Bedingungen und Konditionen
Die nachstehenden Bedingungen und Konditionen („Bedingungen und Konditionen“) des British Airways Club sind wichtig und betreffen Ihre Rechte als Mitglied des British Airways Club (früher bekannt als British Airways Executive Club).
Weitere Informationen finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.
Updates
Gültig ab dem 1. April 2025
Was wurde geändert?
- Der British Airways Executive Club wurde in British Airways Club umbenannt.
- Die Verweise auf mindestens zwei anrechnungsfähige Flüge für Bronze und vier anrechnungsfähige Flüge für Silver und Gold wurden entfernt.
- Es wurden Bedingungen für das Sammeln von Statuspunkten auf der Grundlage von Ausgaben hinzugefügt.
Frühere Änderungen
Gültig seit dem 1. April 2024:
- Die Definition des Statuspunkt-Sammlungsjahres wurde aktualisiert.
Gültig seit dem 12. November 2021:
Haushaltskonten
- Es wurden Änderungen vorgenommen, sodass es nicht mehr erforderlich ist, dass sich alle Mitglieder eines Haushaltskontos über die gleiche Anschrift verfügen müssen. Daher kann jedes einzelne Mitglied eines Haushaltskontos eine Adressänderung hinsichtlich der eigenen persönlichen Angaben vornehmen.
- Wir haben darüber hinaus die Flexibilität bei der Verwaltung des Haushaltskontos erhöht.
Gültig seit dem 28. Mai :2020
- Wir haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend geändert, dass sie Abschnitt 33, der eine Sammelklagebefreiung (nachstehend definiert) für Einwohner der USA und Kanadas enthält, und Abschnitt 34 umfassen, der eine Streitbeilegungs- und Schiedsvereinbarung für Einwohner der USA und Kanadas enthält. Dies sind wichtige Abschnitte, in denen erläutert wird, wie Streitigkeiten (nachstehend definiert), die sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, für Einwohner der Vereinigten Staaten und Kanadas behandelt werden und wie solche Rechtsstreitigkeiten nur auf Einzelbasis auf ein Schiedsverfahren beschränkt werden. Bitte lesen Sie diese Abschnitte sorgfältig durch.
Gültig seit dem 25. September 2020:
- Die Definition zu Fehlverhalten/Verfehlungen wurde erweitert.
Bedingungen und Konditionen
Die nachstehenden Bedingungen und Konditionen („Bedingungen und Konditionen“) für den British Airways Club sind wichtig und betreffen Ihre Rechte als Mitglied des British Airways Club. Die Bedingungen und Konditionen enthalten auch die Nutzungsbedingungen und die allgemeinen Beförderungsbedingungen für Fluggäste und Gepäck („Beförderungsbedingungen“).
Bitte lesen Sie die Mitgliedschaftsbedingungen und ba.com sorgfältig, bevor Sie Ihre Mitgliedsnummer British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft oder einem Service Partner mitteilen. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an Ihr örtliches Service Center.
Die Mitgliedschaftsbedingungen beinhalten einige Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen.
Die vorliegenden Bedingungen und Konditionen beschreiben die vertragliche Beziehung zwischen British Airways, AGL und dem einzelnen British Airways Club-Mitglied.
AGL ist ein Mitglied der BA Group Company und seine Rolle in diesem Vertrag bezieht sich hauptsächlich auf die Vergabe und die Einlösung von Avios. Zur Klarstellung: Avios sind gemäß Paragrafen 14.1, 15.1 und 21.1. das Eigentum von AGL. Demzufolge werden Mitgliederdaten im Zusammenhang mit der Verwaltung bestimmter Aspekte des British Airways Club und gemäß diesen Bedingungen und Konditionen von AGL empfangen, gespeichert und anderweitig verarbeitet. In dieser Hinsicht ist AGL gemeinsam mit British Airways eine für die Verarbeitung von Daten verantwortliche Stelle gemäß der Bestimmungen des UK Data Protection Act 1998. Es ist zu beachten, dass, obwohl AGL und British Airways im Hinblick auf die Mitgliederdaten jeweils für die Verarbeitung von Daten verantwortliche Stellen sind, beide auch unabhängige, für die Verarbeitung von Daten verantwortliche Stellen sind und jeweils eigene Verantwortlichkeiten für getrennte Aspekte der für die Verwaltung des British Airways Club erforderlichen Datenverarbeitung haben.
„Aktives Mitglied“
Ein aktives Mitglied ist ein Mitglied, das innerhalb der letzten 12 Monate Avios gesammelt oder eingelöst hat;
„AGL“
bezeichnet die Avios Group (AGL) Limited;
„Partnerfluggesellschaften“
bezeichnet Fluggesellschaften (außer British Airways), für deren Flüge von Zeit zu Zeit Statuspunkte, Avios oder Prämien vergeben werden können; weitere Informationen über unsere Partner finden Sie unter Sammeln von Avios bei Flügen;
„Avios“
meint die als Avios bezeichneten Gutschriften, die ein Mitglied von AGL erhält und die dem British Airways Club-Mitgliedskonto gutgeschrieben werden;
„Avios-Programme“ (die „Programme“)
Avios-Programm bezeichnet ein Treueprogramm, das Avios als Prämienwährung verwendet;
“Avios und Geld”
bezeichnet den Mitgliedern beim Checkout zur Verfügung stehende Option (sofern verfügbar), die für den ausgewählten Prämienflug notwendige Anzahl an Avios durch Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrags zu verringern;
"BA" oder "British Airways"
bezeichnet British Airways Plc;
"BA Konzerngesellschaft/Gesellschaften"
bezeichnet jede Einheit, die ein Stammhaus, eine Tochtergesellschaft, ein Franchisepartner oder ein Partner von BA ist;
"BAAAIB-Flüge"
bedeutet Flüge, die von einem Franchise-Nehmer durchgeführt werden, die British Airways gelegentlich einsetzt sowie jegliche Flüge von BA, American Airlines Inc ("AA") und/oder Iberia ("IB") oder eine Kombination einiger oder aller dieser Fluggesellschaften;
"Ba.com"
bezeichnet die British Airways-Website unter der Internetadresse www.ba.com (inklusive, aber nicht beschränkt auf British Airways Club-Seiten), die von Zeit zu Zeit angepasst wird;
„Karte“
bezeichnet dort, wo sie ausgestellt wird, eine physische oder digitale Gold-, Silver-, Bronze- oder Blue-British Airways Club-Mitgliedskarte, je nach Mitgliedschaftsebene;
„Nutzungsbedingungen“
bezeichnet die Nutzungsbedingungen, die sich auf den Teil des British Airways Club beziehen, der gelegentlich verändert wird;
„Daten“
bezeichnet die persönlichen Mitgliedsdaten;
„Rechtsstreitigkeiten“
bezeichnen alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und British Airways in Bezug auf bestimmte Aspekte der Beziehung zu British Airways, unabhängig davon, ob dies auf einem Vertrag, einem Gesetz, einer Verordnung, einer Richtlinie oder einer unerlaubten Handlung beruht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Betrug, falsche Darstellungen, betrügerische Anstiftung, Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder rücksichtsloses Verhalten) oder eine andere rechtliche, gesetzliche oder regulatorische Theorie, und sie umfassen die Gültigkeit, Durchsetzbarkeit oder den Umfang dieser Bedingungen und Konditionen, mit Ausnahme des Umfangs, der Durchsetzbarkeit und der Auslegung dieser Schiedsvereinbarung und des Verzichts auf Sammelklagen.
Rechtsstreitigkeiten umfassen NICHT Folgendes: (1) Ansprüche, dass der Sammelklageverzicht insgesamt oder zum Teil ungültig, nicht durchsetzbar, nicht bestimmbar oder nichtig ist; und (2) alle Unterlassungsansprüche, d. h. Ansprüche, die in erster Linie den Zweck und die Wirkung haben, mutmaßliche rechtswidrige Handlungen zu verbieten, die künftige Verletzungen der Öffentlichkeit bedrohen. Solche Ansprüche können nur von einem zuständigen Gericht und nicht von einem Schiedsrichter festgestellt werden.
„Anrechnungsfähige Ausgaben“
bezeichnet den Basistarif und die von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren für eine Flugbuchung;
„Ereignis außerhalb Ihres Einflussbereichs“
bezeichnet ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, auf die Sie keinen Einfluss haben und deren Folgen Sie auch unter größtem Sorgfaltsaufwand nicht hätten vermeiden können;
„Familie und Freunde-Liste“
bezeichnet die Liste mit bis zu fünf benannten Personen, für die Mitglieder des Haushaltskontos Avios einlösen können;
„Missbrauch“
bezeichnet Betrug, Missbrauch, Fälschung und Täuschung und dabei insbesondere:
- wissentliche Weitergabe von falschen Informationen bei der Buchung, um Statuspunkte oder Avios zu erhalten;
- Versuch, Statuspunkte oder Avios für Reiseabschnitte zu erhalten, die nicht geflogen wurden oder nicht berechtigt für Statuspunkte oder Avios sind;
- Manipulation von Dokumenten, um Statuspunkte oder Avios zu erhalten;
- Versuch, Statuspunkte oder Avios für Reiseabschnitte zu erhalten, die von einer anderen Person als dem Mitglied geflogen wurden;
- Nutzung oder Versuch der Nutzung von gestohlenen oder gefälschten Tickets auf unseren Flügen oder Flügen einer unserer Partnerfluggesellschaften;
- Versuch, Statuspunkte oder Avios mehrmals für denselben Reiseabschnitt gutschreiben zu lassen;
- den Verkauf, Tausch und/oder Kauf von Avios oder Prämien, darunter den Versuch, Avios oder Prämien mittels internetgestützter Verkäufe oder Auktionen zu verkaufen oder weiterzugeben; oder
- sich missbräuchliches oder betrügerisches Verhalten eines anderen Mitglieds oder einer anderen Person wissentlich zunutze zu machen.
„Haushalts-Konto“
bezeichnet ein Konto, das von British Airways eingerichtet wird und das bis zu sieben Mitgliedern eines Haushalts, darunter maximal sechs Personen unter 18 Jahren, ermöglicht, Avios zu sammeln und alle oder einen Teil dieser Avios für ein Mitglied des Haushaltskontos und niemand anderen gegen Prämien einzulösen;
„Hauptreisender“
bezeichnet den ersten namentlich genannten Erwachsenen einer Buchung;
„Lifetime-Status“
bezeichnet den vom Mitglied erworbenen Mitgliedschaftsstatus durch Sammeln der erforderlichen Anzahl von Lifetime-Statuspunkten gemäß Angaben von Ba.com sowie, dass das Mitglied diesen Status für die Dauer seiner Mitgliedschaft beibehält;
„Lifetime-Statuspunkte“
bezeichnet die Anzahl von Statuspunkten, die während der Dauer der Mitgliedschaft im British Airways Club gesammelt wurden;
„Örtliches Service Center“
bezeichnet den Ansprechpartner eines British Airways-Mitglieds (wie unter Ba.com angegeben) entsprechend dem Land, in dem das Mitglied wohnt;
„Verlust“
bezeichnet Verluste, Unkosten, Schäden, Verletzungen, Unfälle oder Klagen (ob direkt oder indirekt), mit denen ein Mitglied in Verbindung mit bereitgestellten Leistungen oder Prämien konfrontiert ist.
