatenverarbeiter Daten im Auftrag und im Rahmen der Weisungen von British Airways für die mit dem Mitglied vereinbarten Zwecke bearbeiten können;

4.4.3 Marketingpartner nach Vorgaben von British Airways Werbemaßnahmen für Leistungen von British Airways oder für Leistungen, die British Airways im Verbund mit einem Executive Club Servicepartner anbietet, durchführen können;

4.4.4 Servicepartner ihren Kunden Meilengutschriften für mit British Airways zurückgelegte Flugmeilen gewähren können und für kombinierte Angebote mit British Airways ein gemeinsames Marketing ermöglicht wird;

4.4.5 Servicepartner ihre eigenen Marketing- und Marktforschungsmaßnahmen an Mitglieder adressieren können;

4.4.6 Einwanderungs- und Zollbehörden ihre Aufgaben wahrnehmen können.

4.4.7 Haushalts-Meilenkonten von Haushaltsmitgliedern gemeinsam genutzt werden können

4.5 Einverständniserklärung
Das Mitglied erklärt sich in diesem Zusammenhang einverstanden mit der vorstehend in 4.1 bis 4.4.7 näher beschriebenen Datenverarbeitung; insbesondere mit

 
0 0
4.5.1 Erhebung, Speicherung oder Nutzung von Daten durch British Airways und/oder Tochterunternehmen für Zwecke des Marketing und der Marktforschung. Dies schließt Werbung für Dienstleistungen, Produkte und Arrangements von anderen Unternehmen ein, die von British Airways oder Marketingpartnern sorgfältig ausgewählt wurden;

4.5.2 der Übermittlung seiner Daten innerhalb des British Airways Konzerns in Mitgliedsländer der Europäischen Union und des EWR, auch für Marketing- und Marktforschungsmaßnahmen (Absatz 4.1.2 und 4.3);

4.5.3 der Übermittlung seiner Daten an Dritte innerhalb der Europäischen Union, auch für Marketing- und Marktforschungsmaßnahmen (Absatz 4.1.3 und 4.4.);

4.5.4 der Übermittlung seiner Daten an Empfänger in Ländern außerhalb der Europäischen Union, auch für Marketing- und Marktforschungsmaßnahmen (Absatz 4.1.4 und Absatz 4.3 bzw. 4.4);

4.5.5 der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und Nutzung seiner Daten über Gesundheit und Religion (Absatz 4.2.6 und 4.2.12);

4.5.6 der Speicherung, Übermittlung und Nutzung seiner Daten zur Auswertung für Zwecke des Marketing und der Marktforschung für eigene Leistungen, nachdem sie für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich sind (Absatz 4.3.10). Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten nach einem angemessenen Zeitraum gelöscht;

4.5.7 der Erstellung, Speicherung und Nutzung von Kundenprofilen sowie deren konzerninterner Übermittlung (British Airways und Tochterunternehmen) für Zwecke des Marketing und der Marktforschung für eigene Leistungen (Absatz 4.3.11);

4.5.8 damit, dass British Airways gelegentlich Telefongespräche mit Kunden im Service Center aufzeichnet. Dies erfolgt nur, um den persönlichen Service, den unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten, ständig zu verbessern.

4.6 Widerspruchsrecht
Das Mitglied ist in den Grenzen des vorstehenden Absatz 4.5 einverstanden mit der Nutzung und/oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke des Marketing und der Marktforschung. Es hat aber das Recht, dagegen durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchen auf dem Antragsformular Widerspruch zu erheben.

4.7 Sicherheitshinweis
Wenn das Mitglied die Dienste von British Airways oder von Servicepartnern in Anspruch nehmen möchte, können, bevor dem Mitglied irgendwelche Daten mitgeteilt werden, Sicherheitsfragen gestellt werden, zum Beispiel nach dem Namen, der Mitgliedsnummer, der von British Airways vergebenen Persönlichen Identifikationsnummer (PIN), der bevorzugten Adresse oder eine andere Frage, die British Airways angemessen erscheint. Gemäß Absatz 13.2 kann British Airways auch einer vom Mitglied bevollmächtigten Person die Mitgliedsdaten mitteilen.

5 BENUTZUNG DER KARTE

5.1 Nach Annahme des Antrags kann dem Mitglied eine Mitgliedskarte zugestellt werden. Diese muss nach Erhalt unverzüglich vom Mitglied eigenhändig unterschrieben werden. Sie gilt bis zum aufgedruckten Datum.

5.2 Nur das Mitglied selbst darf die Karte und die darauf vermerkte Mitgliedsnummer nutzen. Beide sind nicht übertragbar.

5.3 Die Karte ist keine Kreditkarte. Sie verbleibt im Eigentum von British Airways und muss auf Verlangen zurückgegeben werden.

5.4 British Airways behält sich und den Servicepartnern das Recht vor, sich die Karte jederzeit während der Reise oder bei der Inanspruchnahme einer Service-Leistung vorlegen zu lassen.

6 MITGLIEDSSTATUS

6.1 Die Einstufung als Gold, Silver oder Blue Mitglied (Mitgliedsstatus) hängt von der festgelegten Punktzahl ab, die das Mitglied im Laufe des Mitgliedsjahres erwirbt. British Airways hat das Recht, die Anzahl der erforderlichen Statuspunkte zu ändern, wird dies dem Mitglied jedoch frühzeitig mitteilen. Ausführliche Informationen hierzu enthält das Handbuch. Es ist Bestandteil dieser Mitgliedschaftsbedingungen und steht in seiner aktuellen Fassung online unter ba.com zur Verfügung.