„Lounge“
bezeichnet eine Flughafen-Lounge für bestimmte Mitglieder;
„Marketingpartner“
bezeichnet Servicepartner, Franchisenehmer, Tochtergesellschaften von British Airways, oneworld®-Mitgliedsfluggesellschaften und jegliche Unternehmen, die von British Airways oder AGL ausgewählt wurden, um Mitgliedern Services, Produkte oder Einrichtungen bereitzustellen;
"Mitglied"
bezeichnet die Person, die Mitglied des British Airways Club ist und deren Name auf der Karte erscheint;
„Mitgliedschaft“
bezeichnet die Mitgliedschaft im British Airways Club;
„Mitgliedsnummer“
bezeichnet die Mitgliedsnummer, die gemäß Paragraf 3.5. der Bedingungen und Konditionen des British Airways Club vergeben wird;
"Fehlverhalten/Verfehlungen"
umfasst:
- Nichteinhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen oder der Bedingungen eines Servicepartners oder einer Partnerfluggesellschaft, oder
- Versuch des betrügerischen Erwerbs von Statuspunkten oder Avios; oder
- missbräuchliche Nutzung der Serviceleistungen, oder
- Fehlverhalten an Bord eines Fluges von British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft, in einer Flughafen-Lounge oder beim Check-In, oder
- jegliches Fehlverhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung einer falschen, bedrohlichen, beleidigenden oder herabwürdigenden Sprache oder ein bedrohliches, beleidigendes oder herabwürdigendes Verhalten im Umgang mit oder gegenüber dem Personal von British Airways oder dem Personal eines Dienstleistungspartners; oder
- jegliches Verhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Angabe irreführender Erklärungen, das eine nachteilige Auswirkung auf den Ruf von British Airways oder irgendeinen Teil des Geschäfts, der Marken, Produkte oder Dienstleistungen verursacht, verursachen soll oder wahrscheinlich verursachen wird oder sich nachteilig darauf auswirkt; oder
- Nichteinhaltung der Beförderungsbedingungen und anderer geltender Vorschriften oder Regelungen.
„Keine Prämienflüge“
bezeichnet Prämien, die ganz oder teilweise aus Waren oder Dienstleistungen bestehen, die keine Flüge sind und von oder im Namen von British Airways bereitgestellt werden, wenn sie von einem Mitglied gegen eine entsprechende Anzahl von Avios des Mitglieds eingelöst werden;
“On Business”
bezeichnet das British Airways Programm, unter dem Unternehmen Prämien für Reisen ihrer Mitarbeiter sammeln können;
„Partnerflüge“
bezeichnet alle Flüge, die von einer der BA-Partnerfluggesellschaften durchgeführt werden;
„In Bearbeitung“ und „verarbeitet“
bezeichnet u. a. den Abruf, die Verwendung, Erfassung und Speicherung in elektronischer oder anderer Form;
"Prämien"
bezeichnet Flugtickets oder andere Waren oder Dienstleistungen, die durch oder im Auftrag von British Airways ausgegeben werden und einem Mitglied damit den entsprechenden Teil seiner gesammelten Avios erstatten;
"Sektor"
bezeichnet einen einzelnen Streckenabschnitt auf einem teilnahmeberechtigten Flug zwischen zwei Orten;
„Servicepartner“
bezeichnet Partner (einschließlich Partnerfluggesellschaften) und Unternehmen wie Finanz- und Versicherungsdienstleister, Hotels und Autovermietungen, die Mitgliedern im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft ihre Leistungen anbieten.
"Services"
bezeichnet jene Vorteile, Leistungen, Prämien und Angebote, die Mitgliedern von British Airways oder Servicepartnern von Zeit zu Zeit verfügbar gemacht werden;
„Der British Airways Club“ (der Club)
bezeichnet den British Airways Club, früher bekannt als British Airways Executive Club;
„Statuspunkte“
bezeichnet British Airways Club-Statuspunkte, die von British Airways an die Mitglieder ausgegeben werden, um zum Bronze-, Silver- oder Gold-Mitglied aufzusteigen. Statuspunkte werden separat von Avios berechnet und entsprechend den Bedingungen unter ba.com vergeben;
„Mitgliedschaftsebene“
bezeichnet die Mitgliedschaft im British Airways Club. Ein Mitglied kann die Mitgliedschaftsebenen Bronze, Silver oder Gold erlangen;
„Statuspunkt-Sammlungsjahr“
bezeichnet den 12-monatigen Zeitraum, der jedes Jahr am 1. April beginnt und jedes Jahr am 31. März endet. Tritt das Mitglied nach diesem Datum bei, läuft der Erhebungszeitraum vom Tag des Beitritts bis zum 31. März;
„Transferantragsformular“
bezeichnet das auf Ba.com verfügbare Formular, das für die Übertragung von Avios ausgefüllt werden muss;
„Avios übertragen“
bezeichnet die Fähigkeit, Avios von einem Mitglied an ein anderes gemäß den Nutzungsbedingungen zu übertragen.
3.1. Einen Mitgliedsantrag können Personen stellen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
3.1.1. British Airways behält sich das Recht vor, Personen mit Wohnsitz in bestimmten Ländern und/oder Regionen von der Mitgliedschaft auszuschließen. Die betroffenen Länder und/oder Regionen sind vorbehaltlich Änderungen. Wenn durch eine Änderung bestehende Mitgliedschaften betroffen sind, erfolgt jedoch eine frühzeitige Ankündigung. Aktuelle Informationen zu Ländern, für die keine Mitgliedschaft angeboten wird, erhalten Sie online unter Ba.com.
3.2. Mitgliedschaften werden nicht für Unternehmen, Partnerschaften, Vereine oder ähnliche Einrichtungen angeboten.
3.3. Einzelpersonen können ihre Mitgliedschaft online auf Ba.com beantragen. Auf den Mitgliedsanträgen sind der volle Name des Antragstellers sowie die bevorzugte Postanschrift für Schriftverkehr anzugeben. Die Anschrift des Wohnorts ist wirksam im Zusammenhang mit geltenden örtlichen Vorschriften im Bezug auf das Leistungsangebot und mit der Teilnahmeberechtigung an örtlichen Sonderaktionen oder Leistungen. Es kann nur eine Anschrift für den Wohnort angegeben werden.
3.4. British Airways behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft nach eigenem Ermessen zu vergeben oder abzulehnen.
3.5. Antragsteller, deren Antrag angenommen wurde, erhalten eine Mitgliedsnummer und gegebenenfalls eine Karte. Ein Mitglied darf nicht über mehrere Mitgliedschaften verfügen. Jedes Mitglied darf nur ein Konto führen. Wenn ein Mitglied gegen diese Regel verstößt, werden alle Mitgliedschaften (mit Ausnahme der ersten von British Airways genehmigten Mitgliedschaft) einschließlich der Avios in den stornierten Konten storniert.
3.6. Die Mitgliedschaft der Antragsteller beginnt an dem Datum, an dem sie ihr Konto aktivieren. Ein Antragsteller kann seine Mitgliedschaft auf eine beliebige der folgenden Weisen beginnen: (a) Beitritt über Ba.com; (b) Unterzeichnung der Karte oder (c) Weitergabe der Mitgliedsnummer an British Airways oder einen Servicepartner. Mit Aktivierung ihrer Mitgliedschaft stimmen Mitglieder zu, an die Bedingungen und Konditionen (in ihrer jeweils gültigen Fassung) und die auf Ba.com verfügbaren Informationen gebunden zu sein.
3.7. Jedes Mitglied ist verpflichtet, British Airways unverzüglich über Änderungen seines Namens oder seiner bevorzugten Postanschrift schriftlich in Kenntnis zu setzen und auf Wunsch von British Airways einen schriftlichen Nachweis über die betreffenden Änderungen vorzulegen. Diese Änderungen können auch online unter Ba.com mitgeteilt werden.
3.8. Die Übertragung der Mitgliedsregistrierung zwischen British Airways Club-Ländern ist nur einmal alle sechs Monate zulässig.
3.9. Der Schriftverkehr wird an die aktuelle bevorzugte Postanschrift des Mitglieds und/oder an die E-Mail-Adresse gerichtet, die im Mitgliedsantrag oder gemäß Paragraf 3.7. angegeben wurde. British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, Informationen, einschließlich British Airways Club-Änderungen, nur aktiven Mitgliedern mitzuteilen.
3.10. Weder British Airways noch AGL übernehmen Verantwortung für Verspätungen, Verluste oder die fehlerhafte Zustellung von Schriftverkehr.
3.11. Die Mitglieder können über ihr lokales Servicecenter Kontakt zu British Airways oder AGL aufnehmen.
3.12. Die Mitgliedschaft endet automatisch:
3.12.1. Wenn alle Avios gemäß Paragraf 14.4. ihre Gültigkeit verloren haben, wenn ein Mitglied 36 Monate in Folge keine Avios gemäß den geltenden Nutzungsbedingungen gesammelt oder eingelöst hat; oder
3.12.2. Bei Tod eines Mitglieds. Alle Avios, Statuspunkte und Lifetime-Statuspunkte, die das Mitglied bis zu seinem Tod gesammelt hat, verfallen.
3.13. Ein Mitglied kann eine andere Person als Vertreter nominieren, der in seinem Namen Aktivitäten im Zusammenhang mit seiner Mitgliedschaft ausführen darf. Die Nominierung muss den zugehörigen Verfahrensvorschriften entsprechen, die beim für das Mitglied zuständigen örtlichen Servicecenter erhältlich sind. Eine nominierte Person kann den Avios- und Statuspunktestand einsehen, die Flüge überwachen, Mahlzeiten- oder Sitzplatzwünsche ändern und Prämienbuchungen vornehmen. Das Mitglied ist für die Handlungen der nominierten Person verantwortlich. Das Mitglied ist außerdem verantwortlich dafür, dass die Angaben zur nominierten Person bei Bedarf aktualisiert werden.
3.14. Der British Airways Club stellt keine Mitglieds- oder Inhabergemeinschaft dar.
4.1. British Airways und/oder AGL nutzen u. a. folgende Daten von Mitgliedern:
4.1.1. Mitgliedsdaten (wie gesammelte oder eingelöste Avios) und Daten zu Mitgliedschaften in anderen Vielfliegerprogrammen.
4.1.2. Daten zu gebuchten oder unternommenen Reisen des Mitglieds, einschließlich der Daten zum Unternehmen oder zur Organisation, das/die die Reise für das Mitglied gebucht hat;
4.1.3. Angaben des Mitglieds;
4.1.4. Daten, die im Zusammenhang mit Leistungen erfasst werden, die dem Mitglied bereitgestellt werden; und
4.1.5. Daten, die erfasst werden, wenn ein Mitglied anderweitig in Kontakt mit British Airways, AGL oder einem Servicepartner ist (wie z. B. Daten zur Nutzung von Ba.com).
4.2. Die von British Airways verarbeiteten Daten in Zusammenhang mit Mitgliedschaften können z. B. von BA Konzerngesellschaften (einschl. AGL), Servicepartnern, Marketingpartnern, Käufern von Reisen, die vom Mitglied gebucht oder unternommen wurden, Reisebüros, Computerreservierungssystemen, Datenverarbeitungssystemen, Agenten, Subunternehmern und anderen Fluggesellschaften stammen. British Airways und/oder AGL kann Daten aus unterschiedlichen Quellen verknüpfen oder Daten mit Daten aus anderen von British Airways BA Konzerngesellschaften (einschl. AGL) geführten Datenbanken kombinieren, um zwischen Mitgliedergruppen und Mitgliedern anderer Treueprogramme zu Zwecken wie in Paragraf 4.4 unten genannt zu differenzieren.
4.3. Mitglieder erklären sich einverstanden, dass:
4.3.1. ihre Daten an BA Konzerngesellschaften (einschl. AGL), Servicepartner, Marketingpartner, andere Fluggesellschaften, Datenverarbeitungssysteme, Agenten, Subunternehmer sowie Einreise- und Zollbehörden weitergegeben werden;
4.3.2. ihre Daten an andere Länder weitergegeben werden können, unabhängig davon, ob die entsprechenden Länder über Datenschutzvorschriften verfügen; und
4.3.3. dass auch personenbezogene Angaben in ihren Daten genutzt werden dürfen (z. B. Angaben zur Gesundheit oder zur Konfession).
4.4. Die Daten können durch British Airways oder einen anderen Empfänger der Daten gemäß 4.3.1 u. a. zu folgenden Zwecken genutzt werden:
4.4.1. Bereitstellung von Leistungen an Mitglieder;
4.4.2. Änderungen im Leistungsangebot und Entwicklung neuer Leistungen;
4.4.3. Bereitstellung von Kundenbetreuung zu British Airways Flügen und Flügen von Partnerfluggesellschaften;
4.4.4. Buchhaltung und Rechnungsprüfung, Sicherheit, Vorbeugung und Untersuchung von Rechtsverstößen, Systemtests, -entwicklung und -wartung;
4.4.5. Management und Verwaltung des British Airways Club und anderer Prämienprogramme bei Unternehmen der BA Group;
4.4.6. Kundenbetreuung und Kundenrückbindung sowie Unterstützung von British Airways und ihren Servicepartnern bei zukünftigen mitgliederbezogenen Aktivitäten;
4.4.7. Soweit zulässig, Kreditprüfungen und Kreditbewertung;
4.4.8. Einreise- und Zollkontrollen,
4.4.9. Kundenprofilerstellung und andere Marketing- und Marktforschungsanalysen;
4.4.10. Mitteilung (durch oder im Auftrag von British Airways bzw. AGL) von Informationen über den British Airways Club, darunter u. a. über Club-Vorteile, an die bereitgestellten Kontaktdaten;
4.4.11. Mitteilung (durch oder im Auftrag von British Airways, AGL oder Marketingpartnern) von Informationen über andere Produkte, Dienstleistungen oder Einrichtungen von British Airways, AGL-Marketingpartnern oder anderen sorgfältig ausgewählten Unternehmen an die bereitgestellten Kontaktdaten;
4.4.12. Durchführung von Marktforschungsaktivitäten; und
4.4.13. zu sonstigen naheliegenden oder dem Mitglied bekanntgegebenen Zwecken.