6.2 6.2 Der Mitgliedsstatus hängt von der Anzahl der Statuspunkte ab, die das Mitglied im Laufe des Mitgliedsjahres erworben hat. Am Ende des Mitgliedsjahres, bevor der Gültigkeitszeitraum der Karte endet, wird das Punktekonto bilanziert. Statuspunkte zählen nur innerhalb des jeweiligen Mitgliedsjahres. Am Ende des Mitgliedsjahres bzw. sobald das Mitglied in einen anderen Status wechselt, wird der Punktestand auf Null gesetzt. Auf den Mitgliedsstatus Blue folgt Silver, auf Silver Gold.

6.3 6.3 Je nach Anzahl der im abgelaufenen Mitgliedsjahr gesammelten Statuspunkte erfolgt die Höher- oder Herunterstufung des Mitgliedsstatus. Statuspunkte, die vor Beginn des laufenden Mitgliedsjahres erworben wurden, bleiben außer Betracht.

7 EXECUTIVE CLUB STATUSPUNKTE

7.1 Statuspunkte können nur durch Flüge auf gültigen Strecken zu gültigen Tarifen mit British Airways oder durch gültige Flüge mit bestimmten Airlinepartnern erworben werden. Das Verfahren und die Regelungen des Punktesammelns sind in der aktuellen Fassung des Handbuchs beschrieben, die online unter ba.com zur Verfügung steht.

7.2 British Airways behält sich vor, die Regeln für das Sammeln von Statuspunkten zu ändern, zum Beispiel die Bestimmungen zu gültigen Flügen und Tarifen oder die Anzahl der Statuspunkte, die das Mitglied auf bestimmten Strecken sammeln kann. Die Mitglieder werden über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

7.3 Um Statuspunkte gutgeschrieben zu bekommen, muss das Mitglied beim Buchen des Fluges seinen vollen Namen und die Mitgliedsnummer angeben.

7.4 Die Regeln für das Sammeln von Statuspunkten müssen nicht mit den Regeln zum Sammeln von BA Miles übereinstimmen.

8 LOUNGES

8.1 Lounges stehen ausschließlich Silver und Gold Mitgliedern sowie deren Gästen gemäß den im Handbuch genannten Bedingungen zur Verfügung (siehe aktuelle online-Version des Handbuchs unter ba.com).

8.2 Um Zutritt zur Lounge zu erhalten, muss das Mitglied die Mitgliedskarte und eine Bordkarte bzw. ein Ticket vorlegen. Personen unter 18 Jahren haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Für den Verzehr von Alkohol gelten die jeweiligen länderspezifischen Gesetze und Vorschriften.

8.3 Weitere Bestimmungen zur Nutzung der Lounges sind im aktuellen Handbuch zu finden. Sie sind Bestandteil dieser Mitgliedschaftsbedingungen und können online unter ba.com eingesehen werden.

9 LEISTUNGEN VON SERVICEPARTNERN

9.1 Einige Serviceleistungen (zum Beispiel die Lounges) werden von British Airways zur Verfügung gestellt; andere (zum Beispiel Mietwagen) von Servicepartnern. British Airways trägt im Rahmen des Möglichen dafür Sorge, dass die im Handbuch beschriebenen Serviceleistungen unserer Partner zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung der Serviceleistungen durch Dritte besteht jedoch gegenüber British Airways nicht.

9.2 Um die Leistungen unserer Servicepartner im Zusammenhang mit dem Executive Club zu nutzen, muss das Mitglied beim Buchen seinen vollen Namen und die Mitgliedsnummer angeben. Auf Verlangen des Servicepartners muss das Mitglied auch die Mitgliedskarte vorlegen und eventuell weitere erforderliche Informationen zur Verfügung stellen.

9.3 Nutzt das Mitglied Serviceleistungen, die nicht von British Airways zur Verfügung gestellt werden, kommt ein Vertrag ausschließlich mit dem Service-Partner zustande, der sich nach den mit diesem getroffenen Vereinbarungen richtet. Gegebenenfalls gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Servicepartners, auch in Bezug auf Buchungen, die Ausstellung von Tickets, Reisedokumente und anderes. British Airways haftet nicht für Pflichtverletzungen des Servicepartners oder dessen Erfüllungs gehilfen.

9.4 British Airways behält sich vor, die Zusammenarbeit mit Servicepartnern jederzeit zu beenden. Die Mitglieder werden darüber nach Möglichkeit frühzeitig informiert.

10 BERECHTIGUNG ZUM MEILENSAMMELN

10.1 Nur Einzelpersonen können als Mitglieder BA Miles sammeln. Das Mitglied muss beim Buchen und jedesmal, wenn die Dienste von British Airways, Airline- oder Servicepartnern im Zusammenhang mit dem Executive Club in Anspruch genommen werden, seinen Namen und die Mitgliedsnummer genau so angeben, wie wie auf der Karte vermerkt sind.

10.2 Es besteht kein Anrecht auf Meilengutschrift, wenn der bei der Buchung genannte Name nicht exakt mit dem Namen auf der Karte übereinstimmt oder wenn bei der Buchung unvollständige Angaben gemacht wurden.

10.3 Dem Mitglied obliegt die Kontrolle darüber, ob BA Miles und Statuspunkte korrekt gutgeschrieben werden.

10.4 Mitglieder mit Wohnsitz in Fernost können Asia Miles im Rahmen des Asia Miles Programme sammeln und einlösen. Hierfür gelten die Mitgliedschaftsbedingungen des Asia Miles Programme.

11 GÜLTIGE FLÜGE

11.1 BA Miles können nur mit Flügen auf gültigen Strecken und zu gültigen Tarifen gesammelt werden, und zwar bei British Airways oder bei Airlinepartnern. Ausführliche Informationen zu den gültigen Buchungsklassen enthält das Handbuch. Es ist Bestandteil dieser Bedingungen und steht online unter ba.com in seiner aktuellen Fassung zur Verfügung.

11.2 British Airways behält sich vor, die Kriterien zum Meilensammeln zu ändern oder neu zu definieren, zum Beispiel:-

 
0 0
11.2.1 die Identität der Fluggesellschaft (sowohl in Bezug auf British Airways als auch auf sämtliche Airlinepartner);

11.2.2 gültige Strecken;

11.2.3 gültige Regionen;

11.2.4 gültige Kabinen;

11.2.5 gültige Buchungsklassen.