4.5. Die Einverständniserklärung in Bezug auf den Erhalt von Marketing- und Marktforschungsmitteilungen gemäß 4.4.11 und 4.4.12 wird mit der Anmeldung gefordert und kann vom Mitglied nachfolgend erteilt werden. Die Mitglieder stimmen zu, dass alle Einverständniserklärungen, die vorgehend an British Airways zur Verarbeitung im Zusammenhang mit dem British Airways Club und weiteren Verarbeitung durch AGL bereitgestellt wurden (einschl. dem Versand von Marketing- und Werbeinformationen) ebenfalls für eine solche Verarbeitung durch AGL gelten. Die Einverständniserklärung kann durch schriftliche Mitteilung des Mitglieds an das für ihn zuständige lokale Servicecenter oder anderweitig zurückgezogen werden, wie von British Airways regelmäßig angeboten.
4.6. Bevor Mitgliedsdaten von British Airways und/oder AGL an ein Mitglied weitergegeben werden, können Sicherheitsfragen gestellt werden, die erfordern, dass das Mitglied seine Identität anhand von Informationen bestätigt, die British Airways und/oder AGL über das Mitglied besitzt.
4.7. British Airways und/oder AGL kann Mitgliedsdaten an Dritte weitergeben, die das Mitglied im Voraus in einer schriftlichen Erklärung entsprechend Paragraf 3.13 dazu befugt hat. Die Mitglieder sind für die Sicherheit von Online-Benutzernamen und Kennwörter selbst verantwortlich. Weder British Airways noch AGL übernimmt Haftung, wenn der Benutzername und/oder das Passwort eines Mitglieds, ob absichtlich oder unabsichtlich, bekannt gemacht wird, und dadurch Dritte online auf Daten zugreifen und Transaktionen vornehmen dürfen. British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, den Onlinezugriff auf Daten durch oder über Webseiten von Dritten zu sperren, die nicht von British Airways oder AGL autorisiert sind.
5.1. Die Mitgliedskarte ist unverzüglich zu unterschreiben und gilt dann innerhalb der darauf angegebenen Gültigkeitsdauer.
5.2. Nur das Mitglied, das namentlich auf der Karte genannt ist, darf die Karte verwenden oder die Mitgliedsnummer angeben. Die Karten sind unter keinen Umständen übertragbar.
5.3. Mitglieder sind zum Zugriff auf eine digitale Karte über Ba.com oder auf unterstützten Geräten über die British Airways App berechtigt.
5.4. Die Karte ist keine Kreditkarte. Sie bleibt Eigentum von British Airways und muss nach Aufforderung zurückgegeben werden.
5.5. Das Mitglied sollte seine Karte oder Mitgliedsnummer zu jedem Zeitpunkt einer Reise oder während der Nutzung anderer Leistungen nach Aufforderung durch British Airways oder einen Servicepartner von British Airways vorlegen können. Mitglieder sollten allen Buchungen zum Buchungszeitpunkt oder vor der Ankunft am Flughafen ihre Mitgliedsnummer hinzufügen.
6.1. Das Anrecht auf eine Gold-, Silver-, Bronze- oder Blue-Mitgliedschaftskarte hängt von der entsprechenden Anzahl an Statuspunkten und Lifetime-Statuspunkten oder von der Gesamtzahl anrechnungsfähiger Flüge ab, mit denen ein Mitglied gereist ist. British Airways kann von Zeit zu Zeit die Anzahl der Statuspunkte, Lifetime-Statuspunkte oder anrechnungsfähigen Flüge ändern, die für die Qualifizierung für jeden Mitgliedschaftskartentyp erforderlich sind, und wird die Mitglieder im Voraus über alle Änderungen informieren. Ausführliche Informationen stehen auf Ba.com zur Verfügung.
6.2.Die Vorteile der Mitgliedschaft wie Sitzplatzauswahl, Freigepäck oder Lounge-Zugangsberechtigungen gelten bis zum Ablaufdatum der aktuellen Mitgliedschaft. Die Vorteile einer Mitgliedschaft, die zuvor auf eine Buchung angewendet wurden, können variieren, falls sich Ihre Mitgliedschaftsebene vor Reiseantritt ändert.
6.3. Die Berechtigung für eine Mitgliedskarte hängt von der Anzahl der Statuspunkte ab, die das Mitglied im Laufe eines Jahres erworben hat oder von der Gesamtzahl anrechnungsfähiger Flüge innerhalb eines Jahres für die Sammlung von Statuspunkten. Der Kartenstatus jedes Mitglieds wird am Ende jedes Statuspunkt-Sammlungsjahres vor Ablauf der aktuellen Mitgliedschaft überprüft. Statuspunkte und anrechnungsfähige Flüge können nur einmal berücksichtigt werden. Am Ende eines jeden Jahres für die Sammlung von Statuspunkten werden die Statuspunkte des Mitglieds oder das Level der wählbaren Flüge auf null gesetzt. Der Mitgliedsstatus erhöht sich von Blue zu Bronze, von Bronze zu Silver und von Silver zu Gold.
6.4. British Airways kann den Mitgliedsstatus nach eigenem Ermessen, basierend auf der Anzahl erworbener Statuspunkte oder der Gesamtsumme anrechnungsfähiger Flüge im vorigen Jahr für die Sammlung von Statuspunkten, reduzieren. Statuspunkte, die vor dem betreffenden Jahr gesammelt oder anrechnungsfähige Flüge, die vor Beginn des betreffenden Jahres für die Sammlung von Statuspunkten genutzt wurden, werden zu diesem Zweck nicht berücksichtigt.
6.5. Die Gold-Mitgliedschaft kann auch durch das Sammeln der erforderlichen Anzahl von Lifetime-Statuspunkten erworben werden. Die Mitgliedschaftsebene wird jedes Jahr automatisch verlängert, solange das Mitglied im British Airways Club ist.
7.1. Lebenslange Gold-Mitgliedschaft wird an Mitglieder vergeben, die die erforderliche Anzahl von Lifetime-Statuspunkten, wie unter Ba.com angegeben, verdient haben.
7.2. British Airways behält sich das Recht vor, Gold auf Lebenszeit für neue und bestehende Mitglieder von Gold auf Lebenszeit zu ändern oder zu entziehen, und wird die Änderung oder den Entzug dieser Leistung mindestens sechs Monate im Voraus ankündigen. Dies hat keinen Einfluss auf den Anspruch eines Mitglieds auf die Nutzung anderer Services.
7.3. Eine Mitgliedschaftsebene, einschließlich Gold auf Lebenszeit, kann einem Mitglied nicht gewährt werden, wenn es sich derzeit in einer Prüfung befindet, einem Flugverbot unterliegt oder wenn British Airways feststellt, dass Statuspunkte zuvor unter Verstoß gegen die Bedingungen und Konditionen gesammelt wurden.
7.4. Gold auf Lebenszeit unterliegt den Bedingungen und Konditionen und ist von einer fortgesetzten Mitgliedschaft abhängig. British Airways behält sich das Recht vor, die Kriterien für den Erhalt von Gold auf Lebenszeit zu ändern oder Mitgliedern die Möglichkeit zu entziehen, Gold auf Lebenszeit zu erhalten, und wird die Änderung oder den Entzug dieser Leistung mindestens sechs Monate im Voraus ankündigen.
7.5. Gold auf Lebenszeit ist nicht übertragbar und kann nur an Mitglieder vergeben werden, die die erforderliche Anzahl an Lifetime-Statuspunkten erreicht haben, oder nach Ermessen von British Airways.
8.1. Statuspunkte können nur durch Flüge auf gültigen Reiseabschnitten zu gültigen Tarifen mit British Airways oder durch gültige Flüge mit bestimmten Partnerfluggesellschaften erworben werden, wie unter Ba.com aufgeführt.
8.2. Bei Buchungen für Flüge ab dem 1. April 2025, die ab dem 30. Dezember 2024 gebucht wurden, werden Statuspunkte für anrechnungsfähige Ausgaben in Britischen Pfund (GBP) vergeben. Anrechnungsfähige Ausgaben in allen anderen Währungen werden auf Grundlage des 5-Tages-Wechselkurses der IATA zum Datum der ursprünglichen Ausstellung des Tickets bzw. des Kaufs berechtigter Zusatzleistungen in GBP umgerechnet. Bei Buchungen von Urlaub mit British Airways Holidays wird der OANDA-Wechselkurs verwendet, der am Tag der Buchung berechnet wurde.
8.3.1. Für von British Airways, American Airlines oder Iberia angebotene Flüge werden Statuspunkte auf Grundlage der berechtigten Ausgaben (Basistarif und von der Fluggesellschaft erhobene Gebühren) gesammelt. Statuspunkte werden auch für alle berechtigten Zusatzleistungen gesammelt, die auf einem von British Airways oder Iberia angebotenen UND von British Airways oder Iberia durchgeführten Flug erworben werden. Details zur Berechnung der Statuspunkte und der berechtigten Zusatzleistungen finden Sie auf Ba.com. Statuspunkte werden nicht für andere Barkomponenten in Verbindung mit einem Ticket oder einer Buchung gutgeschrieben, einschließlich staatlicher oder Flughafensteuern und -gebühren, Kreditkartenzuschläge, Service- oder Änderungsgebühren.
8.3.2. Statuspunkte, die Sie für berechtigte Ausgaben erhalten, werden von uns nachverfolgt und basieren auf geflogenen Tickets, anteilig pro Flugreiseabschnitt und gerundet auf die nächste ganze Zahl. Statuspunkte für berechtigte Zusatzleistungen werden gutgeschrieben, sobald die Zusatzleistung für den entsprechenden Flugreiseabschnitt, für den sie erworben wurde, genutzt wurde.
8.3.3. Für Buchungen von Flügen ab dem 1. April 2025, die ab dem 30. Dezember 2024 gebucht werden, von Fluggesellschaftspartnern vermarktete Flüge (mit Ausnahme von BA, AA, IB) und bestimmte Tickets, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bulk-, Consolidator-, Inklusivreise- und andere Tickets, deren Tarif nicht von einem Reisebüro bekannt gegeben wird, werden auf der Grundlage des Zielorts berechnet, an dem die Reise des Mitglieds beginnt und endet. Für Reisen mit Anschlussflügen werden Statuspunkte für die Summe der einzelnen Reiseabschnitte gutgeschrieben. Bei Direkt- oder Durchgangsflügen mit einem oder mehreren Zwischenstopps werden die Statuspunkte für den auf dem Ticket angegebenen Abflugort bis zum Zielort der Reise gutgeschrieben. Einzelheiten zur Berechnung der Anzahl der Statuspunkte, die Sie erhalten, finden Sie auf Ba.com und sind hierin enthalten.
8.4. British Airways kann die Statuspunkteregelungen jederzeit ändern (z. B. die Teilnahmeberechtigung/Gültigkeit von Flügen oder Tarifen oder die Anzahl der für einen Sektor vergebenen Statuspunkte). Alle Mitglieder werden im Voraus über entsprechende Änderungen unterrichtet. British Airways kann nach eigenem Ermessen und von Zeit zu Zeit bestimmten Kundengruppen zusätzliche Programme anbieten, um bei speziell genannten Partnern Statuspunkte zu sammeln.
8.5. Mitglieder müssen bei der Buchung ihren ganzen Namen und ihre Mitgliedsnummer angeben, um Statuspunkte für einen Flug zu erhalten.
8.6. Die Regeln für das Sammeln von Statuspunkten können sich von den Regeln für das Sammeln von Avios unterscheiden.
8.7. Statuspunkte, u.a. auch Lifetime-Statuspunkte, müssen vom Mitglied verdient werden und sind nicht übertragbar.
9.1. Lifetime-Statuspunkte sind die kumulative Summe der Statuspunkte, die ein Mitglied seit seinem Beitritt zum British Airways Club verdient hat.
9.2. Gemäß Paragraf 14.10. können bestehende Mitglieder fehlende Statuspunkte auf Ba.com für Flüge geltend machen, die bis zu sechs Monate zuvor durchgeführt wurden. Neue Mitglieder können fehlende Statuspunkte für BA-Flüge bis zu drei Monate vor dem Beitritt zum British Airways Club geltend machen. Diese Statuspunkte werden dem Lifetime-Statuspunktestand hinzugefügt.
9.3. Mitglieder können ihr Lifetime-Statuspunkte-Guthaben abrufen, indem sie sich auf Ba.com in ihr British Airways-Konto einloggen. Mitglieder, die Fragen zu ihrem Lifetime-Statuspunkte-Guthaben haben, sollten sich an ihr lokales Servicecenter wenden.
10.1. Lounges stehen ausschließlich Silver- und Gold-Karteninhabern sowie deren Gästen gemäß den Angaben unter Ba.com zur Verfügung.
10.2. Mitglieder müssen vor dem Zutritt zur Lounge ihre Mitgliedskarte und/oder ihre Bordkarte oder ihr Ticket (aus der/dem ihre Mitgliedsnummer und ihre Mitgliedschaftsebene deutlich hervorgehen) vorlegen. Falls ein Mitglied eines oder mehrere dieser Dokumente nicht vorlegen kann, wird ihm möglicherweise der Zutritt zur Lounge nicht gestattet. Mitglieder unter 18 Jahren müssen für den Zutritt zu einer Lounge in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen sein. Es gelten die örtlichen Vorschriften zum Alkoholkonsum.
10.3. Weitere Bestimmungen zur Nutzung der Lounges sind auf Ba.com sowie hierin zu finden.
11.1. Einige Serviceleistungen (wie z. B. Lounges) werden von British Airways und andere (wie z. B. Autovermietung) von Servicepartnern angeboten. British Airways unternimmt geeignete Anstrengungen, um die Verfügbarkeit von Leistungen durch andere Servicepartner sicherzustellen, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verluste, die auf Verschulden durch andere Servicepartner zurückzuführen sind, sofern nicht British Airways für dieses Verschulden verantwortlich gemacht werden kann.
11.2. Voraussetzung für die Bereitstellung entsprechender Serviceleistungen durch einen Servicepartner ist die Angabe des vollen Namens und der Mitgliedsnummer bei der Buchung der Leistung und, sofern zutreffend, die Vorlage der Mitgliedschaftskarte und aller weiteren Informationen nach Aufforderung durch den Servicepartner.
11.3. Wenn ein Mitglied Dienstleistungen in Anspruch nimmt, die nicht von British Airways erbracht werden, gelten die Bedingungen und Konditionen des Dienstleistungspartners für diese Dienstleistungen, einschließlich der Bedingungen für Buchungen, Tickets, Pässe und alle anderen Angelegenheiten, und British Airways haftet nicht für etwaige Verluste.
11.4. British Airways behält sich vor, die Geschäftsbeziehungen zu anderen Servicepartnern jederzeit zu beenden, und wird die Mitglieder im angemessenen Rahmen darüber in Kenntnis setzen.
12.1. Nur Mitglieder, die Einzelpersonen sind, sind berechtigt, Avios zu sammeln. Hierzu ist bei der Buchung und bei der Inanspruchnahme der Leistungen von British Airways, von Partnerfluggesellschaften oder Servicepartnern die Angabe des eigenen Namens und der Mitgliedsnummer erforderlich.
12.2. Wenn der bei der Buchung angegebene Name nicht exakt mit dem Namen auf der Mitgliedschaftskarte übereinstimmt, besteht kein Recht auf Erfassung von Avios für die Mitglieder.
12.3. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Avios und Statuspunkte korrekt gutgeschrieben wurden. Dies kann online unter Ba.com geprüft werden.
13.1. Avios können nur mit Flügen auf gültigen Strecken und in gültigen Buchungsklassen mit British Airways oder mit gültigen Flügen von Partnerfluggesellschaften gesammelt werden. Einzelheiten zu den derzeit geltenden, berechtigten Buchungsklassen bei British Airways und Partnerfluggesellschaften finden Sie unter Sammeln von Avios bei Flügen.
13.2. British Airways behält sich das Recht vor, die Kriterien zum Sammeln von Avios zu ändern. Dies kann Folgendes umfassen:
13.2.1. die Identität der Fluggesellschaft (d. h. British Airways oder eine der Partnerfluggesellschaften);
13.2.2. gültige Sektoren;
13.2.3. gültige Regionen;
13.2.4. berechtigte Reiseklassen;
13.2.5. berechtigte Buchungsklassen;
13.2.6. berechtigte Ausgabenkomponenten; und
13.2.7. Statusboni und Multiplikatoren.
13.3. Ermäßigte Reisebürotickets, ermäßigte Firmentickets und ermäßigte Tickets von Fluggesellschaftsmitarbeitern berechtigen nicht zum Sammeln von Avios oder Statuspunkten. Auf Flügen, für die Prämienflugtickets bis zum 31. März 2025 verwendet wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Prämien- oder On Business-Prämienflüge), können keine weiteren Statuspunkte gesammelt werden. (Dies umfasst am Flughafen vorgenommene Barzahlungen für ein Kabinen-Upgrade bei Prämienflugtickets.) Statuspunkte sind für die Berechnung von Avios nicht relevant. Für Tarife für Kleinkinder werden keine Avios oder Statuspunkte gutgeschrieben.
14.1. Avios werden von Mitgliedern von AGL als Gegenleistung für Aktivitäten mit British Airways und Servicepartnern gesammelt. Die Methoden zum Sammeln dieser Avios sind im weiteren Verlauf dieses Paragrafen 14 aufgeführt.
14.2. Das Mitglied muss, mit Ausnahme der unten genannten Bedingungen, den Reiseabschnitt tatsächlich fliegen, damit Avios und Statuspunkte gutgeschrieben werden können.
14.3. Avios werden für berechtigte Ausgaben in britischen Pfund (GBP) gutgeschrieben. Berechtigte Ausgaben in allen anderen Währungen werden auf Grundlage des 5-Tages-Wechselkurses der IATA zum Datum der ursprünglichen Ausstellung des Tickets bzw. des Kaufs berechtigter Zusatzleistungen in GBP umgerechnet. Bei Buchungen von Urlaub mit British Airways wird der OANDA-Wechselkurs verwendet, der am Tag der Buchung berechnet wurde.
14.4. Avios können pro Flug und Mitglied nur einmal gutgeschrieben werden, unabhängig von der Anzahl der reservierten Sitzplätze. Avios werden nicht Dritten, sondern nur Mitgliedern gutgeschrieben, die den Flug für den entsprechenden Reiseabschnitt angetreten haben.
14.5. Wenn ein Mitglied in 36 aufeinanderfolgenden Monaten keine Avios gesammelt oder ausgegeben bzw. keine Avios gekauft oder übertragen hat, wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen, verfallen alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Avios.
14.6. Weitere Informationen zum Sammeln von Avios finden Sie auf Ba.com und in diesen Geschäftsbedingungen.
14.7. Wenn ein Mitglied nicht auf eigenen Wunsch von British Airways auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht wird und mit dem ursprünglich gebuchten Flug eine Berechtigung auf Avios verbunden war, kann sich das Mitglied dafür die Avios unter Ba.com online gutschreiben lassen. British Airways bemüht sich darum sicherzustellen, dass dem Mitgliedskonto die entsprechenden Avios gutgeschrieben werden. Hierfür können allerdings Details aus dem Reiseplan des Mitglieds notwendig sein, einschließlich des von ihm behaltenen Abschnitt der Bordkarte und die Reisebestätigung, die an das lokale Servicecenter des Mitglieds zu schicken sind, damit die Gutschrift von Avios angefragt werden kann.
14.8. Die bei einem Flug gesammelten Avios werden nur für ein Konto erfasst und gutgeschrieben.
14.9. Außer im Zusammenhang mit Sonderaktionen gestattet British Airways keine Gutschrift von Statuspunkten oder Avios, wenn ein Mitglied im Rahmen eines anderen Treueprogramms für dieselben Services Gutschriften erhält. Wenn in einer solchen Situation Statuspunkte oder Avios gutgeschrieben werden, können diese wieder eingezogen werden.
14.10. British Airways schreibt alle Avios dem persönlichen Mitgliedskonto gut. Es können nur Avios eingelöst werden, die British Airways auf dem persönlichen Mitgliedskonto gutgeschrieben hat.
14.11. Avios und Statuspunkte, die nicht automatisch bei Reiseantritt erfasst werden, können nach Ermessen von British Airways später gutgeschrieben werden. Mitglieder können Avios und Statuspunkte nach Ablauf ihrer Reise entweder online unter Ba.com oder bei Bedarf über den entsprechenden Bordkartenabschnitt und die Flugbestätigung einfordern, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt der Reise Mitglied des British Airways Club war und der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Reise oder der Vornahme der entsprechenden Transaktion gestellt wird. Neue Mitglieder können sich Avios und Statuspunkte für teilnahmeberechtigte British Airways-Flüge bis zu drei Monate vor Mitgliedschaftsbeginn gutschreiben lassen.
14.12. Im Falle von Unklarheiten hinsichtlich der Avios und Statuspunkteberechtigung kann British Airways einen Reisenachweis für den betreffenden Reiseabschnitt anhand des entsprechenden Bordkartenabschnitts und der zugehörigen Flugbestätigung einfordern. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Reise gestellt werden.
14.13.1. Für von British Airways, American Airlines oder Iberia angebotene Flüge werden Avios auf Grundlage der berechtigten Ausgaben (Basistarif und von der Fluggesellschaft erhobene Gebühren) gesammelt. Avios werden auch für alle berechtigten Zusatzleistungen gesammelt, die auf einem von British Airways oder Iberia angebotenen UND von British Airways oder Iberia durchgeführten Flug erworben werden. Details zur Berechnung der Avios und der berechtigten Zusatzleistungen finden Sie auf Ba.com. Avios werden nicht für andere Barkomponenten in Verbindung mit einem Ticket oder einer Buchung gutgeschrieben, einschließlich staatlicher oder Flughafensteuern und -gebühren, Kreditkartenzuschläge, Service- oder Änderungsgebühren.
14.13.2. Avios, die Sie für berechtigte Ausgaben erhalten, werden von uns nachverfolgt und basieren auf geflogenen Tickets, anteilig pro Flugreiseabschnitt und gerundet auf die nächste ganze Zahl. Avios für berechtigte Zusatzleistungen werden gutgeschrieben, sobald die Zusatzleistung für den entsprechenden Flugreiseabschnitt, für den sie erworben wurde, genutzt wurde.
14.13.3. Von Fluggesellschaftspartnern angebotene Flüge (ausgenommen BA, AA, IB) und bestimmte Tickets, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bulk-, Consolidator-, Inklusivreise- und andere Tickets, bei denen der Tarif nicht von einem Reisebüro bekannt gegeben wird, werden auf der Grundlage des Zielorts berechnet, an dem die Reise des Mitglieds beginnt und endet. Für Reisen mit Anschlussflügen werden Avios für die Summe der einzelnen Reiseabschnitte gutgeschrieben. Bei Direkt- oder Durchgangsflügen mit einem oder mehreren Zwischenstopps werden die Avios jedoch an dem auf dem Ticket angegebenen Abflugort bis zum Reiseziel gutgeschrieben. Einzelheiten zur Berechnung der Anzahl der Avios, die Sie sammeln können, finden Sie auf Ba.com und sind in diesen Bedingungen enthalten.
Nutzen Sie für diese Buchungen unseren Flugrechner, um vor der Buchung zu ermitteln, wie viele Avios Sie sammeln.