11.3 Tickets mit Agency Discount und Industry Discount sowie reduzierte Tickets für Mitarbeiter von Fluggesellschaften zählen weder beim Sammeln von BA Miles noch von Statuspunkten. Auf Prämienflügen, die gegen BA Miles eingelöst wurden, können nicht wiederum neue BA Miles und Statuspunkte gesammelt werden. Die Zahl der Statuspunkte spielt bei der Berechnung der BA Miles keine Rolle.

12 MEILEN SAMMELN

12.1 Die Anzahl der gutgeschriebenen BA Miles richtet sich nach der gebuchten, bezahlten und auf dem Ticket angegebenen, nicht nach der tatsächlich geflogenen Buchungsklasse. Das Mitglied muss die gebuchte Strecke tatsächlich fliegen, um BA Miles und Statuspunkte zu erhalten.

12.2 Pro Flug kann das Mitglied nur einmal BA Miles sammeln, unabhängig von der Anzahl der bezahlten Sitzplätze. Die BA Miles werden nur dem Mitglied selbst und nicht einem Dritten gutgeschrieben, und zwar nur dann, wenn das Mitglied selbst die betreffende Strecke tatsächlich geflogen ist.

12.3 Hat ein Mitglied 36 Monate lang BA Miles weder gesammelt noch eingelöst, verfallen die gesammelten Meilen.

12.4 Ausführliche Informationen zum Meilensammeln finden Sie in der aktuellen Fassung des Handbuchs, die online unter ba.com zur Verfügung steht.

12.5 Falls British Airways den Flug eines Mitglieds auf eine andere Fluggesellschaft umbucht und der ursprünglich gebuchte Flug dem Mitglied eine Meilengutschrift eingebracht hätte, kann das Mitglied online unter ba.com seinen Anspruch auf diese BA Miles geltend machen. British Airways wird diesem Anspruch in der Regel entsprechen. Jedoch kann es erforderlich sein, zum Beispiel die Bordkarte und das Passenger Receipt an das zuständige Service Center zu senden, um den Meilenanspruch zu belegen.

12.6 Die BA Miles werden, den absolvierten Flügen entsprechend, nur einem Meilenkonto gutgeschrieben.

12.7 Außerhalb bestimmter Promotion-Aktionen ist es nicht erlaubt, BA Miles bzw. Statuspunkte gutzuschreiben für Flüge oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die zugleich auch im Rahmen eines anderen Vielfliegerprogramms mit Prämien honoriert werden. Solche unrechtmäßig gutgeschriebenen BA Miles und Statuspunkte werden von British Airways annulliert.

12.8 Sollte British Airways einem Mitglied die Gutschrift von BA Miles oder Statuspunkten zu Unrecht verweigern, ist der Ausgleich des Nachteils begrenzt auf die zukünftige Gutschrift der entsprechenden BA Miles bzw. Statuspunkte oder der entgangenen Vorteile bis zur Höhe der ungerechtfertigt verweigerten Gutschrift.

12.9 12.9 British Airways verbucht die erflogenen BA Miles auf dem persönlichen Meilenkonto des Mitglieds, das bei British Airways geführt wird. BA Miles können erst vom Mitglied eingelöst werden, nachdem sie bei British Airways verbucht wurden.

12.10 12.10 Sollten BA Miles bzw. Statuspunkte im Anschluss an eine Reise nicht automatisch verbucht worden sein, kann British Airways sie nachträglich gutschreiben. Das Mitglied kann die Gutschrift nach Abschluss der Reise entweder online unter ba.com in die Wege leiten oder, falls erforderlich, durch Einsendung der entsprechenden Bordkarte und des Passenger Receipt. Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Reisende zum Zeitpunkt der Reise bereits Mitglied war und die Reise mit einem Airlinepartner nicht länger als drei Monate bzw. die Reise mit British Airways nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Nachträgliche Gutschriften bei anderen Servicepartnern müssen ebenfalls innerhalb von sechs Monaten beantragt werden.

12.11 Bei Meinungsverschiedenheiten über die Gutschrift von BA Miles bzw. Statuspunkten kann British Airways die Vorlage des einbehaltenen Abschnitts der Bordkarte und des Passenger Receipts für die in Frage stehende Strecke verlangen. Nachträgliche Gutschriften müssen für British Airways Flüge innerhalb von sechs Monaten nach dem Reisedatum beantragt werden.

12.12 Die Höhe der Meilengutschrift für British Airways Flüge richtet sich anhand der World Airport Mileage Table nach der Entfernung zwischen den Städten, in denen die Reise beginnt und endet. Für Umsteigeflüge ergibt sich die Meilenzahl aus der Summe der einzelnen Sektoren. Bei Direktflügen mit einem oder mehreren Zwischenstopps errechnet sich die Meilenzahl aus der Entfernung zwischen den auf dem Ticket angegebenen Start- und Zielorten der Reise.

12.13 Mitglieder können bestimmte Servicevorteile und Meilengutschriften von Servicepartnern in Anspruch nehmen, sofern sie bei der Buchung ihre Mitgliedsnummer angeben. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, Mitglied im jeweiligen Treueprogramm des Servicepartners zu werden, um die Treueprämie des Servicepartners auf Wunsch in Meilengutschriften umwandeln zu können. Hat das Mitglied einmal die Wahl zwischen Meilengutschriften und den jeweiligen Treueprämien des Servicepartners getroffen, kann die Entscheidung nicht mehr geändert werden.