14.14. Wenn Mitglieder mit einem Servicepartner eine Transaktion eingehen, können sie Vorteile und Avios in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihre Mitgliedsnummer bei Beginn der Transaktion angeben und auf Anforderung ihre Mitgliedschaftskarte vorweisen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass das Mitglied Teilnehmer eines Treueprogramms des Servicepartners wird und kann auf Wunsch die Treuepunkte des Servicepartners in Avios umwandeln. Wenn ein Mitglied sich zwischen Avios oder den Treuepunkten eines Servicepartners entscheiden muss, ist eine Änderung der Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen.
14.15. British Airways Club-Hotelpartner bieten weltweit Servicevorteile für Mitglieder, sofern diese bei der Buchung die Mitgliedsnummer angeben und beim Check-in die Mitgliedskarte vorlegen oder die Mitgliedsnummer nennen, sofern erforderlich. Als Aufenthalt sind alle aufeinander folgenden Übernachtungen in einem Hotel zu verstehen, auch wenn das Mitglied zwischenzeitlich innerhalb eines Aufenthaltes aus- und wieder eincheckt. Der Aufenthalt muss nicht in Zusammenhang mit einem BA-Flug stehen, für den Avios berechnet werden. Avios werden jeweils für ein Zimmer pro Mitglied vergeben, unabhängig von der Anzahl der gebuchten Zimmer. Avios für Hotelaufenthalte gibt es auf alle gültigen Tarife. Nachträgliche Gutschriften von Avios können bis zu sechs Monate nach dem Aufenthalt beantragt werden. Neue Mitglieder können keine Boni für Hotelaufenthalte vor dem Beginn ihrer Mitgliedschaft beantragen.
14.16. Mietwagenpartner bieten Mitgliedern weltweit Servicevorteile und die Möglichkeit, Avios zu verdienen, sofern diese bei der Anmietung von Fahrzeugen (zu gültigen Tarifen) die Mitgliedsnummer angeben und beim Abholen des Fahrzeugs die Mitgliedskarte oder Mitgliedsnummer vorlegen, sofern erforderlich. Nachträgliche Gutschriften von Avios können bis zu sechs Monate nach Datum der Anmietung beantragt werden. Neue Mitglieder können keine Boni für Mietwagentransaktionen vor dem Beginn ihrer Mitgliedschaft beantragen.
14.17. Weitere Servicepartner, die Mitgliedern Servicevorteile und die Möglichkeit bieten, Avios zu verdienen, sind auf Ba.com aufgelistet.
14.18. Mitglieder müssen bei Buchung von Reisen mit British Airways oder bei Reservierung anderer Leistungen dem Reservierungspartner/Reisebüro ihre Mitgliedsnummer angeben. Die Mitgliedschaftskarte ist außerdem beim Check-in vorzulegen. Im Falle unvollständiger Informationen können die entsprechenden Avios und Statuspunkte dem Mitgliedskonto ggf. nicht gutgeschrieben werden und das Mitglied kann bestimmte Services nicht nutzen.
14.19. Mitglieder des British Airways Club, die im Vereinigten Königreich und in Nordamerika (einschließlich Bermuda und Karibik) registriert sind, können Bonus-Avios sammeln, wenn dies bei der Buchung eines Pauschalangebots oder Urlaubs (Flug + Hotel oder Flug + Mietwagen) angekündigt wird, bei dem die einzelnen Elemente nicht separat angezeigt wurden. Die tatsächliche Höhe der Gutschrift wird zum Zeitpunkt der Buchung als „Bonus-Avios“ angezeigt.
14.20. Es sind ausschließlich aktive Club-Mitglieder zum Erhalt von Bonus-Avios berechtigt. Bonus-Avios werden dem Hauptreisenden erst vier bis sechs Wochen nach Abschluss der Reise gutgeschrieben.
14.21. Bonus-Avios werden nicht gutgeschrieben, wenn ein Mitglied sich in einem Land für den British Airways Club angemeldet hat, bei der Buchung jedoch ein anderes Land als ständigen Wohnsitz angegeben hat.
14.22. Avios für Flüge mit British Airways werden dem Konto des Mitglieds des British Airways Club 48 Stunden nach dem Abflugdatum der Buchung gutgeschrieben. Wenn Sie Ihre Buchung stornieren, werden keine Avios angerechnet.
15.1. Avios werden von Mitgliedern bei AGL gegen Prämien von British Airways und Servicepartnern eingelöst. Die Methoden zur Einlösung dieser Avios und der Zugriff auf die Prämien sind im Rest dieses Paragrafen 15 und in den Nutzungsbedingungen festgelegt.
15.2. Prämien werden auf jeden gewünschten Namen ausgestellt und nur an die angegebene Postanschrift des Mitglieds gesendet. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, dass die Mitglieder Prämien an bestimmten Stellen abholen. Prämien für Reisen mit British Airways-Flügen unterliegen den hier enthaltenen allgemeinen Beförderungsbedingungen. Für Prämienfluge mit Partnerfluggesellschaften gelten die jeweiligen Bedingungen und Konditionen der Partnerfluggesellschaft. Flugunabhängige Prämien unterliegen den Bedingungen und Konditionen, die dem Mitglied bei der Buchung von British Airways oder vom zuständigen Servicepartner mitgeteilt werden.
15.3. Reservierungen und Buchungen für Prämien (einschließlich der Prämien von Service-Partnern) können online auf Ba.com oder über ein Service Center vor Ort in Übereinstimmung mit den Verfahren vorgenommen werden, die von Zeit zu Zeit für die Prämienvergabe gelten und auf ba.com beschrieben sind. Prämienbuchungen können nur vom Kontoinhaber oder einer in Übereinstimmung mit Paragraf 3.13 benannten Person beantragt werden. Die Prämienvergabe von Servicepartnern wird im Allgemeinen innerhalb von 3-4 Wochen bearbeitet.
15.4. Kleinkinder (unter 2 Jahren), die keinen eigenen Sitzplatz in Anspruch nehmen, können Mitglieder auf Prämienflügen für zehn Prozent der Anzahl an Avios begleiten, die für den Prämienflug des Mitglieds erforderlich sind. Für mitreisende Kinder ab 2 Jahren, die einen eigenen Sitzplatz belegen, wird dem Mitglied dagegen die volle Anzahl an Avios für das gewählte Ziel berechnet.
15.5. Buchungen für Prämienflüge müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Abreisetag erfolgen. Für Buchungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden Gebühren erhoben, wie auf Ba.com erläutert.
15.6. Prämienflugscheine werden unmittelbar nach der Buchung ausgestellt. In manchen Ländern kann es erforderlich sein, Prämienflugscheine an bestimmten Stellen abzuholen.
15.7. Für Prämienflüge werden nach Möglichkeit E-Tickets ausgestellt.
15.8. Bei Einfachflügen können die Tickets als Prämie auf British Airways-Flügen zu 50 % der Avios ausgestellt werden, die für eine Reise zum selben Zielort erforderlich sind. Offene Tickets können nicht als Prämien ausgestellt werden.
15.9. Für Zwischenstopps auf Prämienflügen werden keine Gebühren erhoben, wenn der Zwischenstopp einem Anschluss von einem Inlandsflug zu einem Fernziel dient. Für Prämienflüge, bei denen der Zwischenstopp einem Anschluss von einem Inlandsflug zu einem Kurzstreckenziel dient, werden Gebühren erhoben.
15.10. Hin- und Rückflüge müssen zur gleichen Zeit gebucht werden. Flüge vom Abflugort der Reise zum Zielort und die Rückkehr aus einer anderen Stadt zum selben Abflugort – und umgekehrt – sind erlaubt.
15.11. Prämienbuchungen unterliegen der Verfügbarkeit und Kapazitätskontrollen, welche die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze beschränken. Aus diesem Grund sind Prämienflüge möglicherweise nicht auf allen Flügen verfügbar. Die Gesamtzahl verfügbarer Sitzplätze für Prämienbuchungen kann von Strecke zu Strecke und von Woche zu Woche variieren. Kapazitätskontrollen werden nach dem alleinigen Ermessen von British Airways festgelegt und geändert. Prämienbuchungen bei einer Partnerfluggesellschaft unterliegen der von der Partnerfluggesellschaft festgelegten Verfügbarkeit und jeglichen Kapazitätskontrollen der Partnerfluggesellschaft.
Prämienbuchungen können bis zu 355 Tage vor Abreise vorgenommen werden. Die Mitglieder sind angehalten, Prämienbuchungen so weit wie möglich im Voraus vorzunehmen. Dennoch kann British Airways, unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung, keine Garantie dafür geben, dass eine Prämienbuchung für einen bestimmten Flug möglich ist. Für Prämienbuchungen gibt es keine Wartelisten.
15.12. Prämientickets können nur für Verbindungen zwischen Städten ausgestellt werden, die sowohl zum Zeitpunkt der Buchung als auch zur geplanten Reisezeit von British Airways und/oder Partnerfluggesellschaften angeflogen werden. Es muss die direkteste Verbindung gewählt werden.
15.13. Prämienflüge gelten immer für einen Hin- und Rückflug vom Abflug- zum Zielort auf der direktesten Strecke. Prämienflüge können mehrere Strecken (Reiseabschnitte) umfassen. Jedoch darf auf der gesamten Reise nur einmal der nachfolgende Reiseabschnitt an einem anderen Ort beginnen, als der vorherige geendet hat. Für Prämienflüge können Strecken von British Airways mit Strecken von Servicepartnern kombiniert werden und in einem Hin- und Rückflug bis zu acht Reiseabschnitte umfassen.
15.14. Anders als in Bezug auf Sonderaktionen und gemäß den Bedingungen für solche Aktionen kommt das Mitglied für alle anfallenden Steuern und Gebühren in Zusammenhang mit Prämienflügen mit British Airways oder einer Partnerfluggesellschaft selbst auf. Dies gilt in jeder Höhe für Flughafengebühren, Zollgebühren, Einreisegebühren, Flughafenzuschläge, Nutzungsgebühren, von der Fluggesellschaft auferlegte Zuschläge, Treibstoffzuschläge, Kosten für landwirtschaftliche Untersuchungen, Sicherheits- und Versicherungszuschläge sowie für alle weiteren Steuern und Gebühren, die von befugten Autoritäten oder Behörden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf British Airways, erhoben werden. Auf Verlangen wird British Airways seiner Auskunftspflicht über Mitglieder, die Prämienflüge in Anspruch nehmen, gegenüber Steuerbehörden detailliert nachkommen. Für alle eventuellen Ansprüche, die gegenüber dem Mitglied aufgrund dieser Auskunftspflicht oder durch unmittelbare Auskunft des Mitglieds selbst geltend gemacht werden, ist das Mitglied selbst verantwortlich.
15.15. Prämientickets unterliegen den IATA-Bestimmungen zur Tarifberechnung. Prämienbuchungen können für unterschiedliche Abflug- und Ankunftsflughäfen innerhalb desselben Landes oder in unterschiedlichen Ländern vorgenommen werden, sofern sich beide Flughäfen in derselben Zone befinden. Das Ziel des Hinflugs und der Abflugort des Rückfluges müssen nicht derselbe Ort sein, sofern sich beide Flughäfen in derselben Zone befinden.
15.16. Alle Reisen müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum des Hinflugs abgeschlossen sein.
16.1. Buchungsänderungen für Prämienflugbuchungen von Flügen, die von British Airways oder Partnerfluggesellschaften durchgeführt werden, sind nur in Bezug auf Datum, Uhrzeit, Serviceklasse und Strecke (nach Paragraf 16) gestattet. Derartige Änderungen können nur vom Mitglied oder einer in Übereinstimmung mit Paragraf 3.13. benannten Person beantragt werden.
16.2. Die Strecke oder das Datum für den Prämienflug kann geändert werden, vorausgesetzt, dass die erforderliche Anzahl der Avios für die gewählte neue Strecke oder das neue Datum an dem Tag, der für die Änderung gewünscht ist, der Anzahl entspricht, die für die ursprüngliche Buchung eingelöst wurde. Streckenänderungen sind nur für Prämienreisen zulässig, die (außer für Zahlungen von Steuern, Gebühren und Zuschläge) ausschließlich mit Avios bezahlt wurden.
16.3. Wenn für einen British Airways-Flug mehr als eine Avios & Money-Option verfügbar ist, kann die vom Mitglied gewählte Option oder Serviceklasse nach erfolgter Buchung nicht geändert werden.
16.4. Alle erlaubten Änderungen gelten vorbehaltlich der Kapazitätsbeschränkungen und sind spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Abflug des zu ändernden Flugs auszuführen.
16.5. Für jede erlaubte Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die auf ba.com angegeben ist. Der Name des Fluggastes kann nicht geändert werden.
16.6. Wenn Sie eine Prämienbuchung für etwas anderes als einen Flug vornehmen, wird eine Änderung Ihrer Buchung als Stornierung und Neubuchung behandelt und (je nach Verfügbarkeit und anfallenden Gebühren) wie in den Nutzungsbedingungen im Abschnitt „Einlösen von Avios für Hotels, Mietwagen und Aktivitäten“ beschrieben gehandhabt.
17.1. Storniert ein Mitglied einen gebuchten Prämienflug vor dem geplanten Abflug, wird gemäß den online unter Ba.com erläuterten Bedingungen eine Gebühr erhoben. Bei Stornierung mindestens 24 Stunden vor Abflug des ersten Fluges laut Prämienbuchung werden die verwendeten Avios dem Konto des Mitglieds wieder gutgeschrieben. Für teilweise genutzte Buchungen werden keine Avios erstattet.
17.2 Storniert das Mitglied einen gebuchten Prämienflug mit British Airways oder einer anderen Fluggesellschaft innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Abflug, werden die eingesetzten Avios dem Konto des Mitglieds nicht wieder gutgeschrieben. Falls Sie aus Gründen, die außerhalb Ihres Einflusses liegen, daran gehindert werden, Ihren Flug anzutreten, erstatten wir Ihnen die Avios zurück, unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Prämienflug nicht angetreten haben, British Airways rechtzeitig informiert haben, nach Aufforderung die Gründe für die Stornierung belegen konnten und die unter Ba.com angegebene Gebühr geleistet haben.
17.3. Wird ein gebuchter, nicht rechtzeitig stornierter Prämienflug nicht angetreten („No Show“), werden alle damit zusammenhängenden Reservierungen gestrichen und die eingesetzten Avios werden nicht wieder gutgeschrieben.
17.4. Wenn Sie eine Prämie stornieren, die kein Flug ist, fallen Stornierungsgebühren an, wie in den Nutzungsbedingungen im Abschnitt „Einlösen von Avios für Hotels, Mietwagen und Aktivitäten“ angegeben.
18.1. Folgende Geschäftsbedingungen gelten für Haushaltskonten. Wenn es zu Konflikten zwischen den Geschäftsbedingungen nach Paragraf 18 oder nach einem anderen Paragrafen kommt, erhalten diese Bedingungen in soweit Vorrang, wie sie das Haushalts-Konto betreffen oder regeln:
18.1.1. Mitglieder können ein Haushaltskonto über das Onlineformblatt auf ba.com beantragen.
18.1.2. Pro Haushaltskonto sind maximal sieben Personen zulässig. Gemäß Paragraf 18.1.4 (b) unten besteht keine Altersbeschränkung für eine Mitgliedschaft bei einem Haushaltskonto.
18.1.3. Geschäftsadressen sind für Haushaltskonten nicht zulässig. Für Haushaltskonten sind nur Adressen eines permanenten Wohnsitzes zulässig. Jede Person darf nur eine Wohnanschrift angeben.
18.1.4. Anlegen eines Haushaltskontos
(a) Die Antragstellung muss unter ba.com mit Namensangabe der entsprechenden Mitglieder erfolgen; und
(b) Für das Haushaltskonto muss ein Hauptmitglied benannt werden, das mindestens 18 Jahre alt sein muss und in jedem Fall ein bestehendes Mitglied des British Airways Club.
Die übrigen Mitglieder des Haushaltskontos (außer dem Hauptmitglied) können entweder bestehende Mitglieder des British Airways Club oder neue Mitglieder sein. Zum Zeitpunkt des Beitritts zum Haushaltskonto erhalten neue Mitglieder eine Club-Mitgliedsnummer.
18.1.5. Jedes Mitglied kann eine Adressänderung in Bezug auf seine eigenen persönlichen Daten für das British Airways Club-Haushaltskontos einreichen. Gemäß Paragraf 18.1.6. kann jedoch nur das Hauptmitglied des Haushaltskontos Mitglieder zum Konto hinzufügen oder entfernen oder das Konto auflösen. Durch die Auflösung des Kontos ändert sich der Kontostatus für alle Mitglieder des Haushaltskontos. Das Hauptmitglied kann solche Änderungen über das online unter ba.com verfügbare Verfahren vornehmen.
18.1.6. Mitglieder, die Teil eines Haushaltskontos sind, aber nicht das Hauptmitglied des Haushaltskontos sind, können jederzeit schriftlich (einschließlich per E-Mail) beim British Airways Club beantragen, entfernt zu werden. Mitglieder eines Haushaltskontos, die nicht das Hauptmitglied sind, können nicht beantragen, dass die anderen Mitglieder eines Haushaltskontos entfernt werden, es sei denn, sie stellen diesen Antrag in ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Vormund eines Mitglieds des Haushaltskontos, das jünger als 18 Jahre ist.
18.1.7. Wenn das Hauptmitglied des Haushaltskontos stirbt oder den British Airways Club verlässt, müssen die verbleibenden Mitglieder des Haushaltskontos, die über 18 Jahre alt sind, gemeinsam ein anderes Mitglied (oder ein neues Mitglied) als neues Hauptmitglied des Haushaltskontos benennen. Geschieht dies nicht innerhalb von drei Kalendermonaten ab dem Datum des Todes des Hauptmitglieds des Haushaltskontos, wird das Haushaltskonto aufgelöst. Das neue Hauptmitglied muss die Kriterien in Paragraf 18.1.4(b) oben erfüllen. British Airways sind die Angaben zum neuen Hauptmitglied schriftlich an die auf ba.com angegebene Adresse zu übermitteln.
18.1.8. Wenn ein Haushaltskonto angelegt ist, dürfen nur alle sechs Monate neue Mitglieder hinzugefügt oder bestehende Mitglieder abgemeldet werden. Ein Haushaltskonto kann nur ein Mal in sechs Monaten aufgelöst oder neu angelegt werden.
18.1.9. Avios werden von British Airways unter der Mitgliedsnummer jedes Mitglieds einzeln nachverfolgt und als Datensatz erfasst. Sofern ein Mitglied ein aktives Mitglied ist, kann jedes Mitglied auf ba.com auf einen Onlinekontoauszug zugreifen, in dem die eigenen Transaktionen und die Haushaltskonto-Avios insgesamt aufgeführt sind. Zur Klarstellung: Für Tarife für Kleinkinder werden keine Avios gutgeschrieben.
18.1.10. Die British Airways Club-Mitgliedschaftsebene wird für die Einzelperson (nicht den Haushalt) auf Grundlage der von dem einzelnen Mitglied gesammelten Statuspunkte berechnet.
18.1.11. Jedes Mitglied eines Haushaltskontos kann unabhängig davon, wer die eingelösten Avios verdient hat, selbst Avios vom Haushaltskonto einlösen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle oder einen Teil der gesamten Avios, die von den anderen Mitgliedern des Haushaltskontos verdient wurden. Jedes Mitglied ist allein dafür verantwortlich, mit den anderen Mitgliedern des Haushaltskontos Entscheidungen über die Verwendung und Einlösung von Avios im Rahmen eines Haushaltskontos zwischen den Mitgliedern zu besprechen. Das Hauptmitglied erhält eine E-Mail, in der es lediglich darüber informiert wird, dass die Avios auf dem Haushaltskonto reduziert wurden, und in der es aufgefordert wird, sein Konto aufzurufen, wenn eines der Mitglieder des Haushaltskontos eine Transaktion durchgeführt hat.
18.1.12. Wenn Avios für ein Mitglied eingelöst werden, das sich entweder im Haushaltskonto befindet oder das entsprechend der Anzahl der Avios der einzelnen Haushaltskontomitglieder eingestuft wird. Ausnahme: Wenn Avios jedoch für den Kauf von Speisen oder Getränken an Bord eines Fluges in Economy (Euro Traveller) oder für den Kauf von nachhaltigen Flugkraftstoffen („SAF“*) verwendet werden, werden die Avios nur vom Konto des Mitglieds abgezogen, dessen Karte für den Kauf verwendet wird.
18.1.13. Eltern oder Erziehungsberechtigte dürfen Personen unter 18 Jahren als Mitglied eines Haushaltskontos benennen und auf diese Weise Avios sammeln und, vorbehaltlich der übrigen in Paragraf 18.1.12. genannten Bestimmungen, einlösen. Reservierungen und Buchungen für Prämien können von jedem Mitglied des Haushaltskontos getätigt werden, das mindestens 18 Jahre alt ist. Um Zweifel auszuschließen und unabhängig von der Fähigkeit, Avios zu sammeln und Prämienflüge zu ihren Gunsten von einem über 18-jährigen Mitglied des Haushaltskontos eingelöste Avios in Anspruch zu nehmen, sind Mitglieder des Haushaltskontos unter 18 Jahren aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitglied des Haushaltskontos nicht zur Inanspruchnahme von Services berechtigt. Festgelegte Personen unter 18 Jahren, die Mitglied eines Haushaltskontos sind, werden von denselben Datenschutzrichtlinien abgedeckt, die für die Mitglieder eines Haushaltskontos gelten, die 18 Jahre oder älter sind. Das bedeutet, dass Informationen zum British Airways Club-Konto des Mitglieds nur an das Mitglied oder dessen festgelegte Vertreter weitergegeben werden können.
18.1.14. Stirbt ein Mitglied, verlässt den Wohnsitz, unter dem das Haushaltskonto gemeldet ist, oder wird seine British Airways Club-Mitgliedschaft beendet, werden alle uneingelösten Avios des Betroffenen aus dem Haushaltskonto gelöscht.
18.1.15. Gemäß Paragraf 18.1.12. können Prämien nur von British Airways an Mitglieder des Haushaltskontos oder an Kunden vergeben werden, die auf der Liste „Familie und Freunde“ aufgeführt sind, wie von einem Mitglied des Haushaltskontos zum Zeitpunkt der Vergabe angegeben/benannt. Danach können Prämien nicht mehr auf einen anderen Namen übertragen oder umgeschrieben werden, es sei denn, dies entspricht den Nutzungsbedingungen für die Übertragung von Avios.
18.1.16. Prämien werden für die Anschrift ausgestellt, unter der das British Airways Club-Haushaltskonto der betreffenden Person gemeldet ist. In einigen Ländern kann es erforderlich sein, Prämien an bestimmten Stellen abzuholen.
18.1.17. Alle Avios einzelner Haushaltskonto-Mitglieder verlieren ihre Gültigkeit gemäß Paragraf 14.4., wenn das einzelne Mitglied eines Haushaltskontos 36 Monate in Folge weder Avios gesammelt oder eingelöst noch gemäß den entsprechenden Nutzungsbedingungen Avios gekauft oder übertragen hat. Unberührt von Paragraf 3.12.1. bleiben die Mitgliedschaften der einzelnen Haushaltskonto-Mitglieder und das Haushaltskonto unter solchen Umständen gültig.
18.1.18. Ungeachtet des Paragrafen 18.1.16. gilt Folgendes: Wenn ein Gold-, Silver- oder Bronze-Mitglied eines Haushaltskontos innerhalb der letzten 36 aufeinanderfolgenden Monate Avios gesammelt oder ausgegeben hat, verfallen die Avios-Guthaben der anderen Mitglieder des Haushaltskontos gemäß Paragraf 14.4. nicht. Falls ein Mitglied eines Haushaltskontos nicht mehr Gold-, Silver- oder Bronze-Mitglied ist, gelten die Bestimmungen von Paragraf 18.1.16.
18.1.19. Für Buchungen, die unter Nutzung von Avios als Teilzahlung (mit Ausnahmen von Avios & Money) erfolgen, können Buchungen für Personen außerhalb des Haushaltskontos durchgeführt werden. Hinsichtlich der Belastung von Avios über die Konten der Haushaltskonto-Mitglieder hinweg gelten die derzeitigen Prämienregelungen.
* Nachhaltige Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF) werden in der Refuel EU Aviation Regulation als Flugkraftstoffe definiert, bei denen es sich entweder synthetische Flugkraftstoffe, Biokraftstoffe für die Luftfahrt oder Flugkraftstoffe mit recyceltem Kohlenstoff handelt. Weitere Informationen finden Sie unter BA Better World.