12.14 Executive Club Hotelpartner bieten weltweit Servicevorteile und Meilengutschriften, sofern das Mitglied bei der Buchung die Mitgliedsnummer nennt und beim Check-In die Mitgliedskarte vorlegt. Als 'Aufenthalt' sind alle aufeinander folgenden Übernachtungen in einem Hotel zu verstehen, auch wenn das Mitglied zwischenzeitlich innerhalb eines Tages aus- und wieder eincheckt. Der Aufenthalt muss nicht mit einem British Airways Flug verbunden sein, um zu einer Meilengutschrift zu berechtigen. Die BA Miles werden jeweils für ein Zimmer pro Mitglied vergeben, auch wenn das Mitglied mehrere Zimmer bucht. BA Miles für Hotelaufenthalte gibt es auf alle gültigen Raten. Nachträgliche Meilengutschriften können bis zu 6 Monate nach dem Aufenthalt beantragt werden, sofern das Mitglied zum Zeitpunkt des Aufenthalts bereits dem Executve Club angehörte.

12.15 Mietwagenpartner bieten weltweit Servicevorteile und Meilengutschriften, sofern das Mitglied bei der Reservierung (zu gültigen Tarifen) die Mitgliedsnummer angibt und beim Abholen des Fahrzeugs die Mitgliedskarte vorlegt. Nachträgliche Meilengutschriften können bis zu 6 Monate nach der Anmietung beantragt werden, sofern das Mitglied zum Zeitpunkt des Anmietung bereits dem Executive Club angehörte.

12.16 Eine Liste weiterer Servicepartner, die ebenfalls Servicevorteile und Meilengutschriften für Mitglieder anbieten, ist im aktuellen Handbuch enthalten, das online unter ba.com zur Verfügung steht.

12.17 Das Mitglied muss bei jeder Buchung von British Airways Flügen oder anderer Dienstleistungen im Reisebüro die Executive Club Mitgliedsnummer angeben. Beim Check-In ist die Mitgliedskarte vorzulegen. Versäumt das Mitglied dies, kann die Folge sein, dass BA Miles nicht gutgeschrieben werden und dem Mitglied bestimmte Servicevorteile nicht zur Verfügung stehen.

13 BA MILES EINLÖSEN

13.1 Prämientickets (mit Ausnahme von Concorde-Tickets) werden auf jeden gewünschten Namen ausgestellt, aber nur an die angegebene Wohnsitzadresse des Mitglieds gesandt. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, die Tickets selbst abzuholen. Concorde-Tickets können dagegen nur dann auf Dritte ausgestellt werden, wenn das Mitglied selbst ebenfalls mitfliegt. Prämienflüge mit British Airways unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck. Für Prämienfluge mit Airlinepartnern gelten deren jeweilige Geschäftsbedingungen.

13.2 Prämienflüge können, auch wenn Airline- oder Servicepartner beteiligt sind, in der Regel online unter ba.com reserviert und gebucht werden, selbstverständlich aber auch beim zuständigen Service Center. Die Buchungen müssen den für Prämienflüge geltenden Vorschriften entsprechen. Sie sind im aktuellen Handbuch erläutert, das online unter ba.com zur Verfügung steht.. Leistungen von Servicepartnern sollten mindestens 3 bis 4 Wochen im voraus beantragt werden. Prämientickets werden nur an die angegebene Wohnsitzadresse des Mitglieds gesandt.

13.3 Kleinkinder unter zwei Jahren, die keinen eigenen Sitzplatz in Anspruch nehmen, können Mitglieder auf Prämienflügen für 10% des regulären Meilen-Einsatzes begleiten. Für mitreisende Kinder ab 2 Jahren, die einen eigenen Sitzplatz belegen, benötigt das Mitglied dagegen die volle Meilenzahl für das gewählte Ziel.

13.4 Prämienflüge, für die ein Papierticket ausgestellt wird, müssen mindestens 5 Tage vor dem gewünschten Abflug gebucht werden, bei e-Tickets genügen 72 Stunden. Für Buchungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden Gebühren erhoben, wie online unter ba.com im Handbuch erläutert.

13.5 Prämientickets werden unmittelbar nach der Buchung ausgestellt.

13.6 Für Prämienflüge werden nach Möglichkeit e-Tickets ausgestellt.

13.7 Für Oneway-Flüge können Prämientickets gegen die Hälfte der Meilenzahl gebucht werden, die für einen Hin- und Rückflug zum gewählten Ziel erforderlich wäre. Offene Tickets können nicht als Prämientickets ausgegeben werden.

13.8 Für Zwischenstopps auf Prämienflügen werden keine Gebühren erhoben.

13.9 Hin- und Rückflüge müssen zur gleichen Zeit gebucht werden. Flüge vom Ausgangspunkt der Reise zu einem Ziel und Rückkehr aus einer anderen Stadt zu demselben Ausgangspunkt - und umgekehrt - sind erlaubt.

13.10 Prämienflüge können nur gebucht werden, sofern Plätze frei sind. Es gibt keine Wartelisten. British Airways und die Servicepartner behalten sich vor, die Zahl der verfügbaren Plätze nach eigenem Ermessen zu regulieren. Insbesondere zur Hauptreisezeit kann es vorkommen, dass für bestimmte Flüge keine Plätze frei sind.

13.11 Prämientickets können nur für Verbindungen zwischen Städten ausgestellt werden, die sowohl zum Zeitpunkt der Buchung als auch zur geplanten Reisezeit von British Airways und/oder Airlinepartnern angeflogen werden. Das Mitglied muss die direkteste Route wählen, die zur Verfügung steht.

13.12 Prämienflüge können mehrere Strecken (Sektoren) umfassen. Jedoch darf auf der gesamten Reise nur einmal der folgende Sektor an einem anderen Ort beginnen, als der vorige geendet hat. Für Prämienflüge können Strecken von British Airways mit Strecken von Airlinepartnern kombinieren werden - bis zur Reise um die Welt mit maximal 8 Sektoren.

13.13 Für den Ersatz verlorener Prämientickets muss das Mitglied eine Gebühr zahlen, wie online unter ba.com im Handbuch aufgeführt.