19.1. Die nachstehenden spezifischen Bedingungen gelten für Familie und Freunde-Listen. Sie ermöglichen Mitgliedern, die zu einem Haushaltskonto gehören, Einlösungen für eine benannte Gruppe von fünf Personen, die nicht an der gleichen Adresse wohnhaft sind, vorzunehmen. Für die Führung der Familie und Freunde-Liste gelten die Bestimmungen für das Haushaltskonto unter Paragraph 18. Wenn es zu Konflikten zwischen den Bedingungen nach diesem Paragraphen und nach einem anderen hierin enthaltenen Paragraphen kommt, erhalten diese Bedingungen insoweit Vorrang, wie sie die Führung der Familie und Freunde-Liste betreffen oder regeln.
19.1.1. Mitglieder können jederzeit Personen in ihre Familie und Freunde-Liste aufnehmen, indem sie Ba.com besuchen.
19.1.2. Personen, die in die Familie und Freunde-Liste aufgenommen wurden, müssen mindestens sechs Monate lang auf der Liste verbleiben.
19.1.3. Wenn ein Mitglied außerdem zu einem Haushaltskonto gehört, bei dem es nicht das benannte Hauptmitglied ist, wird seine Familie und Freunde-Liste mit dem Hauptmitglied des Haushaltskontos geteilt.
19.1.4. Mitglieder können zu jedem Zeitpunkt maximal fünf Personen auf einer Familie- und Freunde-Liste haben.
19.1.5. Pro Mitglied ist nur eine Familie und Freunde-Liste gestattet.
19.1.6. Um Personen auf eine Liste „Familie und Freunde“ zu setzen, müssen die Mitglieder die erforderlichen Angaben im entsprechenden Bereich „Familie und Freunde“ auf ba.com machen. Die Mitglieder sind für die Richtigkeit der angegebenen Informationen und die Einwilligung der einzelnen Begünstigten zur Angabe deren Informationen verantwortlich.
19.1.7. Die Personen, die der Liste „Familie und Freunde“ hinzugefügt werden, können entweder bestehende Mitglieder des British Airways Club sein, in welchem Fall ihre Club-Mitgliedsnummer zur Nominierung hinzugefügt werden kann, oder es können Personen sein, die keine Mitglieder des Clubs sind.
19.1.8. Zum Zeitpunkt der Nominierung für die Liste „Familie und Freunde“ erhalten Nicht-Mitglieder keine Mitgliedsnummer des British Airways Club und werden auch nicht automatisch in den Club aufgenommen. Wenn die nominierte Person Mitglied des British Airways Club werden möchte, muss sie ein Anmeldeformular ausfüllen und ihre Daten der Person aus der Familie oder dem Freundeskreis mitteilen, die sie für die Liste „Familie und Freunde“ nominiert hat.
19.1.9. Nach Erstellen einer Liste „Familie und Freunde“ können jederzeit neue Personen zugefügt oder bestehende Personen von der Liste entfernt werden, wobei die Bestimmungen des Paragrafen 19.1.2 beachtet werden müssen. Sobald die Liste „Familie und Freunde“ 5 Personen umfasst, kann alle sechs Monate nur eine Person geändert oder entfernt werden.
19.1.10. Avios, die von Mitgliedern gesammelt werden, die auf der Liste „Familie und Freunde“ stehen, werden nicht „kumuliert“.
19.1.11. Wenn eine Einlösung von einem Haushaltskonto für ein Mitglied der Liste „Familie und Freunde“ vorgenommen wird, werden Avios vom Avios-Guthaben jedes Mitglieds des Haushaltskontos im Verhältnis zur Größe des Avios-Guthabens jedes Mitglieds abgezogen. Dem Mitglied der Liste „Familie und Freunde“ werden keine Avios abgezogen.
19.1.12. Personen unter 18 Jahren können für die Liste „Familie und Freunde“ nominiert werden, müssen jedoch in einem Haushaltskonto registriert sein, um Mitglied im British Airways Club werden zu können. Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Erwachsenen reisen, können Einrichtungen von British Airways wie Lounges und andere Privilegien des British Airways Club möglicherweise nicht nutzen.
19.1.13. Mitglieder einer Liste „Familie und Freunde“, die gemäß Paragraf 19.1.9 von der Liste entfernt werden, behalten ihren individuellen British Airways Club-Status (falls zutreffend) bei.
19.1.14. Mitglieder einer Liste „Familie und Freunde“, die auch Mitglieder des British Airways Club sind, unterliegen Paragraf 14.4 in Bezug auf den Verfall von Punkten.
20.1. British Airways und AGL bieten von Zeit zu Zeit Sonderaktionen für Avios und/oder Prämien-Buchungen an. Hierfür gelten die jeweils veröffentlichten aktionsspezifischen Bedingungen und Konditionen vorrangig (im Falle widersprüchlicher Aussagen) vor den vorliegenden Bedingungen und Konditionen. Sofern nicht ausdrücklich von British Airways anders angegeben, dürfen Prämien (einschließlich Sonderaktionsprämien) nicht zusammen mit anderen Vergünstigungen, Aktionen, Gutscheinen, Ermäßigungen oder Sonderangeboten genutzt werden.
20.2. Sofern nicht anders angegeben, können Prämien nicht in Bargeld ausgezahlt oder erstattet oder umgetauscht werden. Der Erwerb, der Verkauf, der Tausch oder eine anderweitige Übertragung von Prämien an andere Personen ist nicht erlaubt. British Airways ist in diesen Fällen berechtigt, die Prämien einzuziehen.
20.3. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, dass es selbst und alle Mitreisenden oder Dritten, auf deren Namen eine Prämie ausgestellt wurde, folgende Bedingungen erfüllen:
20.3.1. Kenntnisnahme der Einreisebestimmungen für alle Länder, die bereist werden; und
20.3.2. Vorlage der für die Reise benötigten Reisepässe, Visa, Gesundheitsnachweise und sonstiger Reisedokumente.
Wenn die Dokumente eines Mitglieds, einer mitreisender Begleitperson oder eines Dritten, auf dessen Namen ein Prämienticket ausgestellt wurde, nicht den Anforderungen entsprechen, kann diesem/dieser das Einsteigen verweigert werden. British Airways übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste, die einem Mitglied und/oder Mitreisenden entstehen, wenn die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt werden.
20.4. British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, Konto und Daten eines Mitglieds ohne vorherige Benachrichtigung des Mitglieds auf Einhaltung der vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen, der Bedingungen und Konditionen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck und anderer geltender Vorschriften, Regelungen und Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Während einer Überprüfung ist ein Mitglied in Bezug auf den Transfer von Avios möglicherweise nicht in der Lage, gemäß den Nutzungsbedingungen Prämienbuchungen bzw. Transfers von Avios vorzunehmen oder zu erhalten.
20.5. Falls eine Partnerfluggesellschaft von British Airways die Partnerschaft aufkündigt oder Insolvenz anmeldet, werden wir Sie so früh wie möglich über die eingestellten Flüge eines Partners in Kenntnis setzen. In einem solchen Fall können wir die Leistungen in Verbindung mit Avios und Statuspunkten nicht erfüllen.
21.1. Alle Avios und alle Anrechte auf bzw. das Eigentum von Avios verbleiben zu jedem Zeitpunkt bei AGL und gehen niemals an das Mitglied über.
21.2. Nachdem die Avios einem Mitgliedskonto oder einem Mitglied in anderer Form gutgeschrieben wurden, gehen alle damit verbundenen Risiken (z. B. Diebstahl oder unerlaubte oder betrügerische Nutzung) auf das Mitglied über. Weder AGL noch British Airways haften für unerlaubte oder betrügerische Nutzung infolge von Handlungen eines Mitglieds oder infolge von Nichteinhaltung der vorliegenden Bedingungen und Konditionen durch ein Mitglied.
22.1. Sofern nicht durch British Airways und AGL anders angegeben und dem Mitglied mitgeteilt, sind Avios auf keine Weise übertragbar (weder zwischen Personen, noch zwischen Konten, noch von Auszug zu Auszug, noch zwischen Karten oder auf andere Weise), die nicht den Nutzungsbedingungen in Bezug auf die Übertragung von Avios entspricht, und sie können nicht unter Anwendung von Gesetzen vererbt, hinterlassen oder anderweitig übertragen oder weitergegeben werden.
22.2. Jeder mutmaßliche Kauf, Verkauf, jede Übertragung, unerlaubte Nutzung (einschließlich Tausch), Beschaffung oder Einlösung von Avios, die an eine andere Person ausgegeben oder dieser zugeteilt wurden, oder jegliche Nutzung von Avios, die den vorliegenden Bedingungen und Konditionen nicht entsprechen, stellt eine wesentliche Verletzung der vorliegenden Bedingungen und Konditionen sowie der Nutzungsbedingungen durch das Mitglied dar.
22.3. Jedes Mitglied erkennt an, dass eine Verletzung gemäß Paragraph 22.2 oben als Vertragsbruch zwischen British Airways, AGL und dem Mitglied, als absichtliche Schädigung des Unternehmens von British Airways und/oder als Verschwörung und Straftat gemäß geltendem örtlichen oder landesweiten Recht geahndet werden kann. Jede Verletzung nach Paragraf 22.2 gilt als Betrug und/oder Verfehlung und wird gemäß Paragraf 24 verfolgt.
Mitglieder können ihre Mitgliedschaft durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung und die Übergabe der zerschnittenen Mitgliedskarte (sofern eine ausgestellt wurde) an das örtliche Servicecenter kündigen. Mit der Kündigung erlöschen alle gutgeschriebenen Avios. Mit der Kündigung ist das Mitglied nicht automatisch von eventuellen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen und Konditionen befreit.
24.1. Zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln behält sich British Airways das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen die Mitgliedschaft eines Mitglieds und/oder das Recht eines Mitglieds zur Nutzung seiner Mitgliedschaft zu kündigen, wenn ein Mitglied Betrug oder Fehlverhalten begeht, eine Verbotsmitteilung erhält oder seine Einwilligung gemäß Paragraf 4 widerruft. In diesem Fall muss British Airways das Mitglied schriftlich darüber informieren, dass seine Mitgliedschaft aus diesem Grund gekündigt wird. British Airways und/oder AGL können nach eigenem Ermessen eine solche Kündigung aussetzen und eine Herabstufung der Mitgliedschaftsebene und/oder die Entfernung von Avios und/oder Statuspunkten und/oder die Forderung von Verpflichtungen in Bezug auf das zukünftige Verhalten anordnen.
24.2. Im Fall von Missbrauch und/oder Verfehlungen können British Airways und/oder AGL alle bereits sowie auch zukünftig gutgeschriebenen Avios des betroffenen Mitglieds sowie alle Prämientickets für nichtig erklären.
24.3. Das Mitglied trägt die vollen Kosten für Reisen, die mit Prämientickets teilweise oder ganz infolge betrügerischer Handlungen und/oder infolge von Verfehlungen unternommen wurden. Grundlage hierfür bildet der veröffentlichte Tarif sowie alle weiteren Kosten, die British Airways und/oder einer anderen Partnerfluggesellschaft u. a. für Rechtskosten, entstehen.
24.4. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ist die Mitgliedskarte (sofern eine ausgestellt wurde) an British Airways zurückzugeben. Das Mitglied kann außerdem aufgefordert werden, alle Finanz- oder Kreditkarten, die den Namen von British Airways tragen, an das zuständige Kartenunternehmen zurückzugeben. Wenn eine Person eine Finanz- oder Kreditkarte behält, die den Namen von British Airways trägt, ist sie nicht berechtigt, Avios gutgeschrieben zu bekommen oder andere Services in Anspruch zu nehmen.
British Airways und/oder AGL können den British Airways Club jederzeit beenden. Außer im Falle einer Insolvenz von British Airways oder AGL werden sich British Airways und AGL nach besten Kräften bemühen, die Mitglieder mindestens sechs Monate vor der Kündigung zu benachrichtigen. Im Falle einer Insolvenz von British Airways oder AGL oder anderweitig am Ende der Kündigungsfrist erkennt jedes Mitglied an und stimmt zu, dass sein Recht auf Nutzung der Services (einschließlich des Sammelns und Ausgebens von Avios bei AGL) mit sofortiger Wirkung erlischt.