13.14 Das Mitglied kommt für alle anfallenden Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit Prämienflügen selbst auf. Dies gilt in jeder Höhe für Flughafengebühren, Zollgebühren, Einreisegebühren, Flughafenzuschläge, Treibstoffgebühren, Kosten für landwirtschaftliche Inspektionen, Sicherheits- und Versicherungszuschläge sowie für alle weiteren Steuern und Gebühren, die von befugten Autoritäten bzw. Behörden erhoben werden, und zwar für Flüge mit British Airways ebenso wie mit Airlinepartnern. Auf Verlangen wird British Airways seiner Auskunftspflicht über Mitglieder, die Prämienflüge in Anspruch nehmen, gegenüber Steuerbehörden detailliert nachkommen. Für alle eventuellen Verpflichtungen, die dem Mitglied aufgrund dieser Auskunftspflicht oder durch unmittelbare Auskunft des Mitglieds selbst entstehen, ist das Mitglied selbst verantwortlich.

13.15 Prämientickets unterliegen den IATA-Bestimmungen zur Tarifberechnung. Start- und Zielpunkt: Die Reise darf in verschiedenen Städten innerhalb desselben Landes beginnen und enden oder auch in verschiedenen Ländern, wenn die Entfernung zwischen Start- und Zielpunkt nicht größer ist als eine einzelne, mit dem Prämienticket geflogene Strecke. Auf Auslandsreisen müssen das Ziel des Hinflugs und der Ausgangspunkt des Rückfluges nicht derselbe Ort sein. Ebenso muss bei Reisen, die mehr als zwei Sektoren umfassen, der jeweils folgende Sektor nicht dort beginnen, wo der vorangegangene geendet hat. Voraussetzung ist, dass die beiden Städte in demselben Land liegen oder, falls sie in verschiedenen Ländern liegen, die Entfernung zwischen ihnen nicht größer ist als eine einzelne, mit dem Prämienticket geflogene Strecke.

13.16 Prämienflüge müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Tickets abgeschlossen sein.

14 UMBUCHUNG VON PRÄMIENFLÜGEN

14.1 Prämienflüge können bei British Airways nur vom Mitglied selbst oder einem gemäß Ziffer 3.13 bevollmächtigten Dritten umgebucht werden, und zwar in Bezug auf das Datum und die Uhrzeit des Fluges, sofern für den neuen Termin Plätze verfügbar sind. Der Name des Fluggastes und die Reiseroute können dagegen nach der Buchung nicht mehr geändert werden. Umbuchungen durch das Mitglied oder einen bevollmächtigten Dritten sind innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug nicht erlaubt. Für andere Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, wie online unter ba.com im Handbuch erläutert.

14.2 Bei Airlinepartnern gebuchte Prämientickets können weder umgebucht noch neu ausgestellt oder erstattet werden.

15 STORNIERUNG VON PRÄMIENFLÜGEN

15.1 Storniert das Mitglied einen gebuchten Prämienflug vor dem geplanten Abflug, wird gemäß den online unter ba.com im Handbuch erläuterten Bedingungen eine Gebühr erhoben. Bei Stornierung mindestens 24 Stunden vor dem Abflug werden die eingesetzten BA Miles dem Konto wieder gutgeschrieben.

15.2 Storniert das Mitglied einen gebuchten Prämienflug innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Abflug, werden die eingesetzten BA Miles dem Konto nicht wieder gutgeschrieben.

15.3 Wird ein gebuchter, nicht rechtzeitig stornierter Prämienflug nicht angetreten ('no show'), werden alle damit zusammenhängenden Reservierungen gestrichen und die eingesetzten BA Miles nicht wieder gutgeschrieben.

15.4 Bei Airlinepartnern gebuchte Prämienflüge können weder umgebucht noch neu ausgestellt oder erstattet werden. Die eingesetzten BA Miles verfallen, auch wenn das Mitglied den Flug nicht antritt.

16 HAUSHALTS-MEILENKONTO

16.1 Im Folgenden sind die spezifischen Bedingungen für Haushalts-Meilenkonten erläutert. Sollte irgendeine Bestimmung unter Punkt 16 im Widerspruch zu anderen Bestimmungen der Mitgliedschaftsbedingungen stehen, hat Punkt 16 insoweit Vorrang, als er sich unmittelbar auf das Haushalts-Meilenkonto bezieht.

 
0 0
16.1.1 Das Mitglied kann das Formular zur Einrichtung eines Haushalts-Meilenkontos online unter ba.com beantragen.

16.1.2 Pro Haushalts-Meilenkonto können maximal sieben Personen als Nutzer des Kontos registriert werden. Alle registrierten Nutzer müssen ihren ständigen Wohnsitz unter der angegebenen Haushalts-Adresse haben. Abgesehen von den Bestimmungen unter 16.1.4(b) gibt es keine Vorschriften zum Mindestalter der Nutzer, wobei unter 18jährige Nutzer jedoch in der Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen teilweise beschränkt sind.

16.1.3 Pro Wohn-Adresse kann nur ein Haushalts-Meilenkonto angelegt werden. Der Wohnsitz muss ständig als solcher genutzt werden. Änderungen hinsichtlich aller oder einzelner registrierter Nutzer sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unter Geschäftsadressen dürfen keine Haushalts-Meilenkonten eröffnet werden.

16.1.4 Um ein Haushalts-Meilenkonto einzurichten, muss:

(a) ein Antragsformular auf den Namen des betreffenden Mitglieds ausgefüllt und eingesandt werden. Antragsformulare stehen online unter ba.com zur Verfügung, können dem Mitglied aber auch vom regionalen Service Center zugestellt werden;

(b) eine mindestens 18jährige Person, die unbedingt bereits vorher Executive Club Mitglied sein muss, als Hauptnutzer und Repräsentant des Haushalts-Meilenkontos benannt werden.

Die übrigen Nutzer des Kontos können ebenfalls bereits vorher Executive Club Mitglieder gewesen sein, können aber auch, anders als der Hauptnutzer, erst zum Zeitpunkt der Konto-Eröffnung Mitglieder werden. Alle neuen Mitglieder erhalten, sobald sie als Nutzer des Haushalts-Meilenkontos registriert sind, eine Executive Club Mitgliedsnummer und eine Mitgliedskarte.

16.1.5 Mitteilungen zu Adress-Änderungen, neuen oder ausscheidenden Nutzern oder zur Auflösung des Haushalts-Meilenkontos werden nur vom vorher benannten Hauptnutzer entgegen genommen. Die Änderungsmitteilungen müssen in schriftlicher Form und vom Hauptnutzer unterschrieben an das regionale Service Center gesandt werden. Die vom Hauptnutzer mitgeteilten Änderungen beziehen sich auf das gesamte Konto und gelten für alle Nutzer.

16.1.6 Falls der Hauptnutzer des Haushalts-Meilenkontos verstirbt oder seine Executive Club Mitgliedschaft beendet, können die verbleibenden Nutzer des Kontos entweder aus ihren eigenen Reihen oder auch als neues Mitglied einen mindestens 18jährigen neuen Hauptnutzer benennen. Geschieht dies nicht, löst British Airways das Haushalts-Meilenkonto nach Maßgabe von Ziff. 19.2 auf. Der neue Hauptnutzer muss die unter 16.1.4(b) genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Angaben zum neuen Hauptnutzer sind dem regionalen Service Center schriftlich mitzuteilen.

16.1.7 Nach erstmaliger Einrichtung eines Haushalts-Meilenkontos können frühestens alle sechs Monate Nutzer neu zur Registrierung angemeldet werden. Für die erneute Einrichtung eines Haushalts-Meilenkontos nach vorhergehender Auflösung oder Beendigung gilt eine Frist von mindestens sechs Monaten.

16.1.8 British Airways verbucht die Meilen jeweils individuell unter der Mitgliedsnummer des einzelnen Nutzers. Solange ein Nutzer Meilen sammelt und einlöst, hat er online unter ba.com Zugang zu seinem eigenen Konto sowie zum gesamten Haushalts-Meilenkonto. Beachten Sie bitte: Auf reduzierte Tarife für Kinder bis zu zwei Jahren werden keine Meilen gutgeschrieben.

16.1.9 16.1.9 Der Executive Club Mitgliedsstatus der einzelnen Nutzer richtet sich jeweils nach den persönlich erreichten Punkten, nicht nach der Gesamtsumme auf dem Konto.

16.1.10 Jeder mindestens 18jährige Nutzer des Haushalts-Meilenkontos darf Meilen einlösen, unabhängig davon, wem diese Meilen persönlich gutgeschrieben wurden. Jeder dieser Nutzer darf also in unbegrenzter Höhe auch über Teile oder die Gesamtheit der Meilen verfügen, die anderen Nutzern des Haushalts-Meilenkontos gutgeschrieben wurden. Jeder Nutzer ist für die Absprache und Einigung mit den übrigen Nutzern des Kontos bezüglich der Verwendung der Meilen selbst verantwortlich.

16.1.11 Bei der Buchung von Prämienflügen werden die eingelösten Meilen von den persönlichen Meilenkontingenten aller Nutzer des Haushalts-Meilenkontos abgebucht, und zwar proportional zur Höhe der einzelnen Kontingente.

16.1.12 Hauptnutzer können als gesetzlicher Vertreter oder mit dessen schriftlich vorzulegender Einwilligung auch Personen unter 18 Jahren als Nutzer des Haushalts-Meilenkontos benennen. Die minderjährigen Nutzer erhalten damit das Recht, Meilen zu sammeln und, im Rahmen der im Folgenden genannten Einschränkungen, Meilen einzulösen. Zum Reservieren und Buchen von Prämienflügen für Nutzer unter 18 Jahren ist jeder mindestens 18jährige Nutzer des Haushalts-Meilenkontos als gesetzlicher Vertreter oder mit dessen schriftlich vorzulegender Einwilligung berechtigt. Unabhängig vom Alter darf kein Nutzer des Kontos einem Dritten Zugang zum Haushalts-Meilenkonto verschaffen. Ungeachtet der Möglichkeit, dass jeder - auch unter 18jährige - Nutzer des Kontos Meilen sammeln und die von anderen Nutzern gesammelten Meilen einlösen kann, ergibt sich für unter 18jährige Nutzer aus der Tatsache, dass sie als Nutzer des Kontos registriert sind, kein weitergehender Anspruch auf die Vorteile und Serviceleistungen des Executive Club.

16.1.13 Falls ein Nutzer des Haushalts-Meilenkontos stirbt, aus dem Haushalt ausscheidet oder die Executive Club Mitgliedschaft beendet, zieht British Airways den nicht eingelösten Meilenanteil dieses Nutzers vom Haushaltskonto ab.

16.1.14 Wie in Ziffer 16.1.12 erläutert, können Prämientickets von British Airways nur auf registrierte Nutzer des Haushalts-Meilenkontos ausgestellt werden. Dabei gelten die Angaben, die zur Zeit der Ausstellung des Tickets vorliegen. Anschließend dürfen die Prämientickets nicht von anderen Personen genutzt oder auf einen anderen Namen ausgestellt werden.

16.1.15 Prämientickets werden ausschließlich an die für das Haushalts-Meilenkonto registrierte Adresse gesandt. In einigen Ländern kann es erforderlich sein, die Prämientickets abzuholen.

17 ALLGEMEINES

17.1 Zu bestimmten Zeiten kann British Airways Meilen-Sondertarife für Prämienflüge anbieten. Für diese Sondertarife gelten besondere Bedingungen, die jeweils zusammen mit dem Angebot veröffentlicht werden. Wenn nicht anders erwähnt, können Prämienflüge (auch zu Sondertarifen) nicht mit anderen Prämien, Aktionen, Gutscheinen, Rabatten oder Sonderangeboten kombiniert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Prämienflügen, wenn und sofern sie geltendem Recht widersprechen.