26.1. British Airways und/oder AGL können nach eigenem Ermessen Dienstleistungen oder andere Angebote oder Vereinbarungen ändern, zurückziehen, ergänzen oder hinzufügen bzw. Anforderungen oder Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Dienstleistungen oder Prämien auferlegen. British Airways und/oder AGL werden die Mitglieder darüber innerhalb der längsten praktikablen Zeitspanne im Voraus informieren. Die aktuellen Informationen sind auf Ba.com aufgeführt.
26.2. Einige Beispiele für Maßnahmen, die British Airways und AGL nach Paragraf 26.1. ergreifen können, sind u. a. Zurückziehen von Serviceleistungen, die British Airways selbst anbietet (z. B. Lounges), indem das Recht auf Sammeln und Einlösen von Avios geändert wird, Ändern oder Zurückziehen des Lifetime-Status (z. B. Gold auf Lebenszeit), Zurückziehen von Serviceleistungen (z. B. Autovermietung) eines Servicepartners oder Zurückziehen von Prämien. Die Servicepartner behalten sich darüber hinaus entsprechende Rechte vor, Serviceleistungen zurückzuziehen, zu berichtigen oder zu ergänzen oder diese an bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen zu knüpfen.
26.3. Es wird davon ausgegangen, dass Mitglieder gemäß Paragraf 26.1. Änderungen, Rücknahmen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Services oder Prämien oder des Avios-Programms vom British Airways Club zustimmen, wenn sie nach der Benachrichtigung über die Änderungen weiterhin ihre Mitgliedsnummer angeben, um Services in Anspruch zu nehmen. Mitglieder, die mit den Änderungen der Services nicht einverstanden sind, können ihre Mitgliedschaft gemäß den Bestimmungen in Paragraf 23 kündigen.
British Airways und AGL können die vom British Airways Club verwendete Währung von Zeit zu Zeit entweder insgesamt oder in Bezug auf ein Land oder eine Region ändern. British Airways versucht seinen Mitgliedern hierfür mindestens eine Frist von sechs Monaten einzuräumen, bis die Änderungen in Kraft treten. Diese Ankündigung kann per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
British Airways und AGL behalten sich das Recht vor, die vorliegenden Bedingungen und Konditionen nach einer den Umständen angemessenen vorherigen Ankündigungsfrist jederzeit zu ändern. Mitglieder, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Mitgliedschaft, wie in Paragraf 23 beschrieben, kündigen.
29.1. Weder British Airways noch AGL haften für Verluste, die sich aus der Änderung oder Beendigung des Programms oder des Rechts zum Sammeln oder Einlösen von Avios oder einer der Services ergeben, mit Ausnahme von Verlusten, die durch eigene Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden.
29.2. Weder British Airways noch AGL haften für Verluste, wenn aufgrund lokaler gesetzlicher oder behördlicher Verbote oder Beschränkungen der British Airways Club oder die gesamten oder Teile der Services in bestimmten Ländern oder für bestimmte Mitglieder nicht zur Verfügung gestellt werden können.
29.3. Es gelten die Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung von Fluggästen und Gepäck in Verbindung mit Reisen, die von British Airways durchgeführt werden, darunter auch Prämienflüge.
29.4. Es gelten die Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse der Bedingungen und Konditionen der jeweiligen Partnerfluggesellschaft in Bezug auf alle Reisen mit dieser Partnerfluggesellschaft, darunter auch Prämienflüge.
29.5. Die in den Bedingungen und Konditionen aufgeführten Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen und/oder sonstige Bedingungen und Konditionen von British Airways, AGL und dem betreffenden Servicepartner gelten für „Keine Prämienflüge“.
30.1. Weder British Airways noch AGL machen Zusicherungen in Bezug auf Einkommens-, Verbrauchs-, Verbrauchssteuer- oder andere Steuerverbindlichkeiten von Mitgliedern infolge ihrer Mitgliedschaft im British Airways Club. Eine solche Steuerpflicht kann zum Beispiel entstehen, wenn ein Mitglied Avios und/oder Prämien als Folge von Geschäftsausgaben erhält. Mitgliedern wird empfohlen, sich für weitere Informationen an ihren Buchhalter oder Steuerberater zu wenden.
30.2. Alle Steuerverpflichtungen infolge der Mitgliedschaft unterliegen allein der Verantwortung des Mitglieds.
British Airways und seine Partnerfluggesellschaften und Servicepartner arbeiten permanent daran, das Serviceangebot von British Airways für seine Mitglieder zu verbessern. Alle Fragen oder Reklamationen sind an das örtliche Service Center zu richten. Telefongespräche mit dem British Airways Service Center können in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, um die Qualität des Mitgliedsservice sicherzustellen und zu verbessern.
32.1. Soweit nach örtlichem Recht oder Vorschriften zulässig, unterliegen die vorliegenden Mitgliedschaftsbedingungen geltendem englischen Recht, außer bei Einwohnern der USA oder Kanadas. Wenn Sie in den USA oder Kanada wohnhaft sind, unterliegen die vorliegenden Bedingungen und Konditionen (sowie jegliche darin enthaltene Vereinbarungen) und Ihre Beziehung zu British Airways oder dem British Airways Club in allen Aspekten den materiellen Rechten des Staates New York (USA), unabhängig von seiner Rechtswahl. British Airways und AGL sowie alle Mitglieder, die nicht in den USA oder Kanada ansässig sind, unterliegen im Zusammenhang mit allen Rechtsstreitigkeiten, die aus diesen Mitgliedschaftsbedingungen hervorgehen, ausschließlich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichtshöfe.
32.2. Eine Bestimmung dieser Mitgliedschaftsbedingungen, die durch eine autorisierte Behörde oder ein Gericht für nichtig oder unwirksam erklärt wird, lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
32.3. Bei Widersprüchen in der Bedeutung zwischen der englischsprachigen und einer anderssprachigen Version der vorliegenden Geschäftsbedingungen erhält die englische Sprachversion Vorrang.
33.1 Wenn Sie in den USA oder Kanada ansässig sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Beilegung von Streitigkeiten, soweit dies nach den örtlichen Gesetzen oder Vorschriften zulässig ist, auf Einzel- und nicht auf Sammelbasis erfolgt („Class Action Waiver“, „Sammelklageverzicht“), und dass kein solches Verfahren mit anderen Gerichtsverfahren, an denen British Airways oder eine andere Person beteiligt ist, konsolidiert werden darf. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Sie und jeder, der einen Anspruch für Sie geltend macht, nicht als Klassenvertreter, Klassenmitglied oder anderweitig an einem Klassen-, Vertreter-, konsolidierten oder privaten allgemeinen Staatsanwaltschaftsverfahren gegen British Airways beteiligte Person fungiert.
34.1 Einwohner der Vereinigten Staaten
34.1.1. Die Beilegung von Streitigkeiten durch eine in den USA ansässige Person wird von Ihnen und British Airways unter folgenden Bedingungen vereinbart:
34.1.2. Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden in einem verbindlichen Schiedsverfahren („US Arbitration Agreement“) gemäß dem Federal Arbitration Act, 9 USC § 1 ff. beigelegt, das die Auslegung und Durchsetzung dieser US-Schiedsvereinbarung regelt.
Sie und British Airways sind sich einig, dass alle Streitigkeiten, die derzeit bestehen oder auf Handlungen oder Unterlassungen in der Vergangenheit oder in der Zukunft beruhen, ausschließlich und endgültig durch ein bindendes Schiedsverfahren und nicht vor Gericht von einem Richter oder einer Jury beigelegt werden.
34.1.3 Verjährungsfrist: Die Partei, die Ansprüche erhebt, hat der anderen Partei innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Auftreten des Rechtsstreits ein Schiedsverfahren zuzustellen, und in keinem Fall wird eine Forderung nach zwei Jahren gestellt, nachdem die geschädigte Partei von der Rechtsstreitigkeit Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
34.1.4. British Airways und Sie sind sich einig, dass das Schiedsgericht eines Rechtsstreits nicht mehr als die Ansprüche einer Person konsolidieren darf und ansonsten keiner Form von Klassenanspruch oder eines repräsentativen Verfahrens bzw. von Ansprüchen (wie einer Sammelklage, einer repräsentativen Klage, einer konsolidierten Klage oder einer privaten allgemeinen staatsanwaltschaftlichen Klage) vorstehen darf.
34.1.5 Wenn sich herausstellt, dass der Verzicht auf Sammelklagen oder ein Teil davon rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, ist die hier dargelegte US-Schiedsvereinbarung nicht durchsetzbar, und der Streit wird von einem Gericht entschieden.
34.1.6. Das Schiedsverfahren findet vor einem neutralen Schiedsgericht an einem für Sie geeigneten Ort in den kontinentalen Vereinigten Staaten statt. Wenn Sie und British Airways nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beginn eines Schiedsverfahrens im Rahmen eines Schiedsantrags die Auswahl eines Schiedsgerichts vereinbaren können, wird der Schiedsrichter von der American Arbitration Association („AAA“) ernannt. Das Schiedsverfahren wird gemäß den Handelsschiedsgerichtsregeln und Mediationsverfahren der AAA sowie den ergänzenden Verfahren für verbraucherbezogene Streitigkeiten verwaltet. Wenn dies für die Durchsetzbarkeit dieser US-Schiedsvereinbarung gemäß dem Federal Arbitration Act erforderlich ist, trägt British Airways alle Kosten und Aufwendungen des Schiedsgerichts. Andernfalls werden diese Kosten in Übereinstimmung mit den oben genannten Richtlinien beglichen.
34.2 Einwohner Kanadas
34.2.1 In Kanada ansässige Personen erklären sich damit einverstanden, dass Streitigkeiten, die aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, nach folgendem Verfahren beigelegt werden:
34.2.2. Ankündigung und Verhandlung. Sie werden British Airways über jegliche Rechtsstreitigkeiten informieren, die sich aus diesen Bedingungen und Konditionen ergeben. Nach einer solchen Ankündigung treffen sich die Parteien zu einem für beide Seiten akzeptablen Zeitpunkt und Ort innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung dieser Ankündigung und danach so oft, wie sie dies für erforderlich halten, um relevante Informationen auszutauschen und zu versuchen, den Streit beizulegen. Wenn die Parteien den Streit nicht innerhalb von 90 Tagen nach Ankündigung durch die Streitpartei beigelegt haben, können die Parteien ein Mediationsverfahren einleiten, wie nachstehend dargelegt.
34.2.3 Mediationsverfahren. Wenn der Rechtsstreit nicht innerhalb von 90 Tagen durch Verhandlungen wie oben angegeben beigelegt werden konnte, wird ein solcher Streit durch ein privates und vertrauliches Mediationsverfahren, dessen Kosten von den Parteien gemeinsam getragen werden, vor einem von den Parteien ausgewählten einzelnen Mediator entschieden. Um jegliche Zweifel auszuräumen, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Sie die beizulegenden Streitigkeiten nur in Ihrer individuellen Eigenschaft als Einzelperson führen dürfen und nicht die Ansprüche einer anderen Person oder im Namen einer Personengruppe vermitteln dürfen.
34.2.4 Schiedsgerichtsbarkeit. Sollten die Parteien nach einem Mediationsverfahren, das nach Treu und Glauben geführt wurde, keine Beilegung der Streitigkeiten erzielen können, werden die Streitigkeiten zwischen den Parteien durch ein privates, vertrauliches und verbindliches Schiedsverfahren von derselben Person entschieden, die ursprünglich als Mediator ernannt wurde. Um jegliche Zweifel auszuräumen, stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Sie die beizulegenden Streitigkeiten nur in Ihrer individuellen Eigenschaft als Einzelperson führen dürfen und nicht die Ansprüche einer anderen Person oder im Namen einer Personengruppe durchsetzen dürfen.
34.2.5 Gerichtsverfahren. Für den Fall, dass die zuständige Gerichtsbarkeit ein verbindliches Schiedsverfahren in Bezug auf den Antragsteller oder die mit dem Antrag verbundenen Umstände verbietet und die Parteien nach einer Mediation nach Treu und Glauben keine Beilegung eines Streits erreichen, kann jede Partei verbleibende Streitigkeiten in einer Entscheidung durch ein zuständiges Gericht durchsetzen lassen.
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