17.2 Wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, dürfen Prämienflüge nicht in bar erstattet und nicht gegen andere Flugtickets oder ähnliches eingetauscht werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Prämienticket von British Airways eingezogen. Zu keiner Zeit dürfen Prämientickets gekauft, verkauft, anderen Personen zum Tausch angeboten oder auf ähnliche Weise übertragen werden.

17.3 Es obliegt den Mitgliedern sicherzustellen, dass sie selbst und alle Personen, mit denen sie gemeinsam reisen sowie auch jeder Dritte, auf dessen Namen ein Prämienticket ausgestellt ist:

 
0 0
17.3.1 die Einreiseformalitäten aller Länder, die auf der Reise besucht werden sollen, beachten;

17.3.2 alle erforderlichen Ausweise, Visa, Dokumente und Impfbescheinigungen für alle auf der Reise besuchten Länder mitführen.

Dem Mitglied selbst, seiner Reisebegleitung sowie Dritten, auf die ein Prämienticket ausgestellt wurde, kann der Einstieg ins Flugzeug verwehrt werden, wenn nicht alle Papiere in Ordnung sind. British Airways übernimmt keine Haftung für eventuelle Nachteile, die dem Mitglied oder einem Mitreisenden aus dem Fehlen erforderlicher Reisedokumente entstehen können.

17.4 British Airways behält sich vor, das Meilenkonto und die Flüge des Mitglieds ohne besondere Ankündigung zu überprüfen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit diesen Mitgliedschaftsbedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Transport von Fluggästen und Gepäck sowie anderen anwendbaren Vorschriften, Regeln und Bedingungen. Es kann vorkommen, dass während einer solchen Überprüfung keine Buchung von Prämienflügen möglich ist.

18 EIGENTUM AN BA MILES

18.1 BA Miles und alle damit verbundenen Eigentumsrechte verbleiben in jedem Fall im Eigentum von British Airways und gehen nicht auf das Mitglied über.

18.2 Das Risiko einer unbefugten Einlösung und Nutzung gesammelter Meilen, zum Beispiel durch Diebstahl der Karte, geht auf das Mitglied über, sobald die BA Miles auf dessen Meilenkonto verbucht oder dem Mitglied in anderer Form zur Verfügung gestellt worden sind. British Airways haftet außer im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht bei unbefugtem oder betrügerischem Einlösen der Meilen durch Dritte.

19 BA MILES SIND NICHT ÜBERTRAGBAR

19.1 Wenn nicht anders ausgewiesen und dem Mitglied ausdrücklich mitgeteilt, sind BA Miles in keiner Weise übertragbar (weder von Person zu Person, von Konto zu Konto, von Kontoauszug zu Kontoauszug, von Mitgliedskarte zu Mitgliedskarte noch auf irgendeine andere Art). Sie können auch nicht vererbt, hinterlassen oder auf irgendeine andere Weise per Gesetz an andere Personen weitergegeben werden.

19.2 Jeder (versuchte) Kauf oder Verkauf, die Übertragung oder unbefugte Nutzung einschließlich Eintausch, die Vermittlung oder Einlösung von BA Miles von Dritten oder an Dritte sowie jeder andere Gebrauch von BA Miles, der diesen Bestimmungen widerspricht, stellt einen fundamentalen Verstoß des Mitglieds gegen diese Mitgliedschaftsbedingungen dar und begründet einen schuldhaften Vertragsbruch zwischen British Airways und dem Mitglied.

19.3 19.3 Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Ziffer 19.2 ggf. als Straftatbestand verfolgt werden kann. Jeder Vertragsbruchs gemäß Absatz 19.2 gilt als Betrug und berechtigt British Airways unbeschadet weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Rechte, den Vertrag fristlos zu kündigen.

20 KÜNDIGUNG

20.1 Die Mitgliedschaft besteht auf unbestimmte Zeit. British Airways und das Mitglied können die Mitgliedschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang beim anderen Vertragsteil wirksam.

20.2 Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung können Executive Club Punkte und Meilen nicht mehr gesammelt werden. Während eines Zeitraums von sechs Monaten seit Wirksamkeit der Kündigung können Serviceleistungen des Executive Club noch genutzt und bis dahin gesammelte Meilen eingelöst werden. In Abweichung von Ziff. 12.3 dieser Bedingungen verfallen Meilen, die während des Zeitraums von sechs Monaten nicht eingelöst werden, ersatzlos. Im Fall der Kündigung durch British Airways wird British Airways hierauf gesondert hinweisen.

20.3 Gibt das Mitglied durch eigenes schuldhaftes Fehlverhalten gegenüber British Airways Anlaß zur Kündigung, entfällt das Recht Serviceleistungen zu nutzen und verfallen bisher gesammelte Meilen mit Wirksamkeit der Kündigung.

20.4 Das Mitglied haftet gegenüber British Airways und/oder anderen Airlinepartnern für den vollen Ticketpreis gemäß den gültigen Tarifbestimmungen, wenn ein Freiflugticket ganz oder teilweise aufgrund von betrug oder arglistiger Täuschung ausgestellt wurde.

20.5 20.5 Nach der Kündigung muss die zerschnittene Mitgliedskarte an British Airways zurückgeschickt werden. Darüber hinaus kann British Airways auch die Rückgabe von gemeinsam mit Servicepartnern herausgegebenen Finanzkarten etc. verlangen. Fährt das ehemalige Mitglied fort, eine solche Karte zu benutzen, stehen ihm keinerlei Serviceleistungen aufgrund des Kartenbesitzes zu.

21 AUFHEBUNG DES EXECUTIVE CLUB MEILENPROGRAMMS

British Airways ist jederzeit berechtigt, den Executive Club und/oder das Meilenprogramm des Executive Club ganz oder teilweise aufzuheben oder durch andere Programme zu ersetzen. Wenn und soweit ein Mitglied an dem neuen Programm nicht teilnehmen möchte, gilt die Änderung als Kündigung. Ziff. 20.2 findet sinngemäß Anwendung.

22 ÄNDERUNG UND EINSTELLUNG VON EXECUTIVE CLUB LEISTUNGEN

22.1 Die verfügbaren Leistungen und Prämien des Executive Club sind in der jeweils aktuellen Fassung des Handbuchs aufgelistet, das online unter ba.com einzusehen ist. British Airways behält sich vor, Leistungen, Angebote und Arrangements je nach Verfügbarkeit zu ändern, einzustellen oder anzupassen. Es können auch bestimmte Bedingungen zur Erlangung und Inanspruchnahme von Leistungen des Executive Club definiert und in Kraft gesetzt werden. British Airways wird die Mitglieder nach Möglichkeit frühzeitig über derartige Änderungen informieren.

22.2 Zu den Veränderungen unter 22.1 können beispielsweise gehören: Einstellung von Angeboten, die British Airways selbst zur Verfügung stellt (zum Beispiel Lounges oder die Möglichkeit zum telefonischen Check-In), die Änderung der Bedingungen für das Meilensammeln und -einlösen, die Einstellung von Dienstleistungen unserer Servicepartner (zum Beispiel Bereitstellung von Mietwagen) oder auch die Einstellung der Ausgabe von Prämientickets. Darüber hinaus behalten sich die Servicepartner ebenfalls jede Modifikation, Anpassung und Einstellung ihrer Leistungen vor sowie wie das Recht, die Lieferung von Leistungen an bestimmte Bedingungen zu knüpfen.

22.3 Das Einverständnis des Mitglieds mit Modifikation, Einstellung, Anpassung oder Zusatz von Leistungen bzw. Prämien des Executive Club gemäß 22.1 wird vorausgesetzt, sofern das Mitglied nach erfolgter Mitteilung über die Veränderungen fortfährt, durch Angabe der Mitgliedsnummer Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mitglieder, die mit den Veränderungen nicht einverstanden sind, können ihre Mitgliedschaft gemäß Ziffer 20 kündigen.

23 VERÄNDERUNG DES MEILENWERTES

British Airways behält sich vor, den Wert gesammelter BA Miles in Bezug auf Prämienflüge von Zeit zu Zeit zu modifizieren - insgesamt oder auch nur für bestimmte Länder oder Regionen. British Airways wird die Mitglieder über eine solche Veränderung nach Möglichkeit mindestens sechs Monate vorher informieren.

24 ÄNDERUNG DER MITGLIEDSSCHAFTSBEDINGUNGEN

British Airways behält sich das Recht vor, diese Mitgliedschaftsbedingungen nach vorheriger Ankündigung zu ändern. Mitglieder, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Mitgliedschaft in einem solchen Fall nach Ziffer 20 kündigen.

25 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

25.1 British Airways haftet dem Mitglied nur für Schäden und Nachteile, die dem Mitglied aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von British Airways entstanden sind. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen.

25.2 British Airways übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass durch die Einstellung oder Änderung der Berechtigung zum Meilensammeln oder - einlösen oder durch Kündigung der Mitgliedschaft dem Mitglied Nachteile entstehen. Gleiches gilt, falls aufgrund nationaler oder regionaler Gesetz und Bestimmungen das Dienstleistungsangebot des Executive Club ganz oder teilweise in bestimmten Ländern oder für bestimmte Mitglieder nicht zur Verfügung steht.

25.3 Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Transport von Fluggästen und Gepäck aufgeführt sind, gelten sinngemäß auch für British Airways Flüge im Rahmen des Executive Club sowie für Prämienflüge.

26 STEUERPFLICHT DES MITGLIEDS

26.1 British Airways übernimmt keinerlei Verantwortung für eine eventuell aus der Mitgliedschaft erwachsene Steuerpflicht des Mitglieds. Eine Steuerpflicht kann sich beispielsweise ergeben, wenn ein Mitglied BA Miles oder andere Leistungen für geschäftliche Flüge erhält, die das Untenehmen bezahlt hat. Jedes Mitglied ist gehalten, mögliche Steuerpflichten sorgfältig zu prüfen und sich gegebenenfalls beim Steuerberater näher zu informieren.

26.2 Das Mitglied ist selbst für alle steuerlichen Angelegenheiten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft zu regeln sind.

27 KUNDENSERVICE

British Airways und die Airline- und Servicepartner setzen alles daran, den Mitgliedern optimalen Service zu bieten. Sollte es trotzdem einmal Anlass zur Beanstandung geben, ist das zuständige Service Center der Ansprechpartner des Mitglieds. Gelegentlich zeichnet British Airways Telefongespräche mit Kunden im Service Center auf, um den persönlichen Service, den unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten, ständig verbessern zu können.

28 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

28.1 Diese Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen englischem Recht, soweit nicht zwingendes Recht einer anderen Rechtsordnung anwendbar ist. British Airways und das Mitglied anerkennen die nicht-exklusive Zuständigkeit der englischen Gerichtsbarkeit im Falle juristischer Auseinandersetzungen, die sich auf die Mitgliedschaft bzw. auf diese Mitgliedschaftsbedingungen beziehen.

28.2 Werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen von einer zuständigen Behörde oder gerichtlich für ungültig oder nicht anwendbar erklärt, bezieht sich diese Klärung nur auf die in Frage stehenden Bestimmungen. Die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Anwendbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen werden davon nicht berührt.

28.3 Bei Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die aufgrund von Übersetzungen in andere Sprachen entstehen, gilt im Zweifel die englischsprachige Fassung dieser Mitgliedschaftsbedingungen.

©2003 British Airways Plc.
0
Close >